Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9564
OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20 (https://dejure.org/2023,9564)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.03.2023 - 6 A 284/20 (https://dejure.org/2023,9564)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. März 2023 - 6 A 284/20 (https://dejure.org/2023,9564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,9564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    StPO § 81b Satz 1 2. Alt. StGB § 242 Abs. 1 StGB § 248a VwVfG § 37 Abs. 1
    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Ladendiebstahl; Bagatelldelikt; besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung; wiederholte Begehung; Spezialbild; Bestimmtheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20
    Zu den Umständen, die bei dieser Prognoseentscheidung zu berücksichtigen sind, gehören das Ermittlungsergebnis des strafprozessualen Anlassverfahrens sowie Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist (st. Rspr., BVerwG, Urt. v. 27. Juni - 6 C 39.16 -, juris Rn. 22; Beschl. v. 25. März 2019 - 6 B 163.18, 6 PKH 10.18 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 - 6 A 638/20 -, juris Rn. 6 jeweils m. w. N.).

    Bei Wiederholungstätern ist nicht nur die Schwere des einzelnen Deliktes, sondern auch die Häufigkeit strafrechtlicher Ermittlungen maßgebend (zur Berücksichtigung der Häufigkeit von Straftaten: BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 24).

    Das Entschlie- ßungsermessen der Behörde ist angesichts des bereits bejahten Tatbestandsmerkmals der Notwendigkeit weitgehend in Richtung auf den Erlass einer Anordnung determiniert (BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 25).

  • OVG Sachsen, 16.01.2023 - 6 A 949/20

    Erkennungsdienstliche Anordnung; Anfertigung eines Spezialbildes; hinreichende

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20
    Zwar ist dem Senat der Begriff "Spezialbild" geläufig, da der Beklagte ihn in einem Parallelverfahren (s. SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 2023 - 6 A 949/20 -, juris Rn. 12) erläutert hat.

    Damit lässt sich die Notwendigkeit der ausgewählten Anfertigung eines Spezialbildes im dafür maßgeblichen Zeitpunkt der Senatsentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.18 -, juris Rn. 20 m. w. N.) freilich nicht begründen, da derzeit ungeklärt ist, ob die Klägerin überhaupt über solche körperlichen Merkmale verfügt (SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 2023 - 6 A 949/20 -, juris 12).

    Will die Behörde die auf § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO gestützte Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung - wofür im Streitfall alles spricht - nur für den Fall auf die Anfertigung eines Spezialbildes erstrecken, dass im erkennungsdienstlichen Termin entsprechende auffällige Körpermerkmale bei dem Beschuldigten festgestellt werden, so kann sie sich dazu einer Nebenbestimmung in Gestalt einer aufschiebenden Bedingung gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG i. V. m. § 1 Satz 1 SächsVwVfZG bedienen, indem sie die Abnahme eines Spezialbildes nur für den Fall anordnet, dass der Betroffene über besondere körperliche Merkmale verfügt (SächsOVG, Urt. v. 16. Januar - 6 A 949/20 -, juris 15).

  • OVG Sachsen, 31.01.2023 - 6 A 265/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20
    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen regelmäßig unberührt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, juris Rn. 20; SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2023 - 6 A 265/21 -, juris Rn. 3).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2023 - 6 A 265/21 -, juris Rn. 9) beträgt der Streitwert in Verfahren betreffend die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen 5.000,00 EUR.

  • BVerwG, 25.03.2019 - 6 B 163.18

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren; Anordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20
    Zu den Umständen, die bei dieser Prognoseentscheidung zu berücksichtigen sind, gehören das Ermittlungsergebnis des strafprozessualen Anlassverfahrens sowie Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist (st. Rspr., BVerwG, Urt. v. 27. Juni - 6 C 39.16 -, juris Rn. 22; Beschl. v. 25. März 2019 - 6 B 163.18, 6 PKH 10.18 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 - 6 A 638/20 -, juris Rn. 6 jeweils m. w. N.).

    Das Erfordernis der Notwendigkeit trägt dem Gebot der Verhältnismäßigkeit Rechnung (BVerwG, Beschl. v. 25. März 2019 a. a. O.).

  • BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01

    Fahrkartenverkäuferin der Bahn; unrechtmäßige Belastung eines Bahnkunden mit 98

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20
    Dabei kann hier dahinstehen, ob die "Bagatellgrenze" des § 248a StGB, wonach der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen in den Fällen der §§ 242 und 246 StGB nur auf Antrag verfolgt werden, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält, bei 50,00 EUR (zum Disziplinarrecht: BVerwG, Urt. v. 21. November 2019 - 2 WD 31.18 -, juris Rn. 30; Urt. v. 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 - juris Rn. 21; MüKo-StGB, 4. Aufl. 2021, § 248a Rn. 7; Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 248a Rn. 8 ff.; Wittig, in: v. Heintschel-Heinegg, BeckOK StGB, Stand 1. November 2022, § 248a StGB Rn. 5, jeweils m. w. N. z. Rspr.) oder bei 25, 00 EUR (BGH, Beschl. v. 3. Mai 2016 - 3 StR 114/16 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 9. Juli 2004 - 2 StR 176/04 -, juris Rn. 3) anzusetzen ist.
  • OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 638/20

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Notwendigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20
    Zu den Umständen, die bei dieser Prognoseentscheidung zu berücksichtigen sind, gehören das Ermittlungsergebnis des strafprozessualen Anlassverfahrens sowie Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist (st. Rspr., BVerwG, Urt. v. 27. Juni - 6 C 39.16 -, juris Rn. 22; Beschl. v. 25. März 2019 - 6 B 163.18, 6 PKH 10.18 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 - 6 A 638/20 -, juris Rn. 6 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 114/16

    Strafantragserfordernis beim Diebstahl geringwertiger Sachen (keine konkludente

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20
    Dabei kann hier dahinstehen, ob die "Bagatellgrenze" des § 248a StGB, wonach der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen in den Fällen der §§ 242 und 246 StGB nur auf Antrag verfolgt werden, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält, bei 50,00 EUR (zum Disziplinarrecht: BVerwG, Urt. v. 21. November 2019 - 2 WD 31.18 -, juris Rn. 30; Urt. v. 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 - juris Rn. 21; MüKo-StGB, 4. Aufl. 2021, § 248a Rn. 7; Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 248a Rn. 8 ff.; Wittig, in: v. Heintschel-Heinegg, BeckOK StGB, Stand 1. November 2022, § 248a StGB Rn. 5, jeweils m. w. N. z. Rspr.) oder bei 25, 00 EUR (BGH, Beschl. v. 3. Mai 2016 - 3 StR 114/16 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 9. Juli 2004 - 2 StR 176/04 -, juris Rn. 3) anzusetzen ist.
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 176/04

    Diebstahl geringwertiger Sachen; Wertgrenze; Strafzumessung; Erstreckung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20
    Dabei kann hier dahinstehen, ob die "Bagatellgrenze" des § 248a StGB, wonach der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen in den Fällen der §§ 242 und 246 StGB nur auf Antrag verfolgt werden, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält, bei 50,00 EUR (zum Disziplinarrecht: BVerwG, Urt. v. 21. November 2019 - 2 WD 31.18 -, juris Rn. 30; Urt. v. 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 - juris Rn. 21; MüKo-StGB, 4. Aufl. 2021, § 248a Rn. 7; Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 248a Rn. 8 ff.; Wittig, in: v. Heintschel-Heinegg, BeckOK StGB, Stand 1. November 2022, § 248a StGB Rn. 5, jeweils m. w. N. z. Rspr.) oder bei 25, 00 EUR (BGH, Beschl. v. 3. Mai 2016 - 3 StR 114/16 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 9. Juli 2004 - 2 StR 176/04 -, juris Rn. 3) anzusetzen ist.
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20
    Der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen regelmäßig unberührt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. November 2005 - 6 C 2.05 -, juris Rn. 20; SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2023 - 6 A 265/21 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 11 LB 15/14

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Restverdacht; Tatverdacht

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20
    Die wiederholte Begehung minderschwerer Delikte kann dazu führen, dass diese in ihrer Gesamtheit nicht mehr als Bagatelldelikte eingestuft werden können und damit ein öffentliches Interesse an der Aufklärung künftiger Straftaten besteht, das die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen rechtfertigt (NdsOVG, Urt. v. 20. November 2014 - 11 LB 15/14 -, juris Rn. 58; BayVGH, Beschl. v. 28. November 2012 - 10 ZB 12.1468 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 15.07.2014 - 5 StR 270/14

    Fristberechnung hinsichtlich der Tilgungsreife von Einträgen im

  • BVerwG, 07.03.2012 - 6 B 40.11

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Strafverfolgungsvorsorge;

  • BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18

    Bagatellgrenze; Geringwertigkeitsschwelle; Major der Reserve; Offizialdelikt;

  • BVerwG, 07.04.2022 - 3 C 8.21

    Zum Begriff des Unmöglichmachens einer Vor-Ort-Kontrolle

  • OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Warenkreditbetrug im Internet

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die wiederholte Begehung minderschwerer Delikte dazu führen kann, dass diese in ihrer Gesamtheit nicht mehr als Bagatelldelikte eingestuft werden können und damit ein öffentliches Interesse an der Aufklärung künftiger Straftaten besteht, das die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen rechtfertigt (SächsOVG, Urt. v. 13. März 2023 - 6 A 284/20 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

    Dass das Verwaltungsgericht dabei die Bezeichnung "Lichtbilder und Personenbeschreibungen" ersichtlich zusammenfassend für die angeordneten Maßnahmen (Dreiseitenbild, Ganzkörperbild, Personenbeschreibung, Spezialbild) verwendet, ist im Ansatz unschädlich (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 a. a. O. Rn. 2 und 27, wo die Anfertigung eines Detail-, Dreiseiten- und Ganzkörperbilds sowie einer Personenbeschreibung mit demselben zusammenfassenden Oberbegriff gewürdigt wird) und wird von der Klägerin auch nicht substantiiert infrage gestellt hat; insbesondere hat sie sich nicht ansatzweise gegen die Bestimmtheit der angeordneten Abnahme eines Spezialbildes gewandt, so dass insoweit kein Zulassungsgrund dargelegt wird (vgl. aber zur Unbestimmtheit dieses Begriffs: SächsOVG, Urt. v. 13. März 2023 - 6 A 284/20 -, juris Rn. 29 ff.).

  • OVG Sachsen, 27.12.2023 - 6 A 628/21

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Jugendlicher

    Damit kann in zeitlicher Hinsicht dem Übermaßverbot mit Blick auf mögliche, dem Betroffenen günstige Änderungen der Sachlage hinreichend Rechnung getragen werden (SächsOVG, Urt. v. 13. März 2023 - 6 A 284/20 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht