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   OVG Sachsen, 16.03.2021 - 3 B 93/21   

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OVG Sachsen, 16.03.2021 - 3 B 93/21 (https://dejure.org/2021,5140)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.03.2021 - 3 B 93/21 (https://dejure.org/2021,5140)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. März 2021 - 3 B 93/21 (https://dejure.org/2021,5140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 60a Abs. 2, AufenthG § 28 Abs. 1, AufenthG § 25 Abs. 5, VwGO § 123, AsylG § 42
    Ein bis zu 12 Monate dauerndes Visumverfahren begründet bei Ehegatten kein rechtliches Abschiebehindernis; Glaubhaftmachung der Hilfsbedürftigkeit der Ehefrau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Sachsen, 08.10.2020 - 3 B 186/20

    Ehegattennachzug; Erwerb von Sprachkenntnissen nach Einreise; Integrationsbedarf;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2021 - 3 B 93/21
    Der Gesetzgeber hat durch die Vorschrift des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zum Ausdruck gebracht, dass er nur in den Fällen, in denen ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde zugesteht (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 14, Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 11, und Beschl. v. 24. Februar 2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG LSA, Beschl. v. 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5).

    Dies ist etwa anzunehmen bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, soweit § 39 AufenthV die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ermöglicht (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris Rn. 10) oder unter Umständen auch, wenn die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gegeben sind (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2020 a. a. O und Beschl. v. 8. Oktober 2020 a. a. O.).13 1.2 Der Antragsteller kann sich jedoch nicht mit Erfolg auf einen der vorgenannten Ausnahmetatbestände berufen.

    Denn insoweit übersieht der Antragsteller, dass der Erteilung seines begehrten Aufenthaltstitels - anders als dies in der von ihm angesprochenen Entscheidung des Senats vom 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 - der Fall war - auch noch die Titelerteilungssperre des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG entgegensteht.

    30 Dabei setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2020 (- 3 B 186/20 -, juris), der ganz besondere Umstände zugrunde lagen.

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2021 - 3 B 93/21
    Die Vorschrift verpflichtet als wertentscheidende Grundsatznorm die Ausländerbehörde jedoch, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des Aufenthalt begehrenden Ausländers pflichtgemäß, das heißt entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (BVerfG, Beschl. v. 17. Mai 2011 - 2 BvR 1367/10 -, juris Rn. 14).

    Eine zeitweise Trennung von der Familie und somit auch die Durchführung eines ordnungsgemäßen Visumverfahrens ist einem Ausländer, der illegal eingereist ist, grundsätzlich zumutbar (BVerfG, Beschl. v. 10. Mai 2008, InfAuslR 2008, 347 und Beschl. v. 17. Mai 2011 a. a. O. Rn. 15; BVerwG, Urt. v. 16. November 2010 - 1 C 17/09 -, juris Rn. 27; Sächs OVG, Beschl. v. 8. April 2014 - 3 B 412/13 -, juris Rn. 15 und Beschl. v. 3. November 2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 11).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein deutsches oder aufenthaltsberechtigtes Familienmitglied auf die Lebenshilfe des Ausländers angewiesen ist (BVerfG, Beschl. v. 17. Mai 2011 a. a. O. Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2014 a. a. O. Rn. 12) oder wenn absehbar ist, dass die Ausreise zu einer Trennung der Ehegatten auf unabsehbare Zeit führen würde.

    24 Dabei kommt es für die aufenthaltsrechtliche Erheblichkeit der ehelichen Beistandsgemeinschaft nicht darauf an, ob die von dem ausländischen Ehegatten tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden kann (BVerfG, Beschl. v. 17. Mai 2011 a. a. O. Rn. 16), worauf der Beschwerdeführer zutreffend hingewiesen hat.

  • OVG Sachsen, 03.11.2020 - 3 B 262/20

    Familienzusammenführungsrichtlinie; Ausweisungsinteresse; Prognoseentscheidung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2021 - 3 B 93/21
    Der Gesetzgeber hat durch die Vorschrift des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zum Ausdruck gebracht, dass er nur in den Fällen, in denen ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde zugesteht (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 14, Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 11, und Beschl. v. 24. Februar 2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG LSA, Beschl. v. 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5).

    Dies ist etwa anzunehmen bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, soweit § 39 AufenthV die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ermöglicht (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris Rn. 10) oder unter Umständen auch, wenn die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gegeben sind (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2020 a. a. O und Beschl. v. 8. Oktober 2020 a. a. O.).13 1.2 Der Antragsteller kann sich jedoch nicht mit Erfolg auf einen der vorgenannten Ausnahmetatbestände berufen.

    Eine zeitweise Trennung von der Familie und somit auch die Durchführung eines ordnungsgemäßen Visumverfahrens ist einem Ausländer, der illegal eingereist ist, grundsätzlich zumutbar (BVerfG, Beschl. v. 10. Mai 2008, InfAuslR 2008, 347 und Beschl. v. 17. Mai 2011 a. a. O. Rn. 15; BVerwG, Urt. v. 16. November 2010 - 1 C 17/09 -, juris Rn. 27; Sächs OVG, Beschl. v. 8. April 2014 - 3 B 412/13 -, juris Rn. 15 und Beschl. v. 3. November 2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2021 - 3 B 93/21
    Ein solcher Rechtsanspruch liegt nur dann vor, wenn alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind und die Behörde kein Ermessen mehr auszuüben hat (BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2014 - 1 C 15/14 -, juris Rn. 15 m. w. N.).

    Diesen hält es aber auch unter Berücksichtigung der ebenfalls zu bedenkenden aufenthaltsrechtlichen Aspekte noch für zumutbar (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2014 - 1 C 15/14 -, juris Rn. 17, welches eine fünfzehn monatige Trennung wegen eines in der Türkei abzuleistenden Wehrdienstes als verhältnismäßig angesehen hat).

  • OVG Sachsen, 17.01.2018 - 3 A 293/17

    Aufenthaltserlaubnis; Ehe; Identitätstäuschung; abgelehnter Asylbewerber;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2021 - 3 B 93/21
    Denn auch hier versteht das Aufenthaltsgesetz unter einem Anspruch wie bei § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthV nur einen strikten Rechtsanspruch, so dass eine etwaige Ermessensreduktion auf Null nach § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG hinsichtlich der Frage, ob von der Erteilungsvoraussetzung der Einreise mit dem erforderlichen Visum abgesehen werden kann, gerade nicht ausreichend ist, um die Titelerteilungssperre zu überwinden (BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2008 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 17. Januar 2018 - 3 A 293/17 -, juris).

    Diese Voraussetzungen liegen nicht vor.23 2.1 Die dargelegten Folgen für die Ehefrau des Antragstellers durch eine zeitweise Trennung sind, soweit sie überhaupt glaubhaft gemacht wurden, nicht von solchem Gewicht, dass sie die Bedeutung eines rechtlichen Ausreisehindernisses erlangen könnten (vgl. dazu SächsOVG, Beschl. v. 17. Januar 2018 - 3 A 293/17 -, juris Rn. 13 zu einer psychisch erkrankten Ehefrau; Beschl. v. 6. Juni 2017 - 3 B 31/17 -, juris Rn. 16 zum drohenden Verlust des Arbeitsplatzes der Ehefrau und erforderlicher Kinderbetreuung).

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2021 - 3 B 93/21
    Eine zeitweise Trennung von der Familie und somit auch die Durchführung eines ordnungsgemäßen Visumverfahrens ist einem Ausländer, der illegal eingereist ist, grundsätzlich zumutbar (BVerfG, Beschl. v. 10. Mai 2008, InfAuslR 2008, 347 und Beschl. v. 17. Mai 2011 a. a. O. Rn. 15; BVerwG, Urt. v. 16. November 2010 - 1 C 17/09 -, juris Rn. 27; Sächs OVG, Beschl. v. 8. April 2014 - 3 B 412/13 -, juris Rn. 15 und Beschl. v. 3. November 2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 11).

    Dabei bildet die normale Dauer des Visumverfahrens die maßgebliche Grenze für die hinzunehmende Trennungszeit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Mai 2008 a. a. O.).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2021 - 3 B 93/21
    Auch wenn das nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG auszuübende Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert wäre, liegt ein solcher Rechtsanspruch nicht vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 -, juris Rn. 24; SächsOVG, Urt. v. 16. Oktober 2008 - 3 A 94/08 -, juris Rn. 31, und Beschl. v. 8. April 2014 - 3 B 412/13 -, juris Rn. 12).

    Denn auch hier versteht das Aufenthaltsgesetz unter einem Anspruch wie bei § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthV nur einen strikten Rechtsanspruch, so dass eine etwaige Ermessensreduktion auf Null nach § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG hinsichtlich der Frage, ob von der Erteilungsvoraussetzung der Einreise mit dem erforderlichen Visum abgesehen werden kann, gerade nicht ausreichend ist, um die Titelerteilungssperre zu überwinden (BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2008 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 17. Januar 2018 - 3 A 293/17 -, juris).

  • OVG Sachsen, 08.04.2014 - 3 B 412/13

    Visumerfordernis bei Heirat eines Drittstaatsangehörigen und eines deutschen

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2021 - 3 B 93/21
    Auch wenn das nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG auszuübende Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert wäre, liegt ein solcher Rechtsanspruch nicht vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2008 - 1 C 37.07 -, juris Rn. 24; SächsOVG, Urt. v. 16. Oktober 2008 - 3 A 94/08 -, juris Rn. 31, und Beschl. v. 8. April 2014 - 3 B 412/13 -, juris Rn. 12).

    Eine zeitweise Trennung von der Familie und somit auch die Durchführung eines ordnungsgemäßen Visumverfahrens ist einem Ausländer, der illegal eingereist ist, grundsätzlich zumutbar (BVerfG, Beschl. v. 10. Mai 2008, InfAuslR 2008, 347 und Beschl. v. 17. Mai 2011 a. a. O. Rn. 15; BVerwG, Urt. v. 16. November 2010 - 1 C 17/09 -, juris Rn. 27; Sächs OVG, Beschl. v. 8. April 2014 - 3 B 412/13 -, juris Rn. 15 und Beschl. v. 3. November 2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 11).

  • VG Berlin, 28.05.2021 - 3 L 170.21

    Sexueller Übergriff eines Studenten gegenüber einer Studentin in den Privaträumen

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2021 - 3 B 93/21
    Az.: 3 B 93/21 3 L 170/21.

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 11. März 2021- 3 L 170/21 - wird zurückgewiesen.

  • OVG Sachsen, 02.12.2020 - 3 B 347/20

    Ausweisung eines zu einer 3-jährigen Freiheitsstrafe verurteilten Ausländers;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2021 - 3 B 93/21
    Dies ergibt sich aus § 42 AsylG und ist Folge der vom Gesetzgeber vorgenommenen Kompetenztrennung zwischen dem Bundesamt und den Ausländerbehörden im Bereich des § 60 AufenthG (Sächs OVG, Beschl. v. 2. Dezember 2020 - 3 B 347/20 -, juris Rn. 24; BVerwG, Beschl. v. 3. März 2006 - 1 B 126.05 -, juris).
  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2013 - 8 ME 44/13

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens bei drohender Blutrache im

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15

    Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • OVG Sachsen, 16.10.2008 - 3 A 94/08

    Aufenthaltserlaubnis; abgelehnter Asylbewerber; Einreise mit dem erforderlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin

  • OLG Hamm, 10.02.1998 - 1 UF 207/97

    Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim unterhaltspflichtigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 7 S 65.05

    Rechtswirkungen der Beantragung eines Aufenthaltstitels; Folgen der rechtlichen

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

  • OVG Sachsen, 06.06.2017 - 3 B 31/17

    Stiefkind, Familie, Trennung; Verlust, Arbeitsplatz, Betreuung

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

  • OVG Sachsen, 24.02.2020 - 3 B 349/19

    Eheliche Lebensgemeinschaft; Verfahrensduldung; einstweiliger Rechtsschutz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 18 B 910/11

    Herleitung von sicherungsfähigen Rechtspositionen im Abschiebungsschutzverfahren

  • VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten

    Dahinstehen kann, dass das Sächsische Oberverwaltungsgericht auch im Hinblick auf § 28 AufenthG das Vorliegen eines Anspruchs im Sinne des § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthV verneint, da von der allgemeinen Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG nur im Ermessenswege abgesehen werden könne (B.v 16.3.2021 - 3 B 93/21 - juris Rn. 15; B.v. 24.2.2012 - 3 B 359/19 juris - Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 13.08.2021 - 3 B 277/21

    Abschiebung; Folgenbeseitigung; Wohnungsbetreten zur Nachtzeit; Duldung;

    Dies ist etwa anzunehmen bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, soweit § 39 AufenthV die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ermöglicht (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, juris Rn. 10) oder unter Umständen auch, wenn die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gegeben sind (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2020 a. a. O., und Beschl. v. 8. Oktober 2020 a. a. O.; Beschl. v. 16. März 2021 - 3 B 93/21 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 65/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine bevorstehende Abschiebung

    Von dem Grundsatz, dass eine einstweilige Anordnung aus gesetzessystematischen Gründen ausscheidet, kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG eine Ausnahme geboten sein, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (Beschluss des Senats vom 12. November 2018 - 2 M 96/18 - juris Rn. 7; vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 16. März 2021 - 3 B 93/21 - juris Rn. 12).

    Der Antragsteller hat nicht glaubhaft gemacht, dass die Durchführung des Visumverfahrens und seine damit verbundene Abwesenheit zu Belastungen für seine Ehefrau führen wird, die von einem Gewicht sind, dass sie die Bedeutung eines rechtlichen Ausreisehindernisses erlangen könnten (vgl. hierzu SächsOVG, Beschluss vom 16. März 2021 - 3 B 93/21 - juris Rn. 23).

  • OVG Sachsen, 14.04.2021 - 3 B 123/21

    Keine Unzumutbarkeit der Durchführung des Visumverfahrens im Herkunftsland, wenn

    Der Gesetzgeber hat durch die Vorschrift des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zum Ausdruck gebracht, dass er nur in den Fällen, in denen ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde zugesteht (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. März 2021 - 3 B 93/21 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 3. November 2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 11, und Beschl. v. 24. Februar 2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG LSA, Beschl. v. 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 13.09.2021 - 3 B 295/21

    Verfahrensduldung bei § 25 a Abs. 2 AufenthG und § 25 b AufenthG; zur

    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats scheidet aus gesetzessystematischen Gründen die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich aus (SächsOVG, Beschl. v. 3. November - 3 B 262/20 -, juris Rn. 14, Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 11, und Beschl. v. 24. Februar 2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 7, und Beschl. v. 16. März - 3 B 93/21 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 13. August 2021 - 3 B 277/21 -, juris Rn. 29 jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 27.06.2023 - 3 B 72/23

    Abschiebung; Pakistan; Duldung; Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis;

    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats scheidet aus gesetzessystematischen Gründen die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich aus (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 14, Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 11, und Beschl. v. 24. Februar 2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 7, und Beschl. v. 16. März 2021 - 3 B 93/21 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 13. August 2021 - 3 B 277/21 -, juris Rn. 29 jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 16.11.2023 - 3 B 203/23

    Lebensunterhalt; Visum; langfristig Aufenthaltsberechtigter; Verfahrensduldung

    Der Gesetzgeber hat durch die Vorschrift des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zum Ausdruck gebracht, dass er nur in den Fällen, in denen ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde zugesteht (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. April 2021 - 3 B 123/21 -, juris Rn. 7 f.; Beschl. v. 16. März 2021 - 3 B 93/21 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 3. November 2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 11, und Beschl. v. 24. Februar 2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG LSA, Beschl. v. 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 25.10.2023 - 3 B 112/23

    Duldung; Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis; Ehe mit deutscher Staatsangehörigen;

    4.1 Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats scheidet aus gesetzessystematischen Gründen die Erteilung einer Duldung für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich aus (SächsOVG, Beschl. v. 3. November - 3 B 262/20 -, juris Rn. 14, Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 11, und Beschl. v. 24. Februar 2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 7, und Beschl. v. 16. März - 3 B 93/21 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 13. August 2021 - 3 B 277/21 -, juris Rn. 29 jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.08.2023 - 3 B 132/23

    Abschiebung; Bindungswirkung; effektiver Rechtsschutz

    Die Norm stellt die vom Gesetzgeber vorgenommene Kompetenztrennung zwischen dem Bundesamt und den Ausländerbehörden im Bereich des § 60 AufenthG sicher (SächsOVG, Beschl. v. 2. Dezember 2020 - 3 B 347/20 -, juris Rn. 24, und Beschl. v. 16. März 2021 - 3 B 93/21 -, juris Rn. 32; BVerwG, Beschl. v. 3. März 2006 - 1 B 126/05 -, juris).
  • VG Gießen, 04.05.2021 - 8 K 5842/18
    Erst die Ausländerbehörde hätte bei einer beabsichtigten Durchsetzung der Abschiebungsandrohung diesen Umstand wegen Art. 6 GG zu beachten (z.B. OVG Sachsen, Beschluss vom 16.03.2021 - 3 B 93/21 -, juris, m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 17.01.2022 - 6 L 46/22

    Schutz vor Abschiebung in die Türkei (Eilrechtsschutz)

  • VG Karlsruhe, 13.04.2021 - 10 K 1267/21

    Abschiebung in die Türkei trotz Corona-Pandemie

  • OVG Sachsen, 15.10.2021 - 3 B 311/21

    Ausweisung; Einreiseverbot; Sperrwirkung

  • VG Frankfurt/Oder, 22.06.2023 - 3 L 385/22

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Abwendung einer drohenden Abschiebung in die

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