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   OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20   

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https://dejure.org/2020,11314
OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20 (https://dejure.org/2020,11314)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.04.2020 - 3 B 114/20 (https://dejure.org/2020,11314)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. April 2020 - 3 B 114/20 (https://dejure.org/2020,11314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 6, SächsCoronaSchVO § 2 Abs. 1, SächsCoronaSchVO § 2 Abs. 2 Nr. 14
    Normenkontrolle; Corona-Virus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausgangsbeschränkung nach der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und das Besuchsrecht ... - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 09.04.2020 - 3 B 115/20

    Corona-Virus; Bestimmtheit; Verhältnismäßigkeit; Religionsausübung; Zitiergebot

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20
    Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, den "lock-down" schrittweise zu beenden, um die gesamtwirtschaftlichen als auch die wirtschaftlichen Folgen für einzelne Unternehmen und Personen soweit als möglich zu begrenzen.14 Die in der Hauptsache angegriffenen Normen sind bei summarischer Prüfung von der Verordnungsermächtigung des § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gedeckt (SächsOVG, Beschl. v. 9. April 2020 - 3 B 115/20 -, z. Veröffentl. bei juris vorges., abrufbar in der Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts; zur vergleichbaren Rechtslage im Freistaat Bayern: BayVGH, Beschl. v. 30. März 2020 - 20 NE 20.632 -, juris).

    In einem solchen Fall kann der Verordnungsgeber selbst die geeigneten Maßnahmen wählen (SächsOVG, Beschl. v. 9. April 2020 a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 30. März 2020 a. a. O. Rn. 60; HessVGH, Beschl. v. 7. April 2020 - 8 B 892/20.N -, juris Rn. 49).

    Allerdings würde das im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 47 Abs. 6 VwGO wegen der sonst zu erwartenden erheblichen Folgen nicht zu einer gänzlichen Aufhebung der Verordnung, sondern wohl zu vom Gericht festzulegenden weiteren, in § 2 Abs. 2 SächsCoronaSchVO nicht enthaltenen triftigen Gründen führen (SächsOVG, Beschl. v. 9. April 2020 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 15.03.2018 - 3 B 82/18

    Ladenöffnung an Sonntagen; Gewerkschaft; Antragsbefugnis; Prognosegrundlagen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20
    Bei der Prüfung, ob die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm dringend geboten ist, muss deshalb ein besonders strenger Maßstab angelegt werden (SächsOVG, Beschl. v. 7. März 2018 - 3 B 386/17 -, juris; Beschl. v. 15. März 2018 - 3 B 82/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

    Erweisen sich diese als offen, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Hauptsache aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, einem anhängigen oder möglicherweise nachfolgenden Normenkontrollantrag aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsOVG, Beschl. v. 15. März 2018 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20
    Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, den "lock-down" schrittweise zu beenden, um die gesamtwirtschaftlichen als auch die wirtschaftlichen Folgen für einzelne Unternehmen und Personen soweit als möglich zu begrenzen.14 Die in der Hauptsache angegriffenen Normen sind bei summarischer Prüfung von der Verordnungsermächtigung des § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gedeckt (SächsOVG, Beschl. v. 9. April 2020 - 3 B 115/20 -, z. Veröffentl. bei juris vorges., abrufbar in der Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts; zur vergleichbaren Rechtslage im Freistaat Bayern: BayVGH, Beschl. v. 30. März 2020 - 20 NE 20.632 -, juris).

    In einem solchen Fall kann der Verordnungsgeber selbst die geeigneten Maßnahmen wählen (SächsOVG, Beschl. v. 9. April 2020 a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 30. März 2020 a. a. O. Rn. 60; HessVGH, Beschl. v. 7. April 2020 - 8 B 892/20.N -, juris Rn. 49).

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20
    22 Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vom Antragsteller angefochtenen Beschränkungen sind bei dieser Sachlage nicht ersichtlich (zur vergleichbaren bayerischen Rechtslage vgl.: BVerfG, Beschl. vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, S. 3), zumal die Beschränkungen nur zeitlich begrenzt sind und nur noch bis 20. April 2020, 0:00 Uhr, in Kraft bleiben.
  • OVG Sachsen, 07.03.2018 - 3 B 386/17

    Ladenöffnung; einseitige Erledigung; Anlass; Sonntag

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20
    Bei der Prüfung, ob die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm dringend geboten ist, muss deshalb ein besonders strenger Maßstab angelegt werden (SächsOVG, Beschl. v. 7. März 2018 - 3 B 386/17 -, juris; Beschl. v. 15. März 2018 - 3 B 82/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20
    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an § 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8. November 1985, BVerfGE 71, 158 [161]; BVerfG, Beschl. v. 8. November 1994, BVerfGE 91, 252 [257 f.]; st. Rspr.) auch bei § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20
    Sie besteht nach dem Willen des Gesetzgebers (BTDrs. 8/2468 S. 27) auch gegenüber Personen, die selbst nicht zu den Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern zählen, also gegenüber "Nichtstörern, beispielsweise um sie vor Ansteckung zu schützen (BVerwG, Urt. v. 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 26).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2020 - 2 KM 281/20

    Striktes Reiseverbot gekippt: Ausflüge an Ostern erlaubt, aber nur für

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20
    21 Die vom Antragsteller angeführten Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (2 KM 268/20 und 2 KM 281/20) allein veranlassen nicht zu einer anderen Bewertung, zumal die dortigen Verhältnisse schon wegen der geringen Bevölkerungsdichte und der ländlichen Prägung auch nicht ohne Weiteres auf den Freistaat Sachsen übertragen werden können.
  • VGH Hessen, 07.04.2020 - 8 B 892/20

    Vierte Hessische Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (CoronaVV HE4)

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20
    In einem solchen Fall kann der Verordnungsgeber selbst die geeigneten Maßnahmen wählen (SächsOVG, Beschl. v. 9. April 2020 a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 30. März 2020 a. a. O. Rn. 60; HessVGH, Beschl. v. 7. April 2020 - 8 B 892/20.N -, juris Rn. 49).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20
    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an § 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8. November 1985, BVerfGE 71, 158 [161]; BVerfG, Beschl. v. 8. November 1994, BVerfGE 91, 252 [257 f.]; st. Rspr.) auch bei § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2020 - 2 KM 268/20

    Striktes Reiseverbot gekippt: Ausflüge an Ostern erlaubt, aber nur für

  • OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21

    Zutrittsverbot; Testpflicht; Schulgelände; Corona

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2020 - 3 B 114/20 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 15. März 2018 - 3 B 82/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 83/21

    Testpflicht; Unternehmen; körperliche Unversehrtheit; falsch-positiv;

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2020 - 3 B 114/20 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 15. März 2018 - 3 B 82/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 26/21

    Corona-Pandemie; Außervollzugsetzung einer nächtlichen Ausgangssperre sowie einer

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2020 - 3 B 114/20 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 15. März 2018 - 3 B 82/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
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