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   OVG Sachsen, 15.08.2013 - 4 A 300/12   

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https://dejure.org/2013,25423
OVG Sachsen, 15.08.2013 - 4 A 300/12 (https://dejure.org/2013,25423)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.08.2013 - 4 A 300/12 (https://dejure.org/2013,25423)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. August 2013 - 4 A 300/12 (https://dejure.org/2013,25423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GVG § 169; VwGO § 42 Abs. 1, § 43 Abs. 2, § 116, § 117 Abs. 4, § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 5, § 138 Nr. 6

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 2 2. Alt. VwGO hinsichtlich des Begehrens auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 42 Abs. 1; VwGO § 43 Abs. 2; VwGO § 88
    Statthaftigkeit einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 2 2. Alt. VwGO hinsichtlich des Begehrens auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 996
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 127.84

    Feststellungsklage - Steuerbescheid - Mangelnde Bekanntgabe - Nichtakt -

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2013 - 4 A 300/12
    Soweit das Begehren aber auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abzielt, weil etwa ein Verwaltungsakt nicht wirksam ist und keine Regelung bewirkt, ist eine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 2 (2. Alternative) VwGO statthaft (dazu: BVerwG, Urt. v. 21. November 1986, DVBl. 1987, 629; Pietzcker in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, § 42 Rn. 42).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2013 - 4 A 300/12
    In entsprechender Anwendung von § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO ist auch im Falle der Zustellung die Übergabe der von den Richtern unterschriebenen Urteilsformel ausreichend, wobei danach alsbald das vollständig abgefasste Urteil der Geschäftsstelle zu übergeben ist (etwa: BVerwG, Urt. v. 10. November 1999, BVerwGE 110, 40).
  • OVG Niedersachsen, 19.10.2004 - 2 LA 1231/04

    Alleinige Benennung des Berufungszulassungsgrundes nach § 125 Abs. 2 Nr. 5

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2013 - 4 A 300/12
    Dabei kann offen bleiben, ob es für die Berechnung des Beginns der Frist auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder denjenigen der sich daran anschließenden Beratung oder auch der Niederlegung des Urteilstenors ankommt (dazu etwa: NdsOVG, Beschl. v. 19. Oktober 2004 - 2 LA 1231/04 -, juris Rn. 6).
  • VG Freiburg, 20.02.2018 - A 1 K 9766/17

    Aufhebung eines mangels Bekanntgabe an den Adressaten unwirksamen Verwaltungsakts

    Denn dann handelt es sich nach dem Vortrag des Klägers nämlich um einen rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid (Nichtakt), der in seiner rechtlichen Unwirksamkeit einem nichtigen Verwaltungsakt gleichsteht und der Kläger will festgestellt wissen, dass der Verwaltungsakt ihm gegenüber keine Pflichten begründet, ein Rechtsverhältnis aufgrund des Verwaltungsaktes also nicht besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.1986 - 8 C 127/84 -, Rn. 16, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 15.08.2013 - 4 A 300/12 -, Rn. 8, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 25.08.2016 - 20 CS 16.1469 -, Rn. 2, juris; s. auch Schoch/Schneider/ Bier/Pietzcker, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 42 Abs. 1 Rn. 18, beck-online).
  • VG Schwerin, 02.11.2021 - 7 A 416/18

    Keine Einmessungspflicht für ein Heu- und Strohlager; zum Begriff "errichten" im

    Statthafte Klageart gegen einen hier vorliegenden Nichtakt ist die allgemeine Feststellungsklage gemäß § 43 Absatz 1 VwGO auf Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1986 - 8 C 127/84 -, juris Rn. 16; Sächsisches OVG, B. v. 15.08.2013 - 4 A 300/12 -, juris Rn. 8).
  • VG Hannover, 08.07.2019 - 10 A 672/19

    Akteneinsicht; Bekanntgabe; Bekanntgabe an Bevollmächtigten; Bekanntgabemangel;

    Denn dann handelt es sich nach dem Vortrag des Klägers nämlich um einen rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid (Nichtakt), der in seiner rechtlichen Unwirksamkeit einem nichtigen Verwaltungsakt gleichsteht und der Kläger will festgestellt wissen, dass der Verwaltungsakt ihm gegenüber keine Pflichten begründet, ein Rechtsverhältnis aufgrund des Verwaltungsaktes also nicht besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.1986 - BVerwG 8 C 127.84 -, Rn. 16, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 15.08.2013 - 4 A 300/12 -, Rn. 8, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 25.08.2016 - 20 CS 16.1469 -, Rn. 2, juris; s. auch Schoch/Schneider/ Bier/Pietzcker, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 42 Abs. 1 Rn. 18, beck-online).
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