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   OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 182/22   

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OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 182/22 (https://dejure.org/2022,26413)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.09.2022 - 6 B 182/22 (https://dejure.org/2022,26413)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. September 2022 - 6 B 182/22 (https://dejure.org/2022,26413)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    WaffG § 45, WaffG § 5, VwGO § 80 Abs. 5
    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse; Prognose der Zuverlässigkeit; Glaubhaftmachung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch eidesstattliche Versicherung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Dresden, 27.03.2018 - 10 K 1246/16
    Auszug aus OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 182/22
    Treten nach pflichtgemäßem Einsatz der geistigen Erkenntniskräfte Zweifel an der Gesetzmäßigkeit eines Handlungsprojekts auf, so muss der Betreffende bei einer sachkundigen und vertrauenswürdigen Stelle die erforderlichen Auskünfte einholen (vgl. zum Strafrecht: BGH, Beschl. v. 23. Dezember 1952 - 2 StR 612/52 - BGHSt 4, 1, 5; Urt. v. 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93 - NStZ 1993, 594; Sternberg-Lieben/Schuster, in: Schönke/Schröder, 29. Aufl. 2014, § 17 Rn. 18; zum Disziplinarrecht: VG Dresden, Urt. v. 27. März 2018 - 10 K 1246/16.D -, juris Rn. 73).

    Nur die Information einer aus exante-Sicht sachkundigen, für die Frage zuständigen Person, die ohne Eigeninteresse handelt, bietet die Gewähr für eine pflichtgemäße Auskunftserteilung (vgl. zum Strafrecht: BGH, Urt. v. 13. September 1994 - 1 StR 357/94 -, juris Rn. 24 m. w. N.; zum Disziplinarrecht: VG Dresden, Urt. v. 27. März 2018, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 182/22
    Eine werterhöhende Berücksichtigung jeder weiteren Waffenbesitzkarte bzw. des europäischen Feuerwaffenpasses mit jeweils 5.000,00 EUR war nicht veranlasst, da die Anzahl der widerrufenen Waffenbesitzkarten nicht wertbestimmend ist und der Widerruf des europäischen Feuerwaffenpasses lediglich Folge des Widerrufs der Waffenbesitzkarten ist und daher neben diesem keine eigenständige wertbestimmende Bedeutung hat (VGH BW, Beschl. v. 8. Januar 2020 - 1 S 2212/19 -, juris Rn. 4 f.; HessVGH, Streitwertbeschl. zum Urt. v. 12. Oktober 2017 - 4 A 626/17 -, juris nach Rn. 65; BayVGH, Beschl. v. 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 -, juris Rn. 24 bezogen auf mehrere Waffenbesitzkarten).
  • VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531

    Kein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 182/22
    Im Bereich des Waffenrechts kann angesichts der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgehen, ein nicht zu vernachlässigendes Restrisiko nicht hingenommen werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24. November 2017 - 21 CS 17.1531 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 19.12.2018 - 5 B 229/18

    Rundfunk; Übertragungskapazität; Frequenzen; Zuweisung; Rundfunkfreiheit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 182/22
    Lassen sich die Erfolgsaussichten bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht abschließend beurteilen, hat das Gericht im Rahmen einer eigenen Interessenabwägung das öffentliche und ggf. private Interesse an der sofortigen Vollziehung der behördlichen Verfügung und das private Interesse des Betroffenen und die Interessen Dritter, vorläufig von deren Wirkung verschont zu bleiben, gegeneinander abzuwägen (SächsOVG, Beschl. v. 24. April 2021 - 6 B 204/21 -, juris Rn. 4; v. 19. Dezember 2018 - 5 B 229/18 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; psychische

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 182/22
    Dagegen überwiegt das öffentliche und ggf. private Interesse an der Vollziehung, wenn der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf voraussichtlich keinen Erfolg haben wird und - in Fällen der Anordnung des Sofortvollzugs (§ 80 Abs. Satz 1 Nr. 4 VwGO) - ein besonderes Vollzugsinteresse vorliegt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2021 - 6 B 314/21 -, juris Rn. 13).
  • BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 182/22
    Treten nach pflichtgemäßem Einsatz der geistigen Erkenntniskräfte Zweifel an der Gesetzmäßigkeit eines Handlungsprojekts auf, so muss der Betreffende bei einer sachkundigen und vertrauenswürdigen Stelle die erforderlichen Auskünfte einholen (vgl. zum Strafrecht: BGH, Beschl. v. 23. Dezember 1952 - 2 StR 612/52 - BGHSt 4, 1, 5; Urt. v. 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93 - NStZ 1993, 594; Sternberg-Lieben/Schuster, in: Schönke/Schröder, 29. Aufl. 2014, § 17 Rn. 18; zum Disziplinarrecht: VG Dresden, Urt. v. 27. März 2018 - 10 K 1246/16.D -, juris Rn. 73).
  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 182/22
    Eine werterhöhende Berücksichtigung jeder weiteren Waffenbesitzkarte bzw. des europäischen Feuerwaffenpasses mit jeweils 5.000,00 EUR war nicht veranlasst, da die Anzahl der widerrufenen Waffenbesitzkarten nicht wertbestimmend ist und der Widerruf des europäischen Feuerwaffenpasses lediglich Folge des Widerrufs der Waffenbesitzkarten ist und daher neben diesem keine eigenständige wertbestimmende Bedeutung hat (VGH BW, Beschl. v. 8. Januar 2020 - 1 S 2212/19 -, juris Rn. 4 f.; HessVGH, Streitwertbeschl. zum Urt. v. 12. Oktober 2017 - 4 A 626/17 -, juris nach Rn. 65; BayVGH, Beschl. v. 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 -, juris Rn. 24 bezogen auf mehrere Waffenbesitzkarten).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 182/22
    Dabei ist es Sache der tatrichterlichen Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition besteht (BVerwG, Beschl. v. 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 -, juris Rn. 5).
  • BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 182/22
    Treten nach pflichtgemäßem Einsatz der geistigen Erkenntniskräfte Zweifel an der Gesetzmäßigkeit eines Handlungsprojekts auf, so muss der Betreffende bei einer sachkundigen und vertrauenswürdigen Stelle die erforderlichen Auskünfte einholen (vgl. zum Strafrecht: BGH, Beschl. v. 23. Dezember 1952 - 2 StR 612/52 - BGHSt 4, 1, 5; Urt. v. 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93 - NStZ 1993, 594; Sternberg-Lieben/Schuster, in: Schönke/Schröder, 29. Aufl. 2014, § 17 Rn. 18; zum Disziplinarrecht: VG Dresden, Urt. v. 27. März 2018 - 10 K 1246/16.D -, juris Rn. 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2020 - 1 S 2212/19

    Streitwert bei Widerruf von Waffenbesitzkarten, Europäischer Feuerwaffenerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 182/22
    Eine werterhöhende Berücksichtigung jeder weiteren Waffenbesitzkarte bzw. des europäischen Feuerwaffenpasses mit jeweils 5.000,00 EUR war nicht veranlasst, da die Anzahl der widerrufenen Waffenbesitzkarten nicht wertbestimmend ist und der Widerruf des europäischen Feuerwaffenpasses lediglich Folge des Widerrufs der Waffenbesitzkarten ist und daher neben diesem keine eigenständige wertbestimmende Bedeutung hat (VGH BW, Beschl. v. 8. Januar 2020 - 1 S 2212/19 -, juris Rn. 4 f.; HessVGH, Streitwertbeschl. zum Urt. v. 12. Oktober 2017 - 4 A 626/17 -, juris nach Rn. 65; BayVGH, Beschl. v. 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 -, juris Rn. 24 bezogen auf mehrere Waffenbesitzkarten).
  • OVG Sachsen, 24.04.2021 - 6 B 204/21

    Versammlung; Verbot; Tröpfcheninfektion; Aerosolinfektion; PCR-Test; Corona;

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495

    Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank

    Da hiernach das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten werden soll (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10) und von Waffen und Munition Gefahren für besonders hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgehen (vgl. SächsOVG, B.v. 13.9.2022 - 6 B 182/22 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 14), sind die Anforderungen an die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Verwahrungsverstoßes nicht hoch.
  • OVG Sachsen, 13.09.2022 - 6 B 183/22

    Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis; Prognose der Zuverlässigkeit

    Wegen der Einzelheiten dieses Verfahrens wird auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tag im vom Antragsteller parallel geführten Beschwerdeverfahren - 6 B 182/22 - gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 13. Juni 2022 - 6 L 329/22 - Bezug genommen.

    Der Senat hat im Beschluss vom heutigen Tag zum waffenrechtlichen Verfahren - 6 B 182/22 - ausgehend von den Einlassungen des Antragstellers und den zur Akte gereichten eidesstattlichen Versicherungen die Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit aufgrund des Überlassens der Repetierbüchse verneint; wegen der Einzelheiten wird auf diesen Beschluss Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 24 CS 23.412

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

    Da hiernach das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten werden soll (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10) und von Waffen und Munition Gefahren für besonders hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgehen (vgl. SächsOVG, B.v. 13.9.2022 - 6 B 182/22 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 14), sind die Anforderungen an die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Verwahrungsverstoßes nicht hoch.
  • OVG Sachsen, 06.10.2022 - 6 B 240/22

    Waffen- und sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit; Bestrebungen gegen die

    Eine werterhöhende Berücksichtigung jeder weiteren Waffenbesitzkarte bzw. des europäischen Feuerwaffenpasses mit jeweils 5.000,00 EUR war nicht veranlasst, da die Anzahl der widerrufenen Waffenbesitzkarten nicht wertbestimmend ist und der Widerruf des europäischen Feuerwaffenpasses lediglich Folge des Widerrufs der Waffenbesitzkarten ist und daher neben diesem keine eigenständige wertbestimmende Bedeutung hat (SächsOVG, Beschl. v. 13. September - 6 B 182/22 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, Rn. 23; VGH BW, Beschl. v. 8. Januar 2020 - 1 S 2212/19 -, juris Rn. 4 f.; HessVGH, Streitwertbeschl.
  • OVG Sachsen, 19.10.2022 - 6 B 171/22

    Rücknahme von Waffenbesitzkarten; Parteimitglied in einer rechtsextremen Partei;

    Nach der Rechtsprechung des Senats fällt bei der Streitwertbemessung nur eine Waffenbesitzkarte ins Gewicht, die dann auch den Streitwert für eine eingetragene Waffe umfasst (SächsOVG, Beschl. v. 13. September - 6 B 182/22 -, juris Rn. 23.).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496

    Widerruf eine waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Da hiernach das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering gehalten werden soll (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10) und von Waffen und Munition Gefahren für besonders hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgehen (vgl. SächsOVG, B.v. 13.9.2022 - 6 B 182/22 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 14), sind die Anforderungen an die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Verwahrungsverstoßes nicht hoch.
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