Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 17.04.2018 - 2 A 30/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10557
OVG Sachsen, 17.04.2018 - 2 A 30/17 (https://dejure.org/2018,10557)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.04.2018 - 2 A 30/17 (https://dejure.org/2018,10557)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. April 2018 - 2 A 30/17 (https://dejure.org/2018,10557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,10557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    A BeamtVG, § 48 VwVfG
    Beamter; Versorgung; vorübergehende Erhöhung; Bestandskraft; Rücknahme; Ermessen; offensichtliche Rechtswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 430/09

    Vorübergehende Erhöhung des sog. amtsbezogenen Mindestruhegehalts nach § 14a

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2018 - 2 A 30/17
    Auch nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 14. Oktober 2010 - 2 A 430/09 -, juris) hafte einem Festsetzungsbescheid, der nach dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ergangen sei, eine offensichtliche Rechtswidrigkeit an.

    Schließlich weiche das Urteil des Verwaltungsgerichts von dem Leitsatz des SächsOVG zum Urteil vom 14. Oktober 2010 - 2 A 430/09 - ab.

    Indes stellt die Klägerin in ihrem Zulassungsantrag darauf ab, die Verfahrensweise des Beklagten erweise sich als "schlechthin unerträglich", weil (jedenfalls) bei Erlass des Änderungsbescheides vom 24. Juni 2010 der Beklagte die ihm zu diesem Zeitpunkt bekannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht berücksichtigt habe und dies nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 14. Oktober 2010 - 2 A 430/09 -, juris) einen offensichtlichen Fehler darstelle.

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2018 - 2 A 30/17
    Am 12. November 2012 (Eingang bei der Behörde) beantragte sie unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2005 - 2 C 25.04 - die Überprüfung ihres Ruhegehaltssatzes, woraufhin der Beklagte einen Aufhebungs- und Neufestsetzungsbescheid vom 1. September 2014 für die Zeit vom 1. November 2012 bis zum Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen erließ, im Übrigen aber eine Neufestsetzung ablehnte.
  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 29.08

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2018 - 2 A 30/17
    vom 12. November 2009 (ZBR 2010, 258) ergangen waren, ist in der Rechtsprechung des Senats nicht geklärt.
  • OVG Sachsen, 14.10.2010 - 2 A 632/09

    Rechtmäßigkeit eines vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.04.2018 - 2 A 30/17
    Das Verwaltungsgericht ist zunächst im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (etwa Urt. v. 14. Oktober 2010 - 2 A 632/09 -, juris) davon ausgegangen, dass der Beklagte eine Ermessensentscheidung auf Grundlage von § 48 VwVfG zu treffen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht