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   OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11   

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OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11 (https://dejure.org/2014,15852)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.05.2014 - 5 A 754/11 (https://dejure.org/2014,15852)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Mai 2014 - 5 A 754/11 (https://dejure.org/2014,15852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Insolvenz in England: Überprüfung englischer Insolvenzbeschlüsse verneint

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11
    16 In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist zudem geklärt, dass Art. 16 Abs. 1 Unterabs. 1 EuInsVO dahin auszulegen ist, dass das von einem Gericht eines Mitgliedstaats eröffnete Insolvenzverfahren von den Gerichten der übrigen Mitgliedstaaten anzuerkennen ist, ohne dass diese die Zuständigkeit des Gerichts des Eröffnungsstaats überprüfen können (EuGH, Urt. v. 2. Mai 2006 - C-341/04, Eurofood - Rn. 38 bis 44, Tenor Nr. 2).

    Bei dem Verstoß muss es sich um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des zur Anerkennung verpflichteten Mitgliedstaats als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (EuGH, Urt. v. 2. Mai 2006 a. a. O. Rn. 62 bis 64; EuGH, Urt. v. 21. Januar 2010 - C-444/07 MG Probud - Rn. 34).

    Denn die Pflicht zur Anerkennung der vom Gericht des Eröffnungsstaates für sich in Anspruch genommenen Zuständigkeit gemäß Art. 3 EuInsVO stützt sich auf den im 22. Erwägungsgrund zur EuInsVO niedergelegten Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens der Mitgliedsstaaten, deren Gerichte deshalb grundsätzlich auch darauf vertrauen können, dass das Gericht des Eröffnungsstaates vor Annahme seiner Zuständigkeit die Voraussetzungen des Art. 3 EuInsVO ordnungsgemäß geprüft hat (EuGH, Urt. v. 2. Mai 2006 a. a. O. Rn. 39 bis 41).

  • VG Leipzig, 13.09.2011 - 6 K 86/08

    Anerkennung englischen Insolvenzverfahrens in Deutschland; Auswirkungen auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11
    Ausfertigung Az.: 5 A 754/11 6 K 86/08.

    Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 13. September 2011 - 6 K 86/08 - zuzulassen, wird abgelehnt.

  • BVerfG, 24.10.2011 - 2 BvR 1969/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbotes (Art 3 Abs 1 GG)

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11
    Diese Fragen sind somit nicht mehr grundsätzlich bedeutsam, weil eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs dazu nicht mehr notwendig ist (vgl. zur grundsätzlichen Bedeutung von Fragen des Unionsrechts: BVerfG, Beschl. v. 24. Oktober 2011 - 2 BvR 1969/09 -, juris Rn. 25; BVerwG, Beschl. v. 30. Januar 1996 - 3 NB 2.94 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11

    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11
    Eine Ausnahme hiervon gilt zwar dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Anforderungen an den Sachvortrag oder auf sonstige rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. September 2011 - 5 B 11.11 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2013 - 1 A 360/11 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 7.13

    Voraussetzungen einer Zulassung wegen entscheidungserheblicher Abweichung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11
    Eine Verpflichtung, einem Prozessbeteiligten von Amts wegen eine Äu- ßerungsfrist einzuräumen, besteht nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Juli 2013 - 9 B 7.13 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 20.05.2010 - 5 A 110/09

    Ernsthafte Zweifel, Sachverhaltsaufklärung, Abschnittsbildung, Straßenausbau

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der vorherigen Tatsacheninstanz, vor allem das unterlassene Stellen von Beweisanträgen, zu kompensieren (st. Rspr., u. a. BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2010 - 5 A 110/09 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 06.02.2013 - 1 A 360/11

    Unterhaltslast, Straßenbaulast, Folgenbeseitigungsanspruch, Bauarbeiten

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11
    Eine Ausnahme hiervon gilt zwar dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Anforderungen an den Sachvortrag oder auf sonstige rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. September 2011 - 5 B 11.11 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2013 - 1 A 360/11 -, juris Rn. 27).
  • OVG Sachsen, 29.01.2014 - 5 A 840/11

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Erschließungsvertrag, Genehmigung, Auslegung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11
    Die von der Klägerin zur Durchsetzung ihrer Forderung geltend gemachten vorprozessualen Rechtsanwaltskosten bleiben bei der Wertbemessung als Nebenforderungen gemäß § 43 Abs. 1 GKG außer Betracht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. Januar 2014 - 5 A 840/11 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07

    Anforderungen an die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11
    Daran fehlt es, wenn der Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung in Kenntnis des Verfahrensfehlers oder obwohl ihm der Mangel bekannt sein musste zur Sache verhandelt und auf diese Weise die Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, versäumt hat (BVerwG, Beschl. v. 31. März 2008 - 9 B 55.07 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 3 NB 2.94

    Werbeverbot für Apotheker

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11
    Diese Fragen sind somit nicht mehr grundsätzlich bedeutsam, weil eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs dazu nicht mehr notwendig ist (vgl. zur grundsätzlichen Bedeutung von Fragen des Unionsrechts: BVerfG, Beschl. v. 24. Oktober 2011 - 2 BvR 1969/09 -, juris Rn. 25; BVerwG, Beschl. v. 30. Januar 1996 - 3 NB 2.94 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 24.04.2013 - 5 B 74.12

    Vorliegen eines Entsendeverhältnisses i.R.e. Antrags einer Auslandseinbürgerung

  • BFH, 10.05.2013 - IX B 145/12

    Auslandsinsolvenz - Wirksamkeit von Erledigungserklärungen

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • EuGH, 21.01.2010 - C-444/07

    Der Gerichtshof stellt die Tragweite der Rechtsvorschriften über die Anerkennung

  • OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 U 100/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das

  • OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 U 100/07

    Auslandsinsolvenz: Unterbrechung eines anhängigen Berufungsverfahrens wegen

  • OLG Nürnberg, 15.12.2011 - 1 U 2/11

    Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzverfahren in EG-Mitgliedstaat: Überprüfung

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2013 - 22 U 37/13

    Internationale Zuständigkeit eines englischen Insolvenzgerichts bei Verlegung des

  • VG Wiesbaden, 19.04.2016 - 1 K 260/14
    In ihrem Anwendungsbereich verdrängt sie deshalb das deutsche internationale Insolvenzrecht (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.05.2014 - 5 A 754/11 -, zitiert nach Juris).

    Das Verwaltungsgericht muss die vom Canterbury County Court für sich gemäß Art. 3 EUInsVO angenommene Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren vielmehr anerkennen (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.05.2014 - 5 A 754/11 - OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.12.2011 - 1 U 2/11 - OLG Celle, Beschluss vom 27.11.2011 -2 U 147/12 - OLG Köln, Urteil vom 28.02.2013 -I-18 U 298/11 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.08.2014 -15 U 46/12 -, jeweils zitiert nach Juris).

    So genügen allein die Vorteile, die das englische Insolvenzrecht dem EU- Bürger möglicherweise bietet, insbesondere die Möglichkeit, schneller als in Deutschland eine Restschuldbefreiung zu erlangen, für die Annahme, es läge ein Verstoß gegen den Ordre public vor, gerade nicht (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.05.2014, a.a.O.).

    Zum anderen ist Art. 26 EUInsVO so auszulegen, dass ein Mitgliedsstaat einem in einem anderen Mitgliedsstaat eröffneten Insolvenzverfahren die Anerkennung versagen kann, wenn die Eröffnungsentscheidung unter offensichtlichem Verstoß gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör einer von einem solchen Verfahren betroffenen Person ergangen ist (EuGH, Urteil vom 02.05.2006, a.a.O.; Finanzgericht Mecklenburg- Vorpommern, Beschluss vom 28.08.2015 - 3 V 65/15 -, zitiert nach Juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.05.2014, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13

    Selbstverwaltungsangelegenheit; eigener Wirkungskreis; weisungsfreie

    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrags hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 9; Urt. v. 22. Januar 1969, BVerwGE 31, 212, 217 f.; SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2014 - 5 A 754/11 -, juris Rn. 35; jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 17.12.2018 - 5 A 1240/18

    Zur fehlenden grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob Müttern bei einer Rückkehr

    15 Soweit damit eine Verletzung der richterliche Hinweispflicht gerügt wird (§ 86 Abs. 3 VwGO), kann dies zwar ein Gehörsrüge begründen, weil die richterliche Hinweispflicht den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs konkretisiert und mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen zielt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. September 2011 - 5 B 11.11 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2014 - 5 A 754/11 -, juris Rn. 32).
  • OVG Sachsen, 22.02.2016 - 5 A 340/15

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel, Divergenz,

    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrags hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 9; Urt. v. 22. Januar 1969, BVerwGE 31, 212, 217 f.; SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2014 - 5 A 754/11 -, juris Rn. 35; jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Divergenz; Teilflächenabgrenzung

    Er legt nicht dar, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände der Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären, wie es zur schlüssigen Darlegung eines Aufklärungsmangels erforderlich wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24. April 2013 - 5 B 74.12 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2014 - 5 A 754/11 -, juris Rn. 35 m. w. N.; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 29.02.2016 - 5 A 469/13

    Fremdenverkehrsabgabe, Schätzung der Berechnungsgrund-lagen, Erklärungspflicht,

    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrags hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (st. Rspr., u. a. BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 9; Urt. v. 22. Januar 1969, BVerwGE 31, 212, 217 f.; SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2014 - 5 A 754/11 -, juris Rn. 35; jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 35/13

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Schmutzwasserbeitrag; privater

    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrags hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 9; Urt. v. 22. Januar 1969, BVerwGE 31, 212, 217 f.; SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2014 - 5 A 754/11 -, juris Rn. 35; jeweils m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 07.12.2020 - 3 O 378/16
    Eines Rückgriffs auf die §§ 335, 343 InsO bedarf es insoweit nicht (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Mai 2014 - 5 A 754/11).
  • LG Düsseldorf, 30.09.2020 - 3 O 378/16
    Eines Rückgriffs auf die §§ 335, 343 InsO bedarf es insoweit nicht (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Mai 2014 - 5 A 754/11).
  • LG Ravensburg, 07.11.2017 - 2 O 266/16

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Der Kläger weist selbst zurecht darauf hin, dass es gem. Art. 3 EUInsVO Sache des englischen Gerichts sei, zu überprüfen, ob seine Entscheidung zu Unrecht ergangen und zu korrigieren sei (vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.05.2014 - 5 A 754/11 juris Rn. 23).
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