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   OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 A 56/14   

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https://dejure.org/2015,24443
OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 A 56/14 (https://dejure.org/2015,24443)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.06.2015 - 5 A 56/14 (https://dejure.org/2015,24443)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Juni 2015 - 5 A 56/14 (https://dejure.org/2015,24443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1,5 VwGO § 104 Abs. 3 SächsVerf Art 35 SächsDSG § 19
    Prozesskostenhilfe, Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, Wiederaufgreifen, Petition, Berichtigung von Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 108.09

    Straßenplanung; Anliegerinteresse in der Abwägung; Gewinneinbußen von

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 A 56/14
    Wenn die Klägerin in der mündlichen Verhandlung noch weiter vortragen wollte, wäre es zur Darlegung eines Gehörsverstoßes erforderlich gewesen darzutun, am Vortrag welcher weiterer entscheidungserheblicher Aspekte - über die bereits (schriftlich oder mündlich) vorgetragenen und im Urteil behandelten hinaus - sie gehindert worden ist und dass sie bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht durch eine entsprechende Rüge versucht hat, die drohende Gehörsverkürzung abzuwenden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Juli 2010 - 9 B 108.09 -, juris Rn. 3).

    Die Pflicht und die Befugnis des Vorsitzenden, die mündliche Verhandlung zu leiten, den Beteiligten das Wort zu erteilen und die Streitsache mit ihnen tatsächlich und rechtlich zu erörtern (§ 103 Abs. 1 und 3, § 104 Abs. 1 VwGO), schließt ein, dass er auf einen konzentrierten, "straffen" Verhandlungsablauf bedacht sein darf und gegebenenfalls, wenn dazu Anlass besteht, einen Beteiligten auffordern kann, sich in seinen Ausführungen zu beschränken, namentlich wenn alle aus der Sicht des Gerichts entscheidungserheblichen Aspekte hinreichend erörtert sind (BVerwG, Beschl. v. 27. Juli 2010 - 9 B 108.09 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 A 56/14
    Für das Wiederaufgreifen und die Rücknahme ist nach allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen die Behörde zuständig, die zum Zeitpunkt der Wiederaufgreifens- oder Rücknahmeentscheidung für den Erlass des aufzuhebenden Verwaltungsakts sachlich zuständig wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Dezember 1999, BVerwGE 110, 226, 230 zur Rücknahme).

    Dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt, dessen Aufhebung oder Abänderung begehrt wird, von einer anderen Behörde erlassen worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Dezember 1999, BVerwGE 110, 226, 230; sowie für die örtliche Zuständigkeit § 1 Satz 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 51 Abs. 4 VwVfG).

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 95-IV-00
    Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 A 56/14
    Über den Bescheidungsanspruch hinaus gewährt Art. 35 SächsVerf indes keinen Anspruch auf Erfüllung des mit der Petition verfolgten Anliegens (SächsVerfGH, Beschl. v. 14. Dezember 2006 - Vf. 75-IV-06 -, juris, und v. 28. Juni 2001 - Vf. 95-IV-00 - sowie Dehoust, in: Dehoust/Nagel/Umbach, Die sächsische Verfassung, S. 56).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 75-IV-06
    Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 A 56/14
    Über den Bescheidungsanspruch hinaus gewährt Art. 35 SächsVerf indes keinen Anspruch auf Erfüllung des mit der Petition verfolgten Anliegens (SächsVerfGH, Beschl. v. 14. Dezember 2006 - Vf. 75-IV-06 -, juris, und v. 28. Juni 2001 - Vf. 95-IV-00 - sowie Dehoust, in: Dehoust/Nagel/Umbach, Die sächsische Verfassung, S. 56).
  • OVG Sachsen, 15.04.2014 - 3 A 344/12

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 A 56/14
    Erforderlich ist aber, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das Vorliegen eines Zulassungsgrunds in groben Züge erkennen lässt (BVerwG, Beschl. v. 8. September 2008 - 3 PKH 3.08 -, juris Rn. 3 für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2014 - 3 A 344/12 -, juris Rn. 4 f.).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 A 56/14
    Voraussetzung einer Gehörsverletzung ist, dass der Beteiligte alle ihm eröffneten prozessualen und faktischen Möglichkeiten genutzt hat, um sich rechtzeitig Gehör zu verschaffen (BVerwG, Urt. v. 31. August 1964, BVerwGE 19, 231, 237; Beschl. v. 21. Februar 1984 - 7 B 116.80 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 21.02.1984 - 7 B 116.80

    Genehmigung der Führung eines amerikanischen Titels "Doctor of Optometry" -

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 A 56/14
    Voraussetzung einer Gehörsverletzung ist, dass der Beteiligte alle ihm eröffneten prozessualen und faktischen Möglichkeiten genutzt hat, um sich rechtzeitig Gehör zu verschaffen (BVerwG, Urt. v. 31. August 1964, BVerwGE 19, 231, 237; Beschl. v. 21. Februar 1984 - 7 B 116.80 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88

    Abfallbeseitigungsplan - Fortschreibung - Lagerung von Autowracks -

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 A 56/14
    Dieses Ermessen reduziert sich nur dann zu einer Wiedereröffnungspflicht, wenn sich die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen ergibt (BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 2004 - 7 B 98.04 -, juris Rn. 5; v. 20. Dezember 1988, BVerwGE 81, 139, 143).
  • BVerwG, 08.09.2008 - 3 PKH 3.08
    Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 A 56/14
    Erforderlich ist aber, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das Vorliegen eines Zulassungsgrunds in groben Züge erkennen lässt (BVerwG, Beschl. v. 8. September 2008 - 3 PKH 3.08 -, juris Rn. 3 für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2014 - 3 A 344/12 -, juris Rn. 4 f.).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 98.04

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Entscheidung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 A 56/14
    Dieses Ermessen reduziert sich nur dann zu einer Wiedereröffnungspflicht, wenn sich die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen ergibt (BVerwG, Beschl. v. 21. Oktober 2004 - 7 B 98.04 -, juris Rn. 5; v. 20. Dezember 1988, BVerwGE 81, 139, 143).
  • OVG Sachsen, 30.09.2014 - 5 A 588/13

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Hinterliegergrundstück, Vorteil,

  • OVG Sachsen, 17.01.2012 - A 5 A 283/09

    Asylbewerber, doppelte Staatsangehörigkeit, ausländerrechtliche

  • OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 55/10

    Planfeststellungsverfahren, Bestandskraft, enteignungsrechtliche Verwirkung,

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 77-IV-15
    In ihrer am 22. Juli 2015 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde listet die Beschwerdeführerin ein mit Aktenzeichen und verschiedenen Daten bezeichnetes Verfahren des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (5 A 56/14) sowie ein nur mit Aktenzeichen benanntes Verfahren des Verwaltungsgerichtes Leipzig (5 K 158/11) auf.
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