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   OVG Sachsen, 14.12.2020 - 6 B 162/20   

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OVG Sachsen, 14.12.2020 - 6 B 162/20 (https://dejure.org/2020,47084)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.12.2020 - 6 B 162/20 (https://dejure.org/2020,47084)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - 6 B 162/20 (https://dejure.org/2020,47084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123 Abs. 1, FahrlG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, FahrlG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, FahrlG § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c, StVG a. F. § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, StVG a. F. § 29 Abs. 1 Satz 4
    Fahrlehreranwärterbefugnis; Fahrlehrerbefugnis; einstweilige Anordnung; Zuverlässigkeit; Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe; Bildungserfordernis; abgeschlossene Berufsausbildung; gleichwertige Vorbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2018 - 8 B 717/18

    Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis bzgl. Zweifel an der

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2020 - 6 B 162/20
    Der Begriff der Unzuverlässigkeit beinhaltet eine Prognoseentscheidung, d. h., dass die Zuverlässigkeit dann nicht gegeben ist, wenn der Betroffene unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach dem Gesamtbild seines Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, den Beruf des Fahrlehrers künftig ordnungsgemäß auszuüben und seine gesetzlichen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen zu können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Februar 1997 - 1 B 34.97 -, juris, Rn. 8 [zum Gewerberecht]; OVG NRW, Beschl. v. 29. November 2018 - 8 B 717/18 -, juris Rn. 7 ff.; BayVGH, Beschl. v. 28. Januar 2013 - 11 CS 12.1965 -, juris Rn. 19).

    Für die Frage, welcher Zeitraum für eine Bewährung bei länger zurückliegenden Verfehlungen verstreichen muss, bevor der Betreffende als zuverlässig angesehen werden kann, kommt es insbesondere auf die Häufigkeit und die Schwere der begangenen Verfehlungen sowie auf das sonstige Verhalten des Täters an (OVG NRW, Beschl. v. 29. November 2018 - 8 B 717/18 -, juris Rn. 13).

    An die Zuverlässigkeit eines Fahrlehranwärters i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 FahrlG sind auch nicht deshalb geringere Anforderungen als an die Zuverlässigkeit eines Fahrlehrers zu stellen, weil der Anwärter gemäß § 9 Abs. 2 FahrlG von seiner befristeten Erlaubnis nur unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers Gebrauch machen darf (OVG NRW, Beschl. v. 29. November 2018 a. a. O. Rn. 15, 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.2016 - 10 S 2346/16

    Tilgungshemmende Wirkung einer unanfechtbaren Entziehung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2020 - 6 B 162/20
    Aus § 29 Abs. 1 Satz 4 StVG a. F. folgt nicht, dass die Maßnahme "Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe" bereits ein Jahr nach Ablauf der Probezeit - im vorliegenden Fall am 3. Oktober 2014 - zu tilgen ist (vgl. VGH BW, Beschl. v. 28. Dezember 2016 - 10 S 2346/16 -, juris Rn. 7 ff.; Dauer, in: Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 29 StVG Rn. 5; a. A. OVG NRW, Beschl. v. 15. Juli 2010 - 16 A 884/09 -, juris).

    Denn die vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vertretene Auffassung lässt unberücksichtigt, dass die Anwendung von § 29 Abs. 1 Satz 4 StVG a. F. auf die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG a. F. zu Verwerfungen führt, da in diesem Fall nach § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG a. F alle Punkte für die zuvor begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht werden, sodass es in einem solchen Fall regelmäßig keine Eintragung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit mehr gibt, die mit Punkten bewertet wäre, wie dies § 29 Abs. 1 Satz 4 StVG a. F. voraussetzt (VGH BW, Beschl. v. 28. Dezember 2016, a. a. O. Rn. 11; Dauer a. a. O.).

  • VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 CS 12.1965

    Widerruf der Fahrlehrerlaubnis; Unzuverlässigkeit; Verkehrsverstöße außerhalb der

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2020 - 6 B 162/20
    Der Begriff der Unzuverlässigkeit beinhaltet eine Prognoseentscheidung, d. h., dass die Zuverlässigkeit dann nicht gegeben ist, wenn der Betroffene unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach dem Gesamtbild seines Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, den Beruf des Fahrlehrers künftig ordnungsgemäß auszuüben und seine gesetzlichen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen zu können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Februar 1997 - 1 B 34.97 -, juris, Rn. 8 [zum Gewerberecht]; OVG NRW, Beschl. v. 29. November 2018 - 8 B 717/18 -, juris Rn. 7 ff.; BayVGH, Beschl. v. 28. Januar 2013 - 11 CS 12.1965 -, juris Rn. 19).

    Dabei kommt insbesondere der Pflicht zum eigenen vorbildlichen Verhalten im Straßenverkehr erhebliches Gewicht zu (BVerwG, Beschl. v. 29. November 1982 - 5 B 62.81 -, juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 28. Januar 2013 - 11 CS 12.1965 -, juris Rn. 22; Kirchner, in: Lütkes/Bachmeier/Müller/Rebler, Straßenverkehr, Stand: 1. Mai 2019, § 2 FahrlG, S. 9).

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2020 - 6 B 162/20
    28 Da der Anspruch des Antragstellers auf eine Ermessensentscheidung bislang offensichtlich nicht erfüllt wurde und eine Entscheidung erst in der Hauptsache für ihn aufgrund der Dauer eines Verfahrens sowie der damit verbundenen Ausbildungsverzögerung schwere Nachteile mit sich bringen würde (vgl. z. B. BVerfG [K], Beschl. v. 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, juris Rn. 17 ff., 22; v. 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 -, juris Rn. 15 f.), liegt auch ein Anordnungsgrund vor.
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2020 - 6 B 162/20
    28 Da der Anspruch des Antragstellers auf eine Ermessensentscheidung bislang offensichtlich nicht erfüllt wurde und eine Entscheidung erst in der Hauptsache für ihn aufgrund der Dauer eines Verfahrens sowie der damit verbundenen Ausbildungsverzögerung schwere Nachteile mit sich bringen würde (vgl. z. B. BVerfG [K], Beschl. v. 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, juris Rn. 17 ff., 22; v. 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 -, juris Rn. 15 f.), liegt auch ein Anordnungsgrund vor.
  • VG Bremen, 10.10.2013 - 5 K 179/13
    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2020 - 6 B 162/20
    Nach der Gesetzesbegründung ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber mit der Anerkennung einer der abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichwertigen Vorbildung als Zugangsvoraussetzung für den Fahrlehrerberuf vor allen denjenigen gleichstellen wollte, der anstelle einer Berufsausbildung weiter die Schule besucht und nach einer Zeitspanne, die der regelmäßigen Dauer einer Berufsausbildung von zwei bis drei Jahren (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBiG) entspricht, einen weiterführenden Schulabschluss erreicht (zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FahrlG a. F.: VG Bremen, Urt. v. 10. Oktober 2013 - 5 K 179/13 -, juris Rn. 21 unter Berufung auf die Begründung des Gesetzgebers - BT-Drs. 7/4238 S. 2; OVG NRW, Urt. v. 3. Juni 1996 - 25 A 6895/95 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 28.10.1996 - 1 B 211.96

    Zulassung einer Revision bei Widerruf einer Fahrlehrererlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2020 - 6 B 162/20
    Unter welchen Umständen die Zuverlässigkeit für die Tätigkeit als Fahrlehrer zu verneinen ist, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Oktober 1996 - 1 B 211.96 -, juris Rn. 3).
  • OVG Saarland, 08.10.2020 - 2 B 270/20

    Einstweilige Anordnung: Nachweis eines Kita-Platzes

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2020 - 6 B 162/20
    (SächsOVG, Beschl. v. 14. Oktober 2020 - 2 B 271/20 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 23. November 2020 - 4 B 237/20 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 28. September 2020 - 10 CE 20.2081 -, juris; OVG Saarland Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 2 B 270/20 -, juris).
  • VGH Bayern, 28.09.2020 - 10 CE 20.2081

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2020 - 6 B 162/20
    (SächsOVG, Beschl. v. 14. Oktober 2020 - 2 B 271/20 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 23. November 2020 - 4 B 237/20 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 28. September 2020 - 10 CE 20.2081 -, juris; OVG Saarland Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 2 B 270/20 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - 4 B 237/20

    Staatliche Anerkennung reglementierter Beruf Soziale Arbeit Sozialpädagogin

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.12.2020 - 6 B 162/20
    (SächsOVG, Beschl. v. 14. Oktober 2020 - 2 B 271/20 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 23. November 2020 - 4 B 237/20 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 28. September 2020 - 10 CE 20.2081 -, juris; OVG Saarland Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 2 B 270/20 -, juris).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

  • OVG Sachsen, 14.10.2020 - 2 B 271/20

    Umsetzung ohne sachlichen Grund; Anspruch auf Rückumsetzung bei unplausibler

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2008 - 8 B 457/08

    Zuverlässigkeit eines seinen Fahrschülern trotz eines bestehenden Fahrverbots

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2010 - 16 A 884/09

    Antrag auf Zulassung der Berufung hinsichtlich der Tilgung der Entziehung der

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

  • BVerwG, 29.11.1982 - 5 B 62.81

    Fahrlehrererlaubnis - Pflichten des Fahrlehrers - Gröbliche Pflichtverletzung

  • VG Wiesbaden, 27.09.2022 - 5 L 1579/21

    Vorbildungserfordernis Fahrlehrerprüfung

    Er stellt insbesondere unter Bezugnahme auf die Gesetzgebungsmaterialien und auf die Rechtsprechung anderer Gerichte (u.a. OVG Sachsen, Beschluss vom 14. Dezember 2020 - 6 B 162/20 -, juris) der Sache nach darauf ab, dass der Gesetzgeber mit der Gesetzesnovelle 2017 durch den Verzicht auf den Hauptschulabschluss vor der in § 2 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 1 FahrlG vorausgesetzten Berufsausbildung den Zugang zum Fahrlehrerberuf lediglich flexibler habe gestalten, die Zugangsvoraussetzungen aber nicht habe absenken wollen.

    Die im Gesetzgebungsverfahren geäußerte Annahme der Bundesregierung, dass die meisten Ausbildungsberufe "heutzutage" (wenn auch nicht zwingend) einen mittleren Bildungsabschluss voraussetzen (BT-Drs. 18/11289 S. 7), spricht deutlich dagegen, dass der Gesetzgeber nunmehr regelhaft den bloßen Realschulabschluss als gleichwertig ansieht (so im Ergebnis auch OVG Sachsen, Beschluss vom 14. Dezember 2020 - 6 B 162/20 -, juris Rn. 25).

  • VG Gelsenkirchen, 02.11.2021 - 18 K 284/21

    Fahrlehrer, unzuverlässig, gröbliche Pflichtverletzung, sexuell konnotiertes

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 1996 - 1 B211.96 - juris Rn. 3; Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. Dezember 2020 - 6 B 162/20 - juris Rn. 15 (nur zur Prognoseentscheidung); OVG NRW, Beschluss vom 29. November 2018 - 8 B 717/18 - juris Rn. 7-12, m.w.N.
  • OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21

    Spielhalle; Mindestabstand; Abweichung; Lage des Einzelfalls; Auskunft;

    Eine begehrte Entscheidung, die die Hauptsache - wie hier zumindest für eine gewisse Zeit - der Sache nach vorwegnimmt, ist im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn das Abwarten der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (SächsOVG, Beschl. v. 14. Dezember 2020 - 6 B 162/20 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
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