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   OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 438/09   

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https://dejure.org/2010,29904
OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 438/09 (https://dejure.org/2010,29904)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.10.2010 - 2 A 438/09 (https://dejure.org/2010,29904)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 2 A 438/09 (https://dejure.org/2010,29904)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a Beamtengesetz (BeamtG); Ersetzung bisherigen Bundesrechts durch Erlass gleich lautenden Landesrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 125a Abs. 1 S. 2; BeamtVG § 14a
    Anspruch auf eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14a Beamtengesetz (BeamtG); Ersetzung bisherigen Bundesrechts durch Erlass gleich lautenden Landesrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 438/09
    Hiergegen erhob der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2005 (BVerwGE 124, 19 ) Widerspruch und machte geltend, der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes sei der Mindestruhegehaltssatz von 35 v. H. zugrunde zu legen, so dass der Ruhegehaltssatz vorübergehend 61, 67 v. H. betrage.

    Damit hat er zugleich die Auslegung des § 14a BeamtVG a.F., wie sie vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. Juni 2005 (BVerwGE 124, 19 ) zur vorliegend im Streit stehenden Frage der vorübergehenden Erhöhung des amtsbezogenen Mindestruhegehalts rechtsgrundsätzlich und verbindlich vorgenommen wurde, in seinen gesetzgeberischen Willen aufgenommen.

    Ausgehend davon hat das Verwaltungsgericht in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23. Juni 2005, BVerwGE 124, 19 ; bestätigt durch Urt. v. 12. November 2009, ZBR 2010, 258 ) zutreffend entschieden, dass auch der sogenannte amtsbezogene Mindestruhegehaltssatz von 35 v. H. gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG ein "nach sonstigen Vorschriften berechneter Ruhegehaltssatz" im Sinn von § 14a Abs. 1 BeamtVG a.F. ist.

  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 29.08

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 438/09
    Ausgehend davon hat das Verwaltungsgericht in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23. Juni 2005, BVerwGE 124, 19 ; bestätigt durch Urt. v. 12. November 2009, ZBR 2010, 258 ) zutreffend entschieden, dass auch der sogenannte amtsbezogene Mindestruhegehaltssatz von 35 v. H. gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG ein "nach sonstigen Vorschriften berechneter Ruhegehaltssatz" im Sinn von § 14a Abs. 1 BeamtVG a.F. ist.

    Sich daraus ergebende Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. November 2009 a.a.O.).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 438/09
    Dabei ist er nicht gehindert, ein weitgehend mit dem bisherigen Bundesrecht gleichlautendes Landesrecht zu erlassen (vgl. BVerfG, Urt. v. 9. Juni 2004, BVerfGE 111, 10, 29, 30).
  • OVG Sachsen, 07.08.2009 - 2 A 567/08

    Versorgung; Beamter

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 438/09
    Hiergegen richtet sich die vom Senat mit Beschluss vom 7. August 2009 - 2 A 567/08 - zugelassene Berufung, zu deren Begründung der Beklagte seinen erstinstanzlichen Vortrag wiederholt und vertieft.
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 438/09
    Es kommt daher nicht darauf an, ob diese Änderung, die zu einer Herabsetzung des Ruhegehaltsanspruchs des Klägers führen würde, verfassungswidrig ist, weil sie möglicherweise die verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundsätze des Rückwirkungsverbots und des Vertrauensschutzes verletzt, die Versorgungsempfänger vor nachträglichen und sachlich nicht begründeten Kürzungen ihrer Versorgungsansprüche bewahren sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.2010 - 2 C 34.09 -, [...]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2012 - 4 B 2.10

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Polizeibeamter; besondere

    Bei einer dynamischen Verweisung wäre das Beamtenversorgungsgesetz, das allgemein bekannt ist, daher nur als solches mit der amtlichen Kurzbezeichnung - ohne Fundstelle - angeführt worden; bei Angabe der Fundstelle hätte der Zusatz, das Beamtenversorgungsgesetz sei in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, aufgenommen werden müssen (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 14. Oktober 2010 - 2 A 438/09 -, juris Rn. 14 zu der vergleichbaren Gesetzeslage durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes vom 17. Januar 2008, SächsGVBl. S. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - 6 N 12.11

    Bundesbeamter; Ruhegehalt; vorübergehend erhöhter Ruhegehaltssatz;

    Dass der Gesetzgeber tatsächlich selbst von einer Änderung der materiellen Rechtslage ausgeht, lässt sich daraus schließen, dass anderenfalls das rückwirkende Inkrafttreten der Vorschrift "auf den Zeitpunkt der entgegenstehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung" (a.a.O.) nicht nachvollziehbar wäre (vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 14. Oktober 2010 - 2 A 438/09 - und Urteil vom 19. Januar 2011 - 2 A 446/09 -, wonach der sächsische Landesgesetzgeber § 14a BeamtVG a.F. in Landesrecht überführt und damit zugleich dessen Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. Juni 2005 in seinen gesetzgeberischen Willen aufgenommen habe).
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