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   OVG Sachsen, 15.12.2021 - 1 A 307/18   

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https://dejure.org/2021,51283
OVG Sachsen, 15.12.2021 - 1 A 307/18 (https://dejure.org/2021,51283)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.12.2021 - 1 A 307/18 (https://dejure.org/2021,51283)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 1 A 307/18 (https://dejure.org/2021,51283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 161 Abs. 2 Satz 1 GKVerz Nr. 5120 RVG § 11 Nr. 16
    Erledigung; Streitwert; teilweise Zulassung; Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 17.09.2020 - 1 A 173/18

    Denkmal; Eigentumswohnung; erhöhte Absetzungen; Aufteilung auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2021 - 1 A 307/18
    Der Senat hat Zweifel an dem von der Beklagten vormals praktizierten Aufteilungsmaßstab (vgl. Senatsurt. v. 17. September 2020 - 1 A 173/18 -, juris Rn. 35 ff.; ebenso: Senatsurt. v. 8. Dezember 2021 - 1 A 624/19 - und - 1 A 625/19 -).

    Der ständigen Rechtsprechung des Senats folgend, ist für die Streitwertbemessung nach § 52 Abs. 1 GKG ein Drittel der Summe der begehrten bescheinigten Aufwendungen nach § 7i EStG anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 17. September 2020 - 1 A 173/18 -, juris Rn. 43).

  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2021 - 1 A 307/18
    Wie oben festgehalten, stellen das Zulassungsverfahren und das Berufungsverfahren für den Rechtsanwalt nach § 16 Nr. 11 RVG dieselbe Angelegenheit dar, so dass sich seine bis zur (Teil-)Zulassung anfallenden wertabhängigen Gebühren aus der Summe der Streitwerte des nichtzugelassenen Teils und des zugelassenen Teils berechnen (vgl. BAG, Beschl. v. 23. März 2010 - 9 AZN 979/09 -, juris Rn. 32; BGH, Beschl. v. 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02 - juris Rn. 5).9 Die Höhe des Streitwerts für das Berufungsverfahren beträgt 1.850,02 EUR.
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 979/09

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2021 - 1 A 307/18
    Wie oben festgehalten, stellen das Zulassungsverfahren und das Berufungsverfahren für den Rechtsanwalt nach § 16 Nr. 11 RVG dieselbe Angelegenheit dar, so dass sich seine bis zur (Teil-)Zulassung anfallenden wertabhängigen Gebühren aus der Summe der Streitwerte des nichtzugelassenen Teils und des zugelassenen Teils berechnen (vgl. BAG, Beschl. v. 23. März 2010 - 9 AZN 979/09 -, juris Rn. 32; BGH, Beschl. v. 17. Dezember 2003 - V ZR 343/02 - juris Rn. 5).9 Die Höhe des Streitwerts für das Berufungsverfahren beträgt 1.850,02 EUR.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2020 - 1 A 624/19
    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2021 - 1 A 307/18
    Der Senat hat Zweifel an dem von der Beklagten vormals praktizierten Aufteilungsmaßstab (vgl. Senatsurt. v. 17. September 2020 - 1 A 173/18 -, juris Rn. 35 ff.; ebenso: Senatsurt. v. 8. Dezember 2021 - 1 A 624/19 - und - 1 A 625/19 -).
  • OVG Sachsen, 08.12.2021 - 1 A 625/19

    Baudenkmal; erhöhte Absetzungen; Herstellungskosten; Aufwendungen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2021 - 1 A 307/18
    Der Senat hat Zweifel an dem von der Beklagten vormals praktizierten Aufteilungsmaßstab (vgl. Senatsurt. v. 17. September 2020 - 1 A 173/18 -, juris Rn. 35 ff.; ebenso: Senatsurt. v. 8. Dezember 2021 - 1 A 624/19 - und - 1 A 625/19 -).
  • OVG Hamburg, 06.04.2011 - 1 So 23/11

    Zur Höhe der vorläufigen Festsetzung des Streitwertes für das Berufungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2021 - 1 A 307/18
    Der Senat tenoriert insoweit anders als das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 6. April 2011 - 1 So 23/11 -, juris Rn. 3), welches im Fall der Teilzulassung den Streitwert des Zulassungsverfahrens mit der vollständigen, bei Eingang des Zulassungsantrags ersichtlichen Bedeutung der Sache für den Kläger bemisst und Nr. 5120 KV GKG erst beim Kostenansatz berücksichtigt (OVG Hamburg a. a. O., Rn. 4; so wohl auch: SächsOVG, Beschl. v. 27. September 2012 - 5 A 189/12 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 27.09.2012 - 5 A 189/12

    Bestimmung der Kostenverteilung und Streitwert nach übereinstimmender

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2021 - 1 A 307/18
    Der Senat tenoriert insoweit anders als das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 6. April 2011 - 1 So 23/11 -, juris Rn. 3), welches im Fall der Teilzulassung den Streitwert des Zulassungsverfahrens mit der vollständigen, bei Eingang des Zulassungsantrags ersichtlichen Bedeutung der Sache für den Kläger bemisst und Nr. 5120 KV GKG erst beim Kostenansatz berücksichtigt (OVG Hamburg a. a. O., Rn. 4; so wohl auch: SächsOVG, Beschl. v. 27. September 2012 - 5 A 189/12 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 25.11.2015 - II ZR 384/13

    Gerichtskosten im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Teilweise

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.12.2021 - 1 A 307/18
    Durch die Teilzulassung wurde das Verfahren aufgespalten (vgl. BGH, Beschl. v. 25. November 2015 - II ZR 384/13 -, juris Rn. 3).
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