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   OVG Sachsen, 16.05.2018 - 2 A 429/18.A   

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https://dejure.org/2018,13987
OVG Sachsen, 16.05.2018 - 2 A 429/18.A (https://dejure.org/2018,13987)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.05.2018 - 2 A 429/18.A (https://dejure.org/2018,13987)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 2 A 429/18.A (https://dejure.org/2018,13987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 58 VwGO § 67 Abs. 4
    Notwendigkeit des Hinweises auf Vertretungszwang in Rechtsmittelbelehrung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.11.2014 - 2 B 45.14

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Begründungsfrist; Ausschlussfrist;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2018 - 2 A 429/18
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung über den Vertretungszwang nicht belehren muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. März 2016 - 3 B 65.15 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 7. November 2014 - 2 B 45.14 -, juris Rn. 10 und v. 24. Oktober 2012 - 1 B 23.12 -, juris Rn. 5 jeweils m. w. N.); dem schließt sich der Senat an.
  • BVerwG, 06.07.2016 - 3 B 65.15

    Revisionszulassung; Zulassung von allgemeinen Schiffsverkehr

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2018 - 2 A 429/18
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung über den Vertretungszwang nicht belehren muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. März 2016 - 3 B 65.15 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 7. November 2014 - 2 B 45.14 -, juris Rn. 10 und v. 24. Oktober 2012 - 1 B 23.12 -, juris Rn. 5 jeweils m. w. N.); dem schließt sich der Senat an.
  • BVerwG, 24.10.2012 - 1 B 23.12

    Berufung; Berufungsbegründungsfrist; Berufungszulassung; Rechtsmittelbelehrung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.05.2018 - 2 A 429/18
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung über den Vertretungszwang nicht belehren muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. März 2016 - 3 B 65.15 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 7. November 2014 - 2 B 45.14 -, juris Rn. 10 und v. 24. Oktober 2012 - 1 B 23.12 -, juris Rn. 5 jeweils m. w. N.); dem schließt sich der Senat an.
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