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   OVG Sachsen, 15.08.2017 - 3 B 157/17   

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https://dejure.org/2017,34366
OVG Sachsen, 15.08.2017 - 3 B 157/17 (https://dejure.org/2017,34366)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.08.2017 - 3 B 157/17 (https://dejure.org/2017,34366)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. August 2017 - 3 B 157/17 (https://dejure.org/2017,34366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 2, Abs. 4 WaffG, § 12 Abs. 1 WaffG
    Sicherstellung; Waffe; Nachweis; Überlassung; Berechtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Karlsruhe, 14.02.2018 - 2 K 1422/18

    Durchsuchungsanordnung nach Weitergabe von Waffen an Nichtberechtigte

    Bei dieser Anordnung handelt es sich um eine waffenrechtliche Grundverfügung (bzw. Standardmaßnahme), mit der der jeweilige Vollstreckungsschuldner als Waffenbesitzer verpflichtet wird, die Wegnahme der Waffen zu dulden (vgl. hierzu OVG Sachsen, Beschl. v. 15.08.2017 - 3 B 157/17 -, juris).

    Diese Sicherstellung ist gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 WaffG (kraft Gesetzes) sofort vollziehbar (OVG Sachsen, Beschl. v. 15.08.2017, a.a.O.; VG Freiburg, Beschl. v. 28.07.2017 - 4 K 1554/14 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2018 - 11 L 34.17

    Antrag auf Durchsuchung; Herausgabe von Waffenbesitzkarten; sofortige

    Soweit der Antragsteller meint, den Antrag auf Anordnung von Durchsuchungsmaßnahmen vorliegend auf § 46 Abs. 4 WaffG stützen zu können, verkennt er, dass die dort geregelte sofortige Sicherstellung nur vorläufige bzw. vorübergehende Sicherungsmaßnahmen zulässt (Gerlemann in: Steindorf, Waffenrecht, Kommentar, 10. Auflage, § 46 Rz. 7 i.V.m. § 37 Rz. 7; Sächs. OVG, Beschluss vom 15. August 2017 - 3 B 157/17 -, juris Rz. 6; Bayer. VGH, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 21 C 99.1406 -, juris Rz. 23; VG Augsburg, Beschluss vom 18. August 2014 - Au 4 V 14.1198 -, juris Rz. 8).
  • VG München, 05.01.2018 - M 7 S 17.4507

    Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit wegen strafgerichtlicher

    Die Nr. 3 des Bescheids ist im Umkehrschluss zu § 46 Abs. 4 Satz 3 WaffG weder gesetzlich sofort vollziehbar, noch hat das Landratsamt eine sofortige Vollziehbarkeit angeordnet (vgl. dazu auch Sächs OVG, B.v. 15.8.2017 - 3 B 157/17 - juris Rn. 6f.).
  • OVG Sachsen, 03.11.2017 - 3 B 153/17

    Waffen; Durchsuchung; Sicherstellung; Feststellung; Mitbesitz

    Der Senat hat mit Beschluss vom 15. August 2017 (- 3 B 157/17 -, juris Rn. 11 ff.) mit näherer Begründung festgestellt, es sei nicht geklärt, wie die Antragstellerin ihren Ehemann von einem Zugriff auf dessen Waffen ausschließen könne.
  • VG Würzburg, 08.05.2019 - W 9 S 19.509

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Nebenentscheidungen zum Widerruf von

    Dies folgt unabhängig von der Frage, ob die nach § 46 Abs. 2 Satz 2 WaffG eröffnete Möglichkeit, nach fruchtlosem Ablauf der Frist für die dauerhafte Unbrauchbarmachung von Waffen oder Munition oder für deren Überlassung an einen Berechtigten die Waffen oder die Munition sicherzustellen, auch zum Erlass eines entsprechenden Verwaltungsakts berechtigt (vgl. OVG Bautzen, B.v. 15.8.2017 - 3 B 157/17 - juris), daraus, dass der Antragsgegner diesbezüglich weder eine Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO getroffen hat noch diese auf Grundlage der Fälle nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 - 3 oder Satz 2 VwGO entfällt.
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