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   OVG Sachsen, 16.03.2022 - 6 A 740/21.A   

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OVG Sachsen, 16.03.2022 - 6 A 740/21.A (https://dejure.org/2022,6250)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.03.2022 - 6 A 740/21.A (https://dejure.org/2022,6250)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. März 2022 - 6 A 740/21.A (https://dejure.org/2022,6250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3
    Asylrecht; Russische Föderation; Grundsatzrüge; Verfahrensrüge

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 17.12.2018 - 5 A 1240/18

    Zur fehlenden grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob Müttern bei einer Rückkehr

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 6 A 740/21
    Eine vom Kläger ausdrücklich gerügte Verletzung der Amtsermittlungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO kann allein nicht zur Berufungszulassung führen, weil ein Zulassungsantrag gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG auf einen solchen Verfahrensfehler nicht gestützt werden kann, sondern nur auf die in § 138 VwGO bezeichneten Verfahrensmängel, zu denen die unzureichende Sachverhaltsermittlung nicht gehört (vgl. u. a. SächsOVG, Beschl. v. 8. März - 6 A 839/20 A -, juris Rn. 9; Beschl. v. 17. Dezember 2018 - 5 A 1240/18.A -, juris Rn. 14, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - 1 A 2636/18

    Anforderungen an die Darlegung einer Grundsatzrüge i.R. eines Antrags auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 6 A 740/21
    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. zum Vorstehenden SächsOVG, Beschl. v. 6. Juli 2020 - 2 A 859/19.A -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 26. Juli 2018 - 1 A 2636/18.A -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 A 938/19

    Asyl Russische Föderation / Tschetschenien; Ablehnung eines Beweisantrages zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 6 A 740/21
    Im Übrigen sprechen Erkenntnismittel und verschiedene Gerichtsentscheidungen für eine Verfügbarkeit von Mirtazapin in der Russischen Föderation (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. August 2021 - 6 A 938/19.A -, juris Rn. 4; VG Düsseldorf, Urt. v. 5. Mai 2020 - 10 K 15080/17.A -, juris Rn. 117).
  • OVG Sachsen, 06.07.2020 - 2 A 859/19

    Asyl Tschetschenien; Militärdienst; Dedowschtschina; vgl. BVerwG, Urt. v.

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 6 A 740/21
    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. zum Vorstehenden SächsOVG, Beschl. v. 6. Juli 2020 - 2 A 859/19.A -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 26. Juli 2018 - 1 A 2636/18.A -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.03.2022 - 6 A 839/20

    Asylrecht; Russische Föderation; Grundsatzrüge; Verfahrensrüge; inlandsbezogene

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 6 A 740/21
    Eine vom Kläger ausdrücklich gerügte Verletzung der Amtsermittlungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO kann allein nicht zur Berufungszulassung führen, weil ein Zulassungsantrag gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG auf einen solchen Verfahrensfehler nicht gestützt werden kann, sondern nur auf die in § 138 VwGO bezeichneten Verfahrensmängel, zu denen die unzureichende Sachverhaltsermittlung nicht gehört (vgl. u. a. SächsOVG, Beschl. v. 8. März - 6 A 839/20 A -, juris Rn. 9; Beschl. v. 17. Dezember 2018 - 5 A 1240/18.A -, juris Rn. 14, m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 05.05.2020 - 10 K 15080/17
    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 6 A 740/21
    Im Übrigen sprechen Erkenntnismittel und verschiedene Gerichtsentscheidungen für eine Verfügbarkeit von Mirtazapin in der Russischen Föderation (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. August 2021 - 6 A 938/19.A -, juris Rn. 4; VG Düsseldorf, Urt. v. 5. Mai 2020 - 10 K 15080/17.A -, juris Rn. 117).
  • OVG Sachsen, 30.01.2023 - 6 A 773/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rubrum; Klägerbezeichnung; Auslegung; falsa

    Das Oberverwaltungsgericht soll grundsätzlich allein aufgrund der Zulassungsbegründung die Zulassungsfrage beurteilen können, also keine weiteren aufwändigen Ermittlungen anstellen müssen (SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2012 a. a. O.; Beschl. v. 16. März 2022 - 6 A 740/21.A -, juris Rn. 3).
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