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   OVG Sachsen, 12.12.2016 - 1 A 311/15   

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https://dejure.org/2016,48143
OVG Sachsen, 12.12.2016 - 1 A 311/15 (https://dejure.org/2016,48143)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.12.2016 - 1 A 311/15 (https://dejure.org/2016,48143)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - 1 A 311/15 (https://dejure.org/2016,48143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsHO § 44 VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5
    Zuwendung, Rücknahme, vorzeitiger Maßnahmebeginn; rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hamburg, 31.05.2013 - 4 K 26/12

    Tarifrecht: Tarifierung eines Etuis für einen Tablet-Computer mit Tuch und

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2016 - 1 A 311/15
    beglaubigte Abschrift Az.: 1 A 311/15 4 K 26/12.

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 11. März 2015 - 4 K 26/12 - wird abgelehnt.

  • BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 81.09

    Telekommunikation: Datengrundlage für Entgeltantrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2016 - 1 A 311/15
    8 Ein Antragsteller, der geltend macht, er habe sich zu bestimmten Fragen nicht äußern können, muss schlüssig und substantiiert darlegen, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 2010 - 6 B 81.09 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2016 - 1 A 311/15
    Dieser Zulassungsgrund erfordert eine Auseinandersetzung des Zulassungsantrags mit den tragenden Rechtssätzen oder erheblichen Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts, die mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden müssen, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17).
  • BFH, 09.07.2012 - VIII B 51/11

    Objektive Beweislast bei negativen Einkünften aus Kapitalvermögen - Anforderungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2016 - 1 A 311/15
    Gleiches gilt für die ordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (vgl. BFH, Beschl. v. 9. Juli 2012 - VIII B 51/11 -, juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2012 - 8 LB 58/12

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids (hier: Gewährung öffentlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2016 - 1 A 311/15
    Auch der Hinweis im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren auf die an Schriftformvereinbarungen unter Kaufleuten anknüpfende zivilrechtliche Rechtsprechung, wonach die Vertragsparteien den vereinbarten Formzwang jederzeit wieder aufheben können, führt hier nicht weiter, weil die Rücktrittsvereinbarung nicht nach, sondern vor Abschluss des schriftlichen Vertrags geschlossen worden ist und damit ein eindeutiges Recht zum Rücktritt für den Fall der Versagung der Zuwendung ausdrücklich nicht vereinbart worden ist (vgl. NdsOVG, Urt. v. 13. September 2012 - 8 LB 58/12 -, juris Rn. 51 f., m. w. N.).
  • VG Regensburg, 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides wegen vorzeitigen Maßnahmebeginns

    Keinem der Sonderkündigungsrechte sowie den vorliegenden Unterlagen kann entnommen werden, dass die Bestellung und/oder der Vertragsschluss in Abhängigkeit von der Gewährung der Förderung geschlossen sein sollte (vgl. SächsOVG, B.v. 12.12.2016 - 1 A 311/15 - juris).
  • VG Würzburg, 16.04.2018 - W 8 K 18.34

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids

    Dem Sonderkündigungsrecht sowie den vorliegenden Unterlagen kann nicht entnommen werden, dass die Bestellung und/oder der Vertragsschluss in Abhängigkeit von der Gewährung der Förderung geschlossen sein sollte (vgl. SächsOVG, B.v. 12.12.2016 - 1 A 311/15 - juris).
  • OVG Sachsen, 18.12.2020 - 6 A 1244/18

    Subventionsrecht; ESF-Richtlinie Berufliche Bildung/2011; Weiterbildung;

    Es entspräche auch nicht den Anforderungen ihrer vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 12. Dezember 2016 - 1 A 311/15) nicht beanstandeten Verwaltungspraxis, wonach das Rücktrittsrecht ausdrücklich für den Fall der Versagung der Zuwendung zu vereinbaren sei.22 Auf ein schutzwürdiges Vertrauen könne sich die Klägerin nach § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG i. V. m. § 1 Satz 1 SächsVwVfZG nicht berufen, weil sie in ihrem Zuwendungsantrag ausdrücklich erklärt habe, dass mit der Maßnahme weder begonnen worden sei noch vor Bewilligung der Fördermittel begonnen werde.
  • VG München, 10.04.2019 - M 31 K 17.5785

    Bayerisches 10.000-Häuser-Programm

    Die Bestellung vom 20. Juni 2015 wäre im Übrigen nur dann nicht als vorzeitiger Maßnahmenbeginn anzusehen, wenn sie und/oder der Vertragsschluss gerade in Abhängigkeit von der Gewährung der Förderung geschlossen sein sollte (vgl. SächsOVG, B.v. 12.12.2016 - 1 A 311/15 - juris) oder ein Sonderkündigungsrecht ausdrücklich und eindeutig für den Fall der Nichtgewährung von Fördermitteln vereinbart worden wäre (NdsOVG, U.v. 13.9.2012 - 8 LB 58/12 - BauR 2013, 640).
  • VG Köln, 06.06.2019 - 16 K 3870/18
    vgl. dazu auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12.12.2016 - 1 A 311/15 -, juris.
  • VG Köln, 06.06.2019 - 16. Kammer
    vgl. dazu auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12.12.2016 - 1 A 311/15 -, juris.
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