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   OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 714/18   

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https://dejure.org/2020,15277
OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 714/18 (https://dejure.org/2020,15277)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.06.2020 - 3 A 714/18 (https://dejure.org/2020,15277)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - 3 A 714/18 (https://dejure.org/2020,15277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 60 Abs. 1, AufenthG § 82 Abs. 1, AufenthG § 82 Abs. 4, AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 5 Abs. 1, QRL Art. 24 Abs. 1, QRL Art. 28 Abs. 1
    Sicherheitsbefragung; anerkannter Flüchtling; Freiheitsstrafe; PKK; Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 19.01.2017 - 3 A 77/16

    Mitwirkungspflicht; Sicherheitsgespräch; Reiseausweis; zwingende Gründe der

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 714/18
    § 82 AufenthG regelt für den Anwendungsbereich des Aufenthaltsgesetzes und anderer aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen Mitwirkungspflichten, die über die allgemeinen Mitwirkungsregeln des § 26 Abs. 2 Satz 1 VwVfG hinausgehen (SächsOVG, Urt. v. 19. Januar 2017 - 3 A 77/16 -, juris Rn. 29).

    17 Soweit der Kläger eine Divergenz zu der Entscheidung des Senats vom 19. Januar 2017 (- 3 A 77/16 -, juris) behauptet, fehlt es ebenfalls an der Darlegung von divergierenden Rechtssätzen.

    Einen grundsätzlichen Klärungsbedarf kann der Kläger nicht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 19. Januar 2017 (a. a. O.) darlegen.

    Auf die bereits angeführte Entscheidung des Senats v. 19. Januar 2017 (a. a. O. juris Rn. 30) kann sich der Kläger nicht mit Erfolg berufen.

  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 714/18
    Die konkreten Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 27 m. w. N.; st Rspr.).
  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11

    Anwendungsvorrang; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Beweismaß; Flüchtling;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 714/18
    Es ist höchstrichterlich geklärt (BVerwG, Urt. v. 22. Mai 2012 - 1 C 8/11 -, juris Rn. 14), dass § 25 Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 AufenthG den Versagungsgrund des § 5 Abs. 4 AufenthG nicht verdrängt.
  • VGH Bayern, 05.04.2016 - 10 ZB 14.1440

    Rechtspflicht eines Ausländers zur Mitwirkung an der Sicherheitsbefragung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 714/18
    Die Anordnung zur Teilnahme an einer Sicherheitsbefragung auf der Grundlage von § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG dient der Durchsetzung der aus § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG folgenden grundsätzlichen Rechtspflicht eines Ausländers zur Mitwirkung an einer Sicherheitsbefragung, um der Ausländerbehörde darzulegen, dass keine Ausweisungsgründe vorliegen, insbesondere um bestehende Sicherheitsbedenken auszuräumen, denn es handelt sich hierbei um für den Ausländer günstige Umstände (so auch BayVGH, Beschl. v. 5. April 2016 - 10 ZB 14.1440 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 05.12.2018 - 4 A 747/16

    Fördermittel; Projektförderung; Jugendhilfe; Eigenmittel

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 714/18
    Darüber hinaus ist darzulegen, worin die geltend gemachte Abweichung liegt und warum die angegriffene Entscheidung auf dieser Entscheidung beruht (SächsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2018 - 4 A 747/16 -, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 714/18
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18

    Grundsteuererlass; Minderung Rohertrag; Vermietungsbemühungen; Amtsermittlung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 714/18
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert die Bezeichnung der konkreten Frage, die sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, als auch für das Berufungsverfahren erheblich sein würde (SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2018 - 3 A 56/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 714/18
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16

    Vereinsverbot; Beschlagnahme; Sicherstellung; Gewahrsam; Vereinsvermögen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 714/18
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 19.07.2016 - 3 A 32/15

    Wehrdienstverweigerung; Gewissensentscheidung; Aufklärungsrüge

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 714/18
    Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Juli 2016 - 3 A 32/15.A - , juris Rn. 12 m. w. N.).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

  • OVG Sachsen, 03.08.2020 - 3 A 458/20

    Härte; Wohnsitz; Darlegung

    Die konkreten Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (SächsOVG, Beschl. v. 16. Juni 2020 - 3 A 714/18 -, juris Rn. 24 m. w. N.).
  • VG Hannover, 19.10.2023 - 12 B 4841/23

    Ausweisungsinteresse; Darlegungslast; Sachverhaltsaufklärung;

    Dabei begründet allerdings allein die Weigerung, an einem Sicherheitsgespräch teilzunehmen, kein Ausweisungsinteresse (im Ergebnis auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 16.2020 - 3 A 714/18 -, juris Rn. 12; Bay. VGH, Beschl. v. 5.4.2016 - 10 ZB 14.1440 -, juris Rn. 14).
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