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   OVG Sachsen, 14.07.2021 - 12 B 5/21.D   

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https://dejure.org/2021,33669
OVG Sachsen, 14.07.2021 - 12 B 5/21.D (https://dejure.org/2021,33669)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.07.2021 - 12 B 5/21.D (https://dejure.org/2021,33669)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - 12 B 5/21.D (https://dejure.org/2021,33669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsDG § 38 Abs. 2; SächsDG § 64; SächsDG § 19
    Einbehaltung der Dienstbezüge; Ermessen; Disziplinarverfahren; Straftat; Ausdehnungsverfügung; Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2000 - 6d A 1960/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2021 - 12 B 5/21
    Denn ein solcher Verweis kann allenfalls dann dem Konkretisierungserfordernis genügen, wenn im strafrechtlichen Verfahren etwa wegen eines vorliegenden Haftbefehls oder einer Anklageschrift hinreichend konkret erkennbar ist, was dem Beamten vorgeworfen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Oktober 1977 - I DB 9, 77 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 30. August 2000 - 6d A 1960/00.O -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 26.09.2013 - D 6 B 151/11

    Vorläufige Dienstenthebung, sachgleiches Strafverfahren, Prognose

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2021 - 12 B 5/21
    Über den Gesetzeswortlaut hinaus ist die vorgenannte Regelung auch dann anwendbar, wenn es - bei einem eingeleiteten Disziplinarverfahren - zu einem disziplinargerichtlichen Ausspruch der Höchstmaßnahme voraussichtlich nicht kommen wird, weil in einem anhängigen sachgleichen Strafverfahren mit der Verurteilung des Beamten wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu rechnen ist, die gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG kraft Gesetzes zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. September 2013 - D 6 B 151/11 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschl. v. 2. April 1997 - 1 DB 3, 97 -, juris Rn. 10, und Beschl. v. 23. April 2001 - 1 DB 14.01 -, juris Rn. 9; Urban, in: ders./Wittowski, BDG, 2. Aufl. 2017, § 38 Rn. 18; Weiß, in: GKÖD Bd. II Teil 5 M § 38 Rn. 50).
  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 DB 14.01

    Unzulässigkeit des Antrags auf Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2021 - 12 B 5/21
    Über den Gesetzeswortlaut hinaus ist die vorgenannte Regelung auch dann anwendbar, wenn es - bei einem eingeleiteten Disziplinarverfahren - zu einem disziplinargerichtlichen Ausspruch der Höchstmaßnahme voraussichtlich nicht kommen wird, weil in einem anhängigen sachgleichen Strafverfahren mit der Verurteilung des Beamten wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu rechnen ist, die gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG kraft Gesetzes zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. September 2013 - D 6 B 151/11 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschl. v. 2. April 1997 - 1 DB 3, 97 -, juris Rn. 10, und Beschl. v. 23. April 2001 - 1 DB 14.01 -, juris Rn. 9; Urban, in: ders./Wittowski, BDG, 2. Aufl. 2017, § 38 Rn. 18; Weiß, in: GKÖD Bd. II Teil 5 M § 38 Rn. 50).
  • BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 66.16

    Aktenkundigkeit der Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Protokollierungspflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2021 - 12 B 5/21
    Insoweit gelten keine anderen Anforderungen als für den Einleitungsvermerk gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 SächsDG (vgl. BVerwG, Beschl. vom 27. Oktober 2016 - 2 B 66.16 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.07.2021 - 12 B 5/21
    Zutreffend ist auch die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass beim Vorliegen mehrerer Dienstpflichtverletzungen, im Rahmen der Bewertung in erster Linie vom schwerwiegendsten Vorwurf auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. September 2004 - 1 D 18.03 -, juris Rn. 47; Urban a. a. O, § 13 Rn. 17).
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