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   OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18   

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OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18 (https://dejure.org/2018,42593)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.12.2018 - 3 B 128/18 (https://dejure.org/2018,42593)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 (https://dejure.org/2018,42593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GlüStV § 2 Abs. 3, GlüStV § 3 Abs. 7, GlüStV § 9 Abs. 1, GlüStV § 24, GlüStV § 26 Abs. 1, SächsGlüStVAG § 18a
    Glücksspiel; Spielhalle; Mindestabstand; Kohärenz; Transparenz; Werbung; allgemeinbildende Schule; Mischlage

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    Die glücksspielrechtliche Aufsicht gemäß § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG beschränkt sich auf solche Spielhallen, auf die der Glücksspielstaatsvertrag gemäß § 2 Abs. 3 GlüStV anwendbar ist, weil diese Geld- und Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten.; Aus dem dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15

    Spielhalle; Stichtag; Betrieb; Betreiberwechsel; Vertrauensschutz; unechte

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18
    Die geäußerten Bedenken gegen die diesbezügliche Rechtsprechung des Senats (SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, juris) im Hinblick auf den Wesentlichkeitsgrundsatz, den Parlamentsvorbehalt oder den Bestimmtheitsgrundsatz veranlassen den Senat zu keiner Änderung seiner Rechtsprechung, da er sich mit diesen Bedenken bereits abschließend beschäftigt hat und keine neuen Gesichtspunkte aufgezeigt werden, die eine andere Sichtweise nahelegten.

    57 Wie der Senat bereits mit Urteil vom 11. Mai 2016 (- 3 A 314/15 - a. a. O. Rn. 31; auch BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 24 m. w. N.) festgestellt hat, sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis in den §§ 24, 25, 26 GlüStV i. V. m. § 1 Abs. 3, § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG hinreichend geregelt.

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18
    Dies ist nunmehr abschließend festgestellt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 8. Oktober 2018 - 1 BvR 1628/17 -, hierzu Hinweis bei BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris unter "Orientierungssatz").

    57 Wie der Senat bereits mit Urteil vom 11. Mai 2016 (- 3 A 314/15 - a. a. O. Rn. 31; auch BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 24 m. w. N.) festgestellt hat, sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis in den §§ 24, 25, 26 GlüStV i. V. m. § 1 Abs. 3, § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG hinreichend geregelt.

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17

    Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18
    Vielmehr dürfte dies auch dann beachtlich sein, wenn die Betätigung auf dem Gebiet des Glücksspiels von einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung abhängig gemacht wird (BayVGH, Beschl. v. 9. Mai 2014 - 22 CS 14.568 -, juris Rn. 23 m. w. N.) oder die Dienstleistungsfreiheit allgemein einschränkt wird, auch wenn bei Anwendung dieser Kriterien nicht außer Acht gelassen werden darf, dass die Dienstleistungsfreiheit durch die Errichtung eines staatlichen Monopols ungleich stärker beschränkt wird als durch Regelungen, die lediglich bestimmte Vertriebs- und Vermarktungsformen verbieten (OVG Lüneburg, Beschl. v. 4. September 2017 - 11 ME 206/17 -, juris Rn. 23 m. w. N.; offen gelassen von ThürOVG, Beschl. v. 24. Oktober 2018 - 3 EO 480/18 -, juris Rn. 25).

    56 Die gesetzlichen Regelungen müssen, damit sie dem Grundsatz der Gleichbehandlung und dem daraus folgenden Transparenzgebot genügen, auf objektiven, nicht diskriminierenden und im voraus bekannten Kriterien beruhen, damit der Ausübung des Ermessens durch die Behörden hinreichende Grenzen gesetzt werden, die eine missbräuchliche Ausübung verhindern (OVG Lüneburg, Beschl. v. 4. September 2017 a. a. O. Rn. 31 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 09.05.2014 - 22 CS 14.568

    Existenz von vier Spielhallen in ein und demselben Gebäude

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18
    Dabei müsse die Kohärenz bezogen auf das gesamte Bundesgebiet geprüft werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9. Mai 2014 - 22 CS 14.568 -, juris Rn. 28).

    Vielmehr dürfte dies auch dann beachtlich sein, wenn die Betätigung auf dem Gebiet des Glücksspiels von einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung abhängig gemacht wird (BayVGH, Beschl. v. 9. Mai 2014 - 22 CS 14.568 -, juris Rn. 23 m. w. N.) oder die Dienstleistungsfreiheit allgemein einschränkt wird, auch wenn bei Anwendung dieser Kriterien nicht außer Acht gelassen werden darf, dass die Dienstleistungsfreiheit durch die Errichtung eines staatlichen Monopols ungleich stärker beschränkt wird als durch Regelungen, die lediglich bestimmte Vertriebs- und Vermarktungsformen verbieten (OVG Lüneburg, Beschl. v. 4. September 2017 - 11 ME 206/17 -, juris Rn. 23 m. w. N.; offen gelassen von ThürOVG, Beschl. v. 24. Oktober 2018 - 3 EO 480/18 -, juris Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2018 - 4 A 589/17

    Spielhallen benötigen in NRW keine Erlaubnis mehr nach § 33i GewO

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18
    Dies habe das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Urteil v. 16. April 2018 (- 4 A 589/17 -, juris) zutreffend festgestellt.

    47 Ob und inwieweit bei neu errichteten Spielhallen eine verbotene Mischlage aus Bundes- und Landesrecht vorliegt, bedarf auch im Licht der jüngsten Rechtsprechung (vgl. hierzu OVG NRW, Urt. v. 16. April 2018 - 4 A 589/17 -, juris) hingegen keiner Entscheidung.

  • OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17

    Abstand; Härtefall; allgemeinbildende Schule

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18
    Hierzu hat der Antragsgegner in dem Untersagungsbescheid (Nr. 3.3, S. 7 letzter Absatz) zutreffend darauf verwiesen, dass auch die Außengestaltung der Spielhalle dem Schutzzweck des Mindestabstandsgebots widerspricht, die Schüler einer allgemeinbildenden Schule vor einer Gewöhnung an die ständige Verfügbarkeit des Spielangebots in Gestalt von Spielhallen in ihrem täglichen Lebensumfeld um Bildungs- und Freizeiteinrichtungen zu schützen und einem "Reiz des Verbotenen" für Minderjährige entgegenzuwirken (vgl. SächsOVG, Beschl. 20. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris Rn. 18 m. w. N.).

    Auch kleinere Kinder sollen davor geschützt werden, dass sie entweder allein oder in Begleitung von einer Betreuungsperson im Umfeld ihrer Bildungs-, Freizeit- oder sonstigen Betreuungseinrichtungen mit Spielhallen konfrontiert werden und diese als Angebot einer Freizeitbetätigung für Erwachsene wahrnehmen können (SächsOVG, Beschl. v. 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris Rn. 18 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 21.11.2017 - 3 B 296/17

    Härtefall; Mindestabstand; allgemeinbildende Schule; Spielhalle

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein solcher Fall dann zu bejahen sein könnte, wenn sich zwischen Spielhalle und allgemeinbildenden Schulen natürliche Geländehindernisse oder andere örtliche Gegebenheiten (wie etwa eine Bahnstrecke) befinden, die eine andere Sichtweise erforderlich machen (SächsOVG, Beschl. v. 21. November 2017 - 3 B 296/17 -, juris Rn. 13 f. m. w. N.).

    Ob daher im Einzelfall - etwa durch Entfernung von Außenwerbung - die Sichtbarkeit einer Spielhalle in der Umgebung vermindert oder ausgeschlossen werden kann, spielt bei der pauschalisierenden Betrachtungsweise, die dem Gesetzgeber zuzubilligen ist, regelmäßig keine Rolle (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. November 2017 a. a. O. Rn. 30; Beschl. v. 19. Juni 2018 - 3 B 326/18 -, juris Rn. 19 m. w. N.).

  • VG Dresden, 29.03.2018 - 6 L 172/18

    Zwangsweise Schließung von Spielhallen

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18
    beglaubigte Abschrift Az.: 3 B 128/18 6 L 172/18.

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 29. März 2018 - 6 L 172/18 - wird zurückgewiesen.

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18
    Andererseits darf die in Rede stehende Regelung nicht durch die Politik in anderen Glücksspielsektoren konterkariert werden (BVerwG, Urt. v. 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -, juris Rn. 35 m. w. N.; OVG Lüneburg, a. a. O. Rn. 24; als "innere" und "äußere" Kohärenz bezeichnet, vgl. Jarass, NVwZ 2018, 1665 [1668]).
  • OVG Sachsen, 09.11.2017 - 3 B 240/17

    Spielhalle; Mehrfachkonzession; Härtefall; Folgerichtigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18
    50 Zwar wird nicht mehr daran festgehalten, dass, wie bisher im Allgemeinen entschieden (SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2017 - 3 B 240/17 -, juris Rn. 11 m. w. N.), außerhalb des beim Staat monopolisierten Glücksspielangebots das europarechtliche Kohärenzgebot nicht zu beachten ist.
  • OVG Hamburg, 09.07.2018 - 4 Bs 12/18

    Abstandsgebot für Spielhallenstandorte - Befreiung wegen unbilliger Härte

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine

  • OVG Thüringen, 24.10.2018 - 3 EO 480/18

    Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle; Berücksichtigung der

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

  • OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17

    Härtefall; Mindestabstand; Abstandsgebot; Verbund; Auswahlentscheidung;

  • OVG Sachsen, 01.03.2018 - 3 B 5/18

    Zumutbarkeit; Härtefall; Spielhalle; Standort; Investitionskosten; Zeitdauer

  • OVG Sachsen, 18.10.2018 - 3 B 326/18

    Blaue Karte EU; Beschäftigung; angemessene Qualifikation

  • OVG Sachsen, 29.11.2019 - 6 B 143/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Untersagung des Betriebs einer

    23 Die Mitglieder des vierten Senats haben in ihrem Beschluss vom 28. Februar 2019 festgestellt, es seien keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die abgelehnten Richter des dritten Senats in den Parallelerfahren 3 B 128/18 und 3 B 142/18 ihre eigenen Maßstäbe an die Stelle unionsrechtlicher Maßstäbe gesetzt und diese zum Nachteil der Rechtssuchenden angewandt hätten.

    Das ergibt sich aus § 2 Abs. 3 GlüStV, der den Anwendungsbereich des Glückspielstaatsvertrags - ungeachtet der weiter gefassten Begriffsbestimmung in § 3 Abs. 7 GlüStV - nur auf Spielhallen erstreckt, "soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten"; § 18a SächsGlüStVAG bestimmt insoweit nichts anderes (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 35).

    59 2.3.2 Die vom Bundesverfassungsgericht zu Abstandsgeboten in Ausführungsgesetzen anderer Länder getroffenen Feststellungen sind auf § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG übertragbar, zumal etwa in Rheinland-Pfalz wesentlich größere Mindestabstände von 500 m geregelt sind (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LGlüG RP) und damit weitaus mehr Spielhallen betroffen sein dürften (SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 45 ff.; Beschl. v. 5. Januar 2018 - 3 B 315/17 -, juris Rn. 10 f.; Urt. v. 11. Mai2016 - 3 A 315/15 -, juris.).

    Die Forderung, der Senat möge im Wege der Amtsermittlung solche angeblich verschleierten Ziele aufdecken, entbehrt daher der Grundlage (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 54).

    So hat der dritte Senat (SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 51 f.; ebenso bereits SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2019 - 6 B 295/18 -, juris Rn. 14) das Kohärenzgebot nicht als verletzt angesehen, wenn im Detail voneinander abweichende Regelungen einzelner Bundesländer allgemein das Ziel verfolgen, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, dieses Ziel in allen Bundesländern gleichermaßen entschlossen verfolgt wird und lediglich die Kombination der dafür eingesetzten Instrumente sowie die Umsetzungsfristen in Maßen variieren.

  • VGH Bayern, 29.06.2021 - 23 ZB 21.1482

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

    Soweit sich die Klägerseite zusätzlich auf die Entscheidung des OVG Bautzen vom 13. Dezember 2018 beruft, verhilft dies ebenfalls nicht zum Erfolg des Antrags auf Zulassung der Berufung, da in dem dortigen Verfahren das Oberverwaltungsgericht wegen der Nähe der Spielhalle zu zwei Grenzen von EU-Mitgliedsstaaten (Tschechische Republik, Polen) einen grenzüberschreitenden Sachverhalt festgestellt hat (Sächs. OVG, B.v. 13.12.2018 - 3 B 128/18 - juris Rn. 50).

    Ungeachtet dessen hat das OVG Bautzen trotz der Eröffnung des Anwendungsbereichs der europarechtlichen Grundfreiheiten und des Unionsrechts insoweit weder einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Kohärenzgebot noch gegen die Grundsätze der Transparenz festgestellt (Sächs. OVG, B.v. 13.12.2018 a.a.O. - juris Rn. 51 ff.).

    Die bloße Behauptung solcher fiskalischen Ziele (vgl. Zulassungsschriftsatz vom 22.6.2021, u.a. S. 17, 19, 20) ist nicht ausreichend (vgl. auch Sächs. OVG, B.v. 13.12.2018 - 3 B 128/18 - juris Rn. 54), da die Klägerin hierfür jeglichen Nachweis schuldig bleibt, so dass es auch diesbezüglich bereits an einer den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO entsprechenden Darlegung fehlt.

    (6) Der glücksspielrechtliche Erlaubnisvorbehalt, das gesetzliche Abstandsgebot und das gesetzliche Verbundverbot verstoßen schließlich auch nicht gegen das europarechtliche Transparenzgebot (OVG Lüneburg, B.v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 - Rn. 31; Sächs. OVG, B.v. 13.12.2018 - 3 B 128/18 - juris Rn. 56).

  • OVG Sachsen, 02.12.2021 - 6 A 617/20

    Glücksspielrecht; Erlaubnis

    1.4 Da unabhängig von der Außengestaltung der Spielhalle (ausgehend von den Vorgaben des § 26 Abs. 1 GlüStV) aus dem Mindestabstandsgebot des § 18a Abs. 4 Satz SächsGlüStVAG folgt, dass bei Unterschreiten des Mindestabstands der Betrieb der Spielhalle nicht erlaubnisfähig ist (SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 44), kommt es entgegen der weiteren Darlegungen im Zulassungsantrag auf die konkrete Außengestaltung der infrage stehenden Spielhalle und die ggf. von der Außengestaltung ausgehende Gefährdung nicht an.12 1.5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung resultieren auch nicht aus den von der Klägerin vorgetragenen Aspekten zur Unionsrechtswidrigkeit der Mindestabstandsregelung in § 18 Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG.

    "22 Weder aus dem Erlaubnisvorbehalt in § 24 Abs. 1 GlüStV noch aus der Heranziehung der Mindestabstandsregelung von § 18a Abs. 4 Sächs- GlüStVAG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GlüStV ergeben sich für den Senat verfassungs- oder unionsrechtliche Bedenken (zu den Einzelheiten SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. ff., 63 ff.; v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.; v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.).

    Hierzu verweist der Senat auf seine umfangreiche Rechtsprechung, die der Antragstellerin aus zahlreichen Verfahren hinlänglich bekannt ist (vgl. insbesondere Senatsbeschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 63 ff.; v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. f.; v. 13. Dezember 2018 a. a. O. Rn. 49 ff. sowie jüngst v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 -, juris Rn. 25 f.).

    Daran ändert auch der Hinweis auf den Beschluss des für Streitigkeiten der vorliegenden Art nicht mehr zuständigen 3. Senats vom 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 - nichts.

  • OVG Sachsen, 26.11.2021 - 6 A 616/20

    Glücksspielrecht; Erlaubnis

    1.4 Da unabhängig von der Außengestaltung der Spielhalle (ausgehend von den Vorgaben des § 26 Abs. 1 GlüStV) aus dem Mindestabstandsgebot des § 18a Abs. 4 Satz SächsGlüStVAG folgt, dass bei Unterschreiten des Mindestabstands der Betrieb der Spielhalle nicht erlaubnisfähig ist (SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 44), kommt es entgegen der weiteren Darlegungen im Zulassungsantrag auf die konkrete Außengestaltung der infrage stehenden Spielhalle und die ggf. von der Außengestaltung ausgehende Gefährdung nicht an.12 1.5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung resultieren auch nicht aus den von der Klägerin vorgetragenen Aspekten zur Unionsrechtswidrigkeit der Mindestabstandsregelung in § 18 Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG.

    "22 Weder aus dem Erlaubnisvorbehalt in § 24 Abs. 1 GlüStV noch aus der Heranziehung der Mindestabstandsregelung von § 18a Abs. 4 Sächs- GlüStVAG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GlüStV ergeben sich für den Senat verfassungs- oder unionsrechtliche Bedenken (zu den Einzelheiten SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. ff., 63 ff.; v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.; v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.).

    Hierzu verweist der Senat auf seine umfangreiche Rechtsprechung, die der Antragstellerin aus zahlreichen Verfahren hinlänglich bekannt ist (vgl. insbesondere Senatsbeschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 63 ff.; v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. f.; v. 13. Dezember 2018 a. a. O. Rn. 49 ff. sowie jüngst v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 -, juris Rn. 25 f.).

    Daran ändert auch der Hinweis auf den Beschluss des für Streitigkeiten der vorliegenden Art nicht mehr zuständigen 3. Senats vom 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 - nichts.

  • OVG Sachsen, 01.12.2021 - 6 A 613/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung;

    Unabhängig von der Außengestaltung der Spielhalle (ausgehend von den Vorgaben des § 26 Abs. 1 GlüStV) folgt aus dem Mindestabstandsgebot des § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG, dass bei Unterschreiten des Mindestabstands der Betrieb der Spielhalle nicht erlaubnisfähig ist (SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 44).

    "22 Weder aus dem Erlaubnisvorbehalt in § 24 Abs. 1 GlüStV noch aus der Heranziehung der Mindestabstandsregelung von § 18a Abs. 4 Sächs- GlüStVAG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GlüStV ergeben sich für den Senat verfassungs- oder unionsrechtliche Bedenken (zu den Einzelheiten SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 59 ff., ff.; v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.; v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.).23 Durch Abstandsregelungen zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche soll in einem möglichst frühen Stadium durch Vermeidung einer Gewöhnung an das Vorhandensein von Spielhallen dem Anreiz eines Glücksspiels entgegengewirkt werden.

    Daran ändert auch der Hinweis auf den Beschluss des für Streitigkeiten der vorliegenden Art nicht mehr zuständigen 3. Senats vom 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 - nichts.

  • OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20

    Zum mangelnden Rechtsschutzbedürfnis einer Anfechtungsklage gegen

    Unabhängig von der Außengestaltung der Spielhalle (ausgehend von den Vorgaben des § 26 Abs. 1 GlüStV) folgt aus dem Mindestabstandsgebot des § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG, dass bei Unterschreiten des Mindestabstands der Betrieb der Spielhalle nicht erlaubnisfähig ist (SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 44).

    Im Beschluss vom 26. Juli 2021 (a. a. O., Rn. ff.) hat der Senat unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt: "22 Weder aus dem Erlaubnisvorbehalt in § 24 Abs. 1 GlüStV noch aus der Heranziehung der Mindestabstandsregelung von § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GlüStV ergeben sich für den Senat verfassungs- oder unionsrechtliche Bedenken (zu den Einzelheiten SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - B 143/18 -, juris Rn. 59 ff., 63 ff.; v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.; v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.).

    Daran ändert auch der Hinweis auf den Beschluss des für Streitigkeiten der vorliegenden Art nicht mehr zuständigen 3. Senats vom 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 - nichts.

  • OVG Hamburg, 20.10.2020 - 4 Bs 226/18

    Zur Rechtmäßigkeit des Abstandsgebots des hamburgischen Spielhallengesetzes

    Da das Kohärenzgebot kein Uniformitätsgebot ist (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 13.12.2018, 3 B 128/18, juris Rn. 51), muss und kann nicht jeder Glücksspielsektor mit den gleichen Maßnahmen reguliert werden.
  • OVG Sachsen, 10.12.2021 - 6 A 614/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung;

    Unabhängig von der Außengestaltung der Spielhalle (ausgehend von den Vorgaben des § 26 Abs. 1 GlüStV) folgt aus dem Mindestabstandsgebot des § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG, dass bei Unterschreiten des Mindestabstands der Betrieb der Spielhalle nicht erlaubnisfähig ist (SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 44).

    "22 Weder aus dem Erlaubnisvorbehalt in § 24 Abs. 1 GlüStV noch aus der Heranziehung der Mindestabstandsregelung von § 18a Abs. 4 Sächs- GlüStVAG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GlüStV ergeben sich für den Senat verfassungs- oder unionsrechtliche Bedenken (zu den Einzelheiten SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 59 ff., ff.; v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.; v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.).23 Durch Abstandsregelungen zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche soll in einem möglichst frühen Stadium durch Vermeidung einer Gewöhnung an das Vorhandensein von Spielhallen dem Anreiz eines Glücksspiels entgegengewirkt werden.

    Daran ändert auch der Hinweis auf den Beschluss des für Streitigkeiten der vorliegenden Art nicht mehr zuständigen 3. Senats vom 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 - nichts.

  • OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21

    Glücksspielrecht; Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung des Betriebs einer

    Weder aus dem Erlaubnisvorbehalt in § 24 Abs. 1 GlüStV noch aus der Heranziehung der Mindestabstandsregelung von § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GlüStV ergeben sich für den Senat verfassungs- oder unionsrechtliche Bedenken (zu den Einzelheiten SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 59 ff., 63 ff.; v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.; v. 13. Dezember - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.).

    Aus dem dem Mindestabstandsgebot des § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG zugrundeliegenden Schutz Jugendlicher vor Suchtgefahren folgt, dass innerhalb des Mindestabstands nicht nur der Betrieb der Spielhalle selbst, sondern auch eine nach § 26 Abs. 1 GlüStV zulässige Werbung untersagt werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 43 f.).30 1.4 Auch die Zwangsgeldandrohungen in den Nummern 4 und 5 sowie die Androhung der Ersatzvornahme (Nummer 6 des Bescheides) stellen sich nicht als rechtswidrig dar.

  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 5-IV-19

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Untersagung des Weiterbetriebs einer Spielhalle ;

    Mit ihrer am 17. Januar 2019 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen und mit Schriftsatz vom 18. Februar 2019 ergänzten Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2018 (3 B 128/18), der Beschwerdeführerin zugegangen am 19. Dezember 2018.

    Mit dem angefochtenen Beschluss vom 13. Dezember 2018 (3 B 128/18) wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Beschwerde zurück.

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1472/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18

    Glücksspielrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeit,

  • VG Regensburg, 24.01.2019 - RN 5 K 17.1243

    Rechtmäßige Befristung einer Spielhallenerlaubnis

  • OVG Sachsen, 12.04.2019 - 3 B 75/19

    Spielhalle; Härtefall; Übergangsregelung; Mindestabstand; Kohärenz;

  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 23 ZB 21.1799

    Aufhebung einer Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen von Spielgeräten mit

  • VG Regensburg, 24.01.2019 - RN 5 K 17.1858

    Erfolglose Klage gegen Befristungen im Zusammenhang mit dem Betrieb mehrerer

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.532

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis sowie der Befreiung vom sog.

  • OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung

  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 23 ZB 20.517

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis für Spielhallenbetrieb

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 5-IV-19
  • VGH Bayern, 02.06.2021 - 23 ZB 20.518

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für Spielhallenbetrieb

  • VG Regensburg, 05.08.2019 - RN 5 K 19.76

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis

  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 23 ZB 19.1858

    Befristung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse für den Betrieb von Spielhallen

  • VGH Bayern, 04.06.2021 - 23 ZB 20.519

    Befristung der glückspielrechtlichen Befreiung vom sog. Verbundverbot und

  • VGH Bayern, 02.06.2021 - 23 ZB 20.521

    Befristung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

  • VGH Bayern, 02.06.2021 - 23 ZB 20.520

    Befristung glücksspielrechtlicher Erlaubnis

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.531

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis und Befreiung vom sog.

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.529

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis sowie einer Befreiung vom sog.

  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 23 ZB 20.524

    Befristung glücksspielrechtlicher Erlaubnis

  • VG Hamburg, 18.11.2022 - 14 E 2791/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis zum

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.528

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis sowie einer Befreiung vom sog.

  • VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18

    Trier: Kein Anspruch auf unbefristete glücksspielrechtliche Erlaubnisse

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.533

    Erfolglose Klage gegen die Befristung einer Spielhallenerlaubnis mit Befreiung

  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 23 ZB 20.523

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis und Befristung einer Befreiung

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1475/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • OVG Sachsen, 30.03.2020 - 6 B 247/19

    Vollstreckung; Grundverfügung; Zwangsgeld; Androhung

  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 23 ZB 20.526

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis, Befristung einer Befreiung vom

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1230

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1640

    Isolierte Anfechtungsklage, Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis,

  • OVG Sachsen, 20.08.2019 - 6 B 295/18

    Spielhalle; Einhaltung des Mindestabstands zu Grundschulen

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 20.98

    Befristung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1235

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Befreiung

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1231

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1644

    Isolierte Anfechtungsklage, Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis,

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1643

    Isolierte Anfechtungsklage, Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis,

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1642

    Isolierte Anfechtungsklage, Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis,

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1641

    Isolierte Anfechtungsklage, Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis,

  • VG Hamburg, 30.12.2022 - 14 E 3672/21

    Zum Verbot des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle in einer Spielhalle oder

  • VG Hamburg, 18.11.2022 - 14 E 2791/22

    Versagung der Erlaubnis zum Betreiben einer Sportwettvermittlungsstelle in einem

  • VG Bremen, 10.11.2022 - 5 K 388/22

    Lotterierecht, Urteil vom 10.11.2022 - Abstandsgebot; Glücksspielrecht;

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 4215/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1232

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für die Spielhalle

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1638

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 18.147

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1637

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis und Befreiung

  • VG Regensburg, 24.01.2019 - RN 5 K 17.1281

    Kein Anspruch auf unbefristete Spielhallenerlaubnis

  • OVG Sachsen, 07.02.2019 - 3 B 398/18

    Spielhalle; Kohärenz; Verbundverbot; Härtefall

  • OVG Sachsen, 18.11.2021 - 6 B 298/21

    Glücksspielrecht; Untersagung des Weiterbetriebs einer Spielhalle;

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 18.148

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Würzburg, 23.01.2020 - W 5 K 19.1639

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Schwerin, 25.03.2019 - 7 A 1027/18

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis bei Verletzung des Abstandsgebots gegenüber

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