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   OVG Sachsen, 13.01.2015 - 3 D 69/14   

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https://dejure.org/2015,861
OVG Sachsen, 13.01.2015 - 3 D 69/14 (https://dejure.org/2015,861)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.01.2015 - 3 D 69/14 (https://dejure.org/2015,861)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 3 D 69/14 (https://dejure.org/2015,861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GewO § 35 Abs. 1 GewO § 12
    Gewerbeuntersagung, Prozesskostenhilfe, Unzuverlässigkeit, Insolvenzverfahren, Sperrwirkung, maßgeblicher Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2015 - 3 D 69/14
    Zur Klärung dieser Frage ist derzeit ein Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (- 8 C 6.14 -) anhängig.
  • OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10

    Gewerbeuntersagung, künstlerische Tätigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2015 - 3 D 69/14
    Im Anschluss an die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts, die sich der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen zu Eigen macht, ist festzuhalten, dass es für die prognostische Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids ankommt (SächsOVG, Beschl. v. 23. August 2011 - 3 B 247/10 -, Rn. 6; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2015 - 3 D 69/14
    Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Juni 2006, BayVBl. 2006, 677, und Beschl. v. 26. Februar 2007, NVwZ-RR 2007, 361).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.01.2015 - 3 D 69/14
    Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Juni 2006, BayVBl. 2006, 677, und Beschl. v. 26. Februar 2007, NVwZ-RR 2007, 361).
  • VG Würzburg, 04.03.2015 - W 6 K 14.1304

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Bescheiderlass während des

    Dementsprechend ist der Schuldner (hier der Kläger) auch selbst zur Abwehr einer gleichwohl ergehenden Gewerbeuntersagungsverfügung berechtigt (vgl. auch VG Gießen, U.v. 4.10.2005 - 8 E 2110/04 - ZIP 2005, 2074; Hoffmann in Beck"scher Online-Kommentar, GewO, Hrsg. Pielow, Stand 1.1.2015, § 12 GewO Rn. 72; Ennuschat in Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 12 GewO Rn. 15; anderer Ansicht etwa SächsOVG, B.v. 13.1.2015 - 3 D 69/14 - juris; HessVGH, B.v. 21.11.2005 - 6 TG 1992/05 - ESVGH 56, 187; Uhlenbrock, Insolvenzordnung, 13. Aufl. 2010, § 85 InsO Rn. 14; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, 68. Erg.Lfg. August 2014, § 12 GewO Rn. 15).

    Selbst wenn in jüngster Zeit verschiedene Obergerichte die Beantwortung der Frage der Verschiebung des maßgeblichen Beurteilungszeitpunkts in der vorliegenden Fallkonstellation offen gelassen haben (vgl. SächsOVG, B.v. 13.1.2015 - 3 D 69/14 - juris; BayVGH, B.v. 19.8.2014 - 22 C 14.1521 - juris) und dabei auf das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, B.v. 5.5.2014 - 8 C 6.14) verwiesen haben, welches in einem Revisionsverfahren dem Kläger im Hinblick auf die höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage der Sperrwirkung des § 12 GewO für das Gewerbeuntersagungsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt hat, sieht das Gericht keinen Anlass, den Beurteilungszeitpunkt zu verschieben.

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