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   OVG Sachsen, 15.09.2010 - 1 A 368/09   

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OVG Sachsen, 15.09.2010 - 1 A 368/09 (https://dejure.org/2010,19842)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.09.2010 - 1 A 368/09 (https://dejure.org/2010,19842)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. September 2010 - 1 A 368/09 (https://dejure.org/2010,19842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34 Abs. 1, § 34 Abs. 2
    Gebietswahrungsanspruch, allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gemengelage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwehrrecht eines benachbarten Grundstückseigentümers gegen eine Baugenehmigung nur im Hinblick auf eine mögliche Verletzung von nachbarschützendenen Normen; Ausschluss des Gebietswahrungsanspruchs im Hinblick auf die Lage der benachbarten Grundstücke in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwehrrecht eines benachbarten Grundstückseigentümers gegen eine Baugenehmigung nur im Hinblick auf eine mögliche Verletzung von nachbarschützendenen Normen; Ausschluss des Gebietswahrungsanspruchs im Hinblick auf Lage der benachbarten Grundstücke in unterschiedlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2010 - 1 A 368/09
    ist ein Wohngebäude." In Bezug auf die Verneinung eines Fremdkörpers ist weder das Abstellen auf die räumliche Ausdehnung, die Größe des Hotels oder den Betriebsablauf zu beanstanden (BVerwG, Urt. v. 15.2.1990, BVerwGE 84, 322; BayVGH, Urt. v. 27.12.2006 - 26 B 02.2555 -, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 27.12.2006 - 26 B 02.2555
    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2010 - 1 A 368/09
    ist ein Wohngebäude." In Bezug auf die Verneinung eines Fremdkörpers ist weder das Abstellen auf die räumliche Ausdehnung, die Größe des Hotels oder den Betriebsablauf zu beanstanden (BVerwG, Urt. v. 15.2.1990, BVerwGE 84, 322; BayVGH, Urt. v. 27.12.2006 - 26 B 02.2555 -, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 10 S 17.08

    Baurechtlicher Nachbarschutz: Gebietserhaltungsanspruch bei Bauvorhaben in einem

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2010 - 1 A 368/09
    Die Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich sodann allein nach § 34 Abs. 1 BauGB und dem dieser Bestimmung innewohnenden Gebot der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 31.3.2006 - 1 BS 332/05 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.1.2009 - OVG 10 S 17.08 -).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2010 - 1 A 368/09
    Ernstliche Zweifel sind deshalb anzunehmen, wenn tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458).
  • OVG Sachsen, 13.06.2001 - 1 B 163/01

    Anfechtungsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2010 - 1 A 368/09
    Ansonsten wäre die Berufung gegen Urteile, die aufgrund einer Beweisaufnahme ergangen sind, im Regelfall nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung nicht vereinbar wäre (SächsOVG, Beschl v. 26.1.1999, SächsVBl. 1999, 134; Beschl. v. 13.6.2001, NVwZ-RR 2002, 20).Das Verwaltungsgericht hat die Sachlage nach zutreffenden Maßstäben gewürdigt.
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2010 - 1 A 368/09
    Es besteht nämlich kein von konkreten Beeinträchtigungen unabhängiger baugebietsübergreifender Nachbarschutz vor gebietsfremden Nutzungen im angrenzenden Baugebiet (BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007, NVwZ 2008, 427).
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2010 - 1 A 368/09
    Entgegen der Auffassung des Klägers können sogar unmittelbar aneinandergrenzende bebaute Grundstücke zwei unterschiedlichen Baugebieten angehören (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1998, BauR 1999, 32).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2010 - 1 A 368/09
    Das Gebot der Rücksichtnahme ist verletzt, wenn sich das Vorhaben objektiv-rechtlich aufgrund von ihm ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 35 Abs. 2 BauGB) oder nach seiner Art oder seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise oder nach seiner überbauten Grundstücksfläche gegenüber dem Nachbarn als rücksichtslos erweist (§ 34 Abs. 1 BauGB; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05

    Baugrenze, Baulinie, Rücksichtsnahmegebot, Abstandsflächen, Grenzbebauung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2010 - 1 A 368/09
    Hiernach ist für das Beschwerdeverfahren mangels substanziierter Darlegung einer konkreten Grundstückswertminderung durch die angegriffene Baugenehmigung auf den eine Art von Auffangwert (SächsOVG, Beschl. v. 20.10.2005 - 1 BS 251/05 - m. w. N.) darstellenden Betrag von 7.500,- EUR abzustellen.
  • OVG Sachsen, 26.01.1999 - 1 S 287/98

    Verwaltungsgericht; Durchführung eines Augenscheins; Ernstliche Zweifel an der

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2010 - 1 A 368/09
    Ansonsten wäre die Berufung gegen Urteile, die aufgrund einer Beweisaufnahme ergangen sind, im Regelfall nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung nicht vereinbar wäre (SächsOVG, Beschl v. 26.1.1999, SächsVBl. 1999, 134; Beschl. v. 13.6.2001, NVwZ-RR 2002, 20).Das Verwaltungsgericht hat die Sachlage nach zutreffenden Maßstäben gewürdigt.
  • OVG Sachsen, 13.10.2017 - 1 B 174/17

    Baugenehmigung, Nachbarantrag; Wald, Waldabstand; Drittschutz,

    Das Grundstück der Antragstellerin (Flurstücke F2... der Gemarkung O...... und F1... der Gemarkung C........) liegt nicht in diesem Baugebiet, sondern innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Villen-und Siedlungsraum Raschwitz", sodass eine Beeinträchtigung nachbarschützender Belange anknüpfend an die Art der baulichen Nutzung grundsätzlich ausscheidet (vgl. Senatsbeschl. v. 15. September 2010 - 1 A 368/09 -, juris Rn. 8).16 Eine Verletzung von Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung, über die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, kommt nicht in Betracht, da diese nicht nachbarschützend sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. März 1994, UPR 1994, 267; Beschl. v. 19. Oktober 1995, NVwZ 1996, 888; BayVGH, Beschl. v. 6. November 2008 - 14 ZB 08.2327 -, juris).
  • OVG Sachsen, 02.01.2023 - 1 A 447/22

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Gemengelage; Nutzungsart; Erschließung;

    Der Einwand, in einer Gemengelage müsse bei der Prüfung des Einfügens nach der Art der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ein besonderes Augenmerk auf die Bestimmung des Nutzungsrahmens gelegt werden, um aus Gründen der Gebietsverträglichkeit entscheiden zu können, ob sich ein Vorhaben noch in die Bandbreite einfüge; rahmenbildend sei nicht allein die bloße Nutzungsart, wie sie beispielsweise bei den Gebietsbeschreibungen gemäß §§ 2 ff. BauNVO und den für allgemein zulässig deklarierten Nutzungsarten zum Ausdruck komme, sondern auch die Intensität und der Umfang einer bestimmten baulichen Nutzung, verkennt zum einen, dass in einer bauplanungsrechtlichen Gemengelage kein Gebietserhaltungsanspruch nach § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO besteht (vgl. Senatsbeschl. v. 15. September 2010 - 1 A 368/09 -, juris Rn. 8; zur Gebietsverträglichkeit: BVerwG, Beschl. v. 28. Februar 2008 - 4 B 60.07 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 20.09.2011 - 1 B 157/11

    Gebietsbewahrungsanspruch, Denkmalschutz, drittschützende Wirkung

    Der Gebietsbewahrungsanspruch gibt den Eigentümern von Grundstücken in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebiet oder - wie hier - in einem "faktischen" Baugebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB) das Recht, sich gegen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässige Vorhaben zur Wehr zu setzen (SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2010 - 1 A 368/09 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 25. August 2009 - 1 CS 09.287 -, juris).
  • VG Regensburg, 10.03.2022 - RO 2 K 21.1656

    Baugenehmigung, Bescheid, Vorhaben, Wohngebiet, Bebauung, Mischgebiet,

    Das würde einen Gebietserhaltungsanspruch von vornherein ausschließen (OVG Bautzen B. v. 15.9.2010 - 1 A 368/09 - juris-Rn. 8 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B. v. 18.12.2007 - 4 B 55/07 - juris-Rn. 6).
  • VG München, 07.11.2012 - M 1 SN 12.4077

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Reha-Zentrum

    2.4.1 Ein Anspruch auf Gebietserhaltung scheidet bei einer Beurteilung der Gebietsart als Gemengelage aus (BayVGH v. 4.8.2011 2 ZB 09.2330 juris RdNr. 37; SächsOVG v. 15.9.2010 1 A 368/09 juris RdNr. 8).
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