Rechtsprechung
OVG Sachsen, 15.05.2009 - 3 F 13/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
VwGO § 23 Abs. 2, § 29
Ehrenamtliche Richter; Entbindung; Wahlverfahren; besondere Härte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines ehrenamtlichen Richteramtes wegen eines besonderen Härtefalls; Ablegen des Eides "So wahr mir Gott helfe" und fehlende Pausenversorgung als besonderer Härtefall
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 23 Abs. 2; VwGO § 29
Ehrenamtliche Richter; Entbindung; Wahlverfahren; besondere Härte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.10.1962 - VII P 1.62
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Sachsen, 15.05.2009 - 3 F 13/09
Auch die dann noch - vor der ersten Dienstleistung in öffentlicher Sitzung - zu erfolgende Vereidigung bzw. die Ablegung des anstelle der Eidesleistung zugelassenen Gelöbnisses (§ 45 DRiG) ist nicht mehr Bestandteil der Berufung eines ehrenamtlichen Richters zu seinem Amte (BVerwGE 15, 96, 97).
- VG Frankfurt/Oder, 08.07.2015 - 5 K 959/14
Verfassung und autonome Rechte der sonstigen juristischen Personen des …
Wenn deshalb die Bereitschaftserklärung bzw. Bewerbung des Bürgers vorliegt und er daraufhin nach Aufnahme in die Vorschlagsliste (§ 28 VwGO) vom Wahlausschuss (§ 26 VwGO) des betreffenden Verwaltungsgerichts ausgewählt worden ist, so ist damit die Berufung des ehrenamtlichen Richters abgeschlossen." (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 3 F 13/09 -, Rn. 7, juris).