Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 A 431/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,44646
OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 A 431/16 (https://dejure.org/2016,44646)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.09.2016 - 3 A 431/16 (https://dejure.org/2016,44646)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. September 2016 - 3 A 431/16 (https://dejure.org/2016,44646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,44646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 2 Abs. 1 GG Art. 1 Abs. 1 SächsVersG § 18 SächsVersG § 19 SächsVersG § 6
    Werturteil, Presseinformation, Tatsachenbehauptung, Versammlung, Leiter, "Neonazi"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 A 431/16
    19 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn mit ihr eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts gerichtlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194).

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) erfordert die Bezeichnung einer konkreten Frage sowie Vortrag zu deren Entscheidungserheblichkeit und einer über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 A 431/16
    5 Ernstliche Zweifel in diesem Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458).
  • OVG Sachsen, 11.07.2016 - 3 A 82/16

    Folgenbeseitigungsanspruch; Rechtsschutzbedürfnis; Oberflächenwasser; eigene

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 A 431/16
    Der durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör, der das Gericht verpflichtet, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, ist hier nicht verletzt (hierzu vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. Juli 2016 - 3 A 82/16 - Rn. 10 ff. m. w. N., z. Veröffentl. bei juris bestimmt).
  • VerfGH Thüringen, 08.06.2016 - VerfGH 25/15

    Thüringens Ministerpräsident verletzt Rechte der NPD

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 A 431/16
    Der von den weit überwiegenden Teil der Bevölkerung als herabsetzendes Werturteil (neben der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rpsr. ThürVerfGH, Urt. v. 8. Juni 2016 - VerfGH 25/15, 25/15 -, Rn. 109) benutzte Begriff des "Neonazis", mit dem eine Wiederaufnahme nationalsozialistischen Gedankenguts nach dem Ende der NS-Diktatur verbunden wird, ist, ohne dass die auf Tatsachen gestützte Berechtigung der Begriffsverwendung dargetan wird, nicht mit der zur Neutralität verpflichteten Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei vereinbar (ThürVerfGH, a. a. O. 96 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.12.2016 - 3 E 128/16

    Streitwert, Versammlung, Klagehäufung, Rechtsgemeinschaft, Geschehensablauf

    In dem Berufungszulassungsverfahren des Senats 3 A 431/16 sei der Streitwert auch nur auf 5.000,00 EUR festgesetzt worden.

    Damit handelte es sich um ein einheitliches Pressegeschehen (vgl. die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Senats vom 15. September 2016 - 3 A 431/16 -, juris Rn. 26).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht