Rechtsprechung
OVG Sachsen, 17.04.2012 - 2 A 520/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SächsVerf Art 102 Abs. 4 S. 1 und Abs. 5; SchulG § 38, § 31, § 21 Abs. 1 SchulG § 21 Abs. 22
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der Kosten für in der Schule erstellte Kopien von Arbeitsblättern durch die Eltern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung der Kosten für in der Schule erstellte Kopien von Arbeitsblättern durch die Eltern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kopierkosten für Unterrichtsmaterial
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Keine Erstattung von Kopiergeld für Unterrichtsmaterial
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Lernmittelfreiheit - Eltern müssen kein Kopiergeld zahlen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch des Schulträgers auf Erstattung von Kopierkosten für Unterrichtsmaterial
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schule kann Kosten für Kopien von Arbeitsblättern nicht auf die Eltern abwälzen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch des Schulträgers auf Erstattung von Kopierkosten für den Unterricht - Garantierte Lernmittelfreiheit umfasst auch Kopierkosten für die Anfertigung von Unterrichtsmaterial
Verfahrensgang
- VG Dresden, 30.06.2011 - 5 K 1790/08
- OVG Sachsen, 17.04.2012 - 2 A 520/11
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Sachsen, 02.12.2014 - 2 A 281/13
Schulrecht, Lernmittelfreiheit, Taschenrechner, Austattung, öffentlich-rechtliche …
Der Verfassungsgeber habe, so das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 17. April 2012 (SächsVBl. 2012, 235 ff), die Lernmittelfreiheit nicht auf die im Schulgesetz in § 38 Abs. 2 geregelte Schulbuchfreiheit begrenzen wollen, so dass weitere Lernmittel von der verfassungsrechtlich geregelten Lernmittelfreiheit erfasst sein könnten.Dies begründet seine Aktivlegitimation (vgl. Senatsurt. v. 17. April 2012, SächsVBl. 2012, 235, 236).
Darunter ist etwa zu verstehen, dass das Kind über angemessene Turnkleidung für den Sportunterricht verfügt oder Schreibmaterial und Hefte zum Unterricht mitbringt (vgl. Senatsurt. v. 17. April 2012 a. a. O., 236, 237;… Niebes/Becher/Pollmann, Schulgesetz im Freistaat Sachsen, 4. Aufl., § 31 SchulG Rn. 1 ff.).
Die Bestimmung vermittelt ein subjektiv-öffentliches Recht, das heißt einen Rechtsanspruch des einzelnen Schülers gegen den Staat, das ist gemäß § 21 Abs. 1, § 22 SchulG der Schulträger, auf die kostenfreie Bereitstellung von Unterricht und Lernmitteln (vgl. Senatsurt. v. 17. April 2012 a. a. O., 237;… Baumann-Hasske, in: Baumann-Hasske/Kunzmann, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 3. Aufl., Art. 102 Rn. 12).
Auch wenn die Schulgeld- und Lernmittelfreiheit danach unmittelbar geltendes Recht ist (vgl. Senatsurt. v. 17. April 2012 a. a. O., 238), lässt sich hieraus ein Anspruch der Eltern und Schüler gegen den Schulträger auf Erstattung der von ihnen zur Anschaffung von Lernmitteln aufgewendeten Kosten, wie ihn der Kläger vorliegend geltend macht, nicht herleiten.
Hierzu gehören gemäß § 38 Abs. 2 Satz 1 SchulG in erster Linie die notwendigen Schulbücher, aber auch Arbeitshefte oder für die Verwendung im Unterricht hergestellte Kopien und Arbeitsblätter, etwa aus Schulbüchern oder anderen Büchern (vgl. Senatsurt. v. 17. April 2012 a. a. O., 237).
In seinem Urteil vom 17. April 2012 (a. a. O., 238) hat der Senat ausgeführt:.
Aufgrund des Gesetzesvorbehalts in Art. 102 Abs. 5 SächsVerf hat der Landesgesetzgeber die Lernmittelfreiheit durch § 38 Abs. 2 SchulG allenfalls für Schulbücher und diesen gleichgestellte Lernmittel einfachgesetzlich geregelt (vgl. Senatsurt. v. 17. April 2012 a. a. O., 238).
- OVG Sachsen, 28.08.2018 - 2 A 265/17
Schulrecht; Schulträger öffentlicher Schulen; Schulgeldfreiheit; …
Dies begründet ihre Aktivlegitimation (vgl. Senatsurt. v. 17. April 2012, SächsVBl. 2012, 235, 236 und v. 2. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 140, 141).Die Bestimmung gewährleistet allen Kindern und Jugendlichen die kostenlose Unterrichtsteilnahme und vermittelt ein subjektiv-öffentliches Recht, das heißt einen Rechtsanspruch des einzelnen Schülers gegen den Staat, das ist gemäß § 21 Abs. 1, § 22 Abs. 1 und 2 SächsSchulG der Schulträger, auf die kostenfreie Bereitstellung von Unterricht (vgl. Senatsurt. v. 17. April 2012, SächsVBl. 2012, 235, 238 und v. 2. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 140, 141;… Baumann-Hasske, in: Baumann-Hasske/Kunzmann, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 3. Aufl., Art. 102 Rn. 12).
Wie die Protokolle des Verfassungs- und Rechtsausschusses des Sächsischen Landtags zur Verfassung des Freistaates Sachsen (abgedruckt bei: Schimpff/Rühmann, Die Protokolle des Verfassungs- und Rechtsausschusses zur Entstehung der Verfassung des Freistaates Sachsen, Band I) belegen, war die Unentgeltlichkeit des Unterrichts, anders als die ebenfalls in Art. 102 Abs. 4 Satz 1 SächsVerf garantierte Unentgeltlichkeit der Lernmittel/Lernmittelfreiheit (vgl. zu den Einzelheiten: Senatsurt. v. 17. April 2012 a. a. O., 238), im verfassunggebenden Verfahren nicht umstritten.
- VG Dresden, 29.10.2015 - 5 K 2394/14
Schultraeger muss Kosten für Schultaschenrechner erstatten
Das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17.4.2012 (Az.: 2 A 520/11) sei durch die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Zulassung und Überlassung von Lernmitteln (LernmittelVO) vom 25.3.2013, die am 28.4.2013 in Kraft trat, umgesetzt worden.Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (SächsOVG, Urt. vom 17.4.2012 - 2 A 520/11 - ).
Denn der Kläger hatte die Beklagte mehrfach auf die verfassungsrechtlich garantierte Lernmittelfreiheit, die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17.4.2012 - 2 A 520/11 - und eine Entscheidung des VG Chemnitz, bei der es um einen grafikfähigen Taschenrechner ging, hingewiesen.
- OVG Sachsen, 29.01.2014 - 5 A 840/11
Zulassung der Berufung (abgelehnt), Erschließungsvertrag, Genehmigung, Auslegung, …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 9. Juni 1975, BVerwGE 48, 279, 285 und v. 28. August 2003, NVwZ-RR 2004, 84) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 26. Oktober 2005, NVwZ-RR 2006, 551 sowie nachgehend BVerwG, Beschl. v. 3. November 2006 - 5 B 40.06 -, juris; Urt. v. 17. April 2012, SächsVBl. 2012, 235, 237) ist geklärt, dass die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag auch im öffentlichen Recht anzuwenden sind, ein Aufwendungsersatzanspruch auf § 683 BGB gestützt werden kann und der Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag u. a. davon abhängt, dass der Geschäftsführer ein zumindest auch fremdes Geschäft wahrgenommen hat.Das ist dann nicht anzunehmen, wenn die einschlägigen Bestimmungen des öffentlichen Rechts die Frage, wer ein bestimmtes Geschäft vorzunehmen hat, abschließend beantworten (BVerwG, Beschl. v. 28. März 2003, Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2; SächsOVG, Urt. v. 17. April 2012, SächsVBl. 2012, 235, 237).
- VG Leipzig, 20.04.2016 - 4 K 1048/13 Die Bestimmung vermittelt dabei ein subjektiv-öffentliches Recht, d. h. einen Rechtsanspruch des einzelnen Schülers gegen den Staat, das ist gemäß § 21 Abs. 1 , § 22 SchulG der Schulträger, auf eine kostenfreie Bereitstellung von Unterrichts- und Lernmitteln (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17.4.2012 - 2 A 520/11 -, ;… Urt. v. 2.12.2014 - 2 A 81/13 -, [...]).