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   OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20   

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OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20 (https://dejure.org/2022,9794)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.03.2022 - 5 A 219/20 (https://dejure.org/2022,9794)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. März 2022 - 5 A 219/20 (https://dejure.org/2022,9794)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 05.11.2018 - 5 A 99/16

    Gewerbesteuer; persönliche und sachliche Unbilligkeit; Sanierungsgewinn;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20
    Aber auch dann sei die Ablehnung des Gewerbesteuererlasses zu Recht erfolgt, weil sich der Kläger auf den sog. Sanierungserlass vom 27. März 2003 nicht stützen könne und es sich bei der Erfassung des Verzichts auf Darlehensforderungen nicht um eine atypische, vom Gesetzgeber nicht gewollte Gewinnerhöhung oder Verlustminderung handele (Anschluss an BFH, Beschl. v. 28. November 2016 - GrS 1/15 - und SächsOVG, Urt. v. 5. November 2018 - 5 A 99/16 -).

    Das Verwaltungsgericht hat das Vorliegen von Billigkeitsgründen als Inhalt und Grenzen einer pflichtgemäßen Ausübung des Erlassermessens für die vorliegende Fallgestaltung eines Sanierungsgewinns untersucht und hat dies im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschl. v. 28. November 2016 - GrS 1/15 -, juris) und des Senats (SächsOVG, Urt. v. 5. November 2018 - 5 A 99/16 -, juris) verneint.

    Jene Rechtsprechung hat auch bereits das Argument des Klägers für die rechtliche Zulässigkeit eines Billigkeitserlasses, der Sanierungsgewinn sei nur bilanzieller Natur, erwogen und ist ihm nicht gefolgt (BFH, Beschl. v. 28. November 2016 - GrS 1/15 -, juris Rn. 116; SächsOVG, Urt. v. 5. November 2018 - 5 A 99/16 -, juris Rn. 25 f.).

  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20
    Aber auch dann sei die Ablehnung des Gewerbesteuererlasses zu Recht erfolgt, weil sich der Kläger auf den sog. Sanierungserlass vom 27. März 2003 nicht stützen könne und es sich bei der Erfassung des Verzichts auf Darlehensforderungen nicht um eine atypische, vom Gesetzgeber nicht gewollte Gewinnerhöhung oder Verlustminderung handele (Anschluss an BFH, Beschl. v. 28. November 2016 - GrS 1/15 - und SächsOVG, Urt. v. 5. November 2018 - 5 A 99/16 -).

    Das Verwaltungsgericht hat das Vorliegen von Billigkeitsgründen als Inhalt und Grenzen einer pflichtgemäßen Ausübung des Erlassermessens für die vorliegende Fallgestaltung eines Sanierungsgewinns untersucht und hat dies im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschl. v. 28. November 2016 - GrS 1/15 -, juris) und des Senats (SächsOVG, Urt. v. 5. November 2018 - 5 A 99/16 -, juris) verneint.

    Jene Rechtsprechung hat auch bereits das Argument des Klägers für die rechtliche Zulässigkeit eines Billigkeitserlasses, der Sanierungsgewinn sei nur bilanzieller Natur, erwogen und ist ihm nicht gefolgt (BFH, Beschl. v. 28. November 2016 - GrS 1/15 -, juris Rn. 116; SächsOVG, Urt. v. 5. November 2018 - 5 A 99/16 -, juris Rn. 25 f.).

  • BVerwG, 05.03.2021 - 9 B 8.20

    Billigkeitserlass nach § 227 AO bei Sanierungsgewinnen

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Übrigen zwischenzeitlich auch die vom Verwaltungsgericht vertretene Rechtsauffassung bestätigt, dass § 7b GewStG die Freistellung der Sanierungsgewinne von der Besteuerung nunmehr der Ebene der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags, hingegen nicht einem Erlass aus Billigkeitsgründen zuweist (BVerwG, Beschl. v. 5. März 2021 - 9 B 8.20 - juris, Rn. 2, 9).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht weiteren Klärungsbedarf verneint (BVerwG, Beschl. v. 5. März 2021 - 9 B 8.20 -, juris Rn. 10).

    Als offen erachtet das Bundesverwaltungsgericht in Fällen der auch hier vorliegenden Art vielmehr nur noch die Frage, ob eine Änderung des Gewerbesteuermessbescheids nach § 175 Abs. Satz 1 Nr. 2 AO erreicht werden könnte (BVerwG, Beschl. v. 5. März 2021 - 9 B 8.20 -, juris Rn. 14 m. w. N.; s. dazu nunmehr FG Münster, Beschl. v. 7. Februar 2022 - 9 V 2784/21 F -, juris Rn. 39; FG BW, Urt. v. 16. November 2021 - 8 K 1367/20 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2019 - 4 L 103/18

    Erlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20
    Deshalb würde die Annahme sachlicher Unbilligkeit in allen Fällen, in denen nur noch der Erlass der Gewerbesteuer streitig ist, in unzulässiger Weise die Wertung des Gesetzes generell und nicht nur in atypischen Ausnahmefällen durchbrechen (OVG LSA, Urt. v. 19. November 2019 - 4 L 103/18 -, juris Rn. 42).
  • OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 255/10

    Zulassungsgründe, Divergenz, Lärmbelastung, Schallschutz, Verfahrensmangel,

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20
    Darüber hinaus muss die Antragsschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juni 2012 - 5 A 255/10 -, juris Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 2. Juni 2015 - 5 A 42/13 -, juris Rn. 9, st. Rspr.; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 12.03.1993 - 8 C 20.90

    Rechtsweg - Gewerbesteuermeßbescheid - Beschwer - Zeitpunkt - Haftungsschuldner -

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20
    Dies wäre indes gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO im Rechtsweg zu den Finanzgerichten, nicht im Verwaltungsrechtsweg zu klären (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. März 1993 - 8 C 20.90 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 2. Juni 2015 - 5 A 42/13 -, juris Rn. 9, st. Rspr.; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - 8 K 1367/20

    Steuerrechtliche Behandlung unternehmensbezogener Sanierungserträge -

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20
    Als offen erachtet das Bundesverwaltungsgericht in Fällen der auch hier vorliegenden Art vielmehr nur noch die Frage, ob eine Änderung des Gewerbesteuermessbescheids nach § 175 Abs. Satz 1 Nr. 2 AO erreicht werden könnte (BVerwG, Beschl. v. 5. März 2021 - 9 B 8.20 -, juris Rn. 14 m. w. N.; s. dazu nunmehr FG Münster, Beschl. v. 7. Februar 2022 - 9 V 2784/21 F -, juris Rn. 39; FG BW, Urt. v. 16. November 2021 - 8 K 1367/20 -, juris).
  • FG Münster, 07.02.2022 - 9 V 2784/21

    Rechtswidrige Ablehnung der Feststellung der Höhe eines Sanierungsertrages

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20
    Als offen erachtet das Bundesverwaltungsgericht in Fällen der auch hier vorliegenden Art vielmehr nur noch die Frage, ob eine Änderung des Gewerbesteuermessbescheids nach § 175 Abs. Satz 1 Nr. 2 AO erreicht werden könnte (BVerwG, Beschl. v. 5. März 2021 - 9 B 8.20 -, juris Rn. 14 m. w. N.; s. dazu nunmehr FG Münster, Beschl. v. 7. Februar 2022 - 9 V 2784/21 F -, juris Rn. 39; FG BW, Urt. v. 16. November 2021 - 8 K 1367/20 -, juris).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

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