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   OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 687/11   

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https://dejure.org/2012,4337
OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 687/11 (https://dejure.org/2012,4337)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.03.2012 - 4 A 687/11 (https://dejure.org/2012,4337)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. März 2012 - 4 A 687/11 (https://dejure.org/2012,4337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 114; BauGB § 126 Abs. 3; SächsGemO § 5 Abs. 4, § 53 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 5 Abs. 4 SächsGemO als Rechtsgrundlage für das Recht zur Vergabe von Hausnummern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 5 Abs. 4 SächsGemO als Rechtsgrundlage für das Recht zur Vergabe von Hausnummern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 694
  • DÖV 2012, 569
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 20.10.2009 - 4 A 300/08

    Hausnummer; Zuständigkeit; Ermessen

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 687/11
    Es ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 53 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO (SächsOVG, Beschl. v. 20. Oktober 2009, LKV 2010, 83).
  • OVG Thüringen, 09.02.2021 - 3 EO 195/20

    Rechtsgrundlage für die Hausnummernvergabe in Thüringen

    Soweit für die sächsische Rechtslage etwas anderes gelten sollte (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 13. März 2012 - 4 A 687/11 - juris), ist dies nicht auf die Thüringer Rechtslage zu übertragen (so auch schon: VG Weimar, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 1 K 2072/98.We - juris).
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