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   OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10   

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https://dejure.org/2015,44655
OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10 (https://dejure.org/2015,44655)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.07.2015 - 5 A 760/10 (https://dejure.org/2015,44655)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 (https://dejure.org/2015,44655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 242 Abs. 9 BauGB § 130 Abs. 2 Satz 1, 2
    Erschließungsbeiträge; Ausbaubeiträge; neue Länder; Übergangsvorschrift; Abschnittsbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitprüfung eines Erschließungsbeitragsbescheids; Fertiggestellung einer Strasse vor dem Beitritt entsprechend einem technischen Ausbauprogramm als Erschließungsanlage; Abgrenzung der Anwendungsbereiche von bundesrechtlichem Erschließungsbeitragsrecht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeitprüfung eines Erschließungsbeitragsbescheids; Fertiggestellung einer Strasse vor dem Beitritt entsprechend einem technischen Ausbauprogramm als Erschließungsanlage; Abgrenzung der Anwendungsbereiche von bundesrechtlichem Erschließungsbeitragsrecht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur nachträglichen Abschnittsbildung und zum Bauprogramm

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Abschnittsbildung und zum Bauprogramm

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 13.04.2015 - 5 A 670/13

    Veröffentlichung, Rückwirkung, Zweckverband, Verbandsversammlung, Gebühren,

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10
    Ob dies mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung und der Pflicht zur kommunalen Aufgabenwahrnehmung zu vereinbaren wäre (vgl. verneinend für den Fall einer Rückwirkungsanordnung auf Zeiten, in denen die Verbandsversammlung nicht ordnungsgemäß zusammengesetzt war: Senatsurteil vom 13. April 2015 - 5 A 670/13 -, juris Rn. 29), bedarf im Streitfall freilich keiner Entscheidung.

    31 Nach der Rechtsprechung des Senats folgt aus § 9 Abs. 1 SächsKAG i. V. m. § 46 SächsKomZG, wonach Zweckverbände für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Gebühren verlangen können, dass die Berechtigung zur Gebührenerhebung unabhängig davon besteht, ob der Zweckverband Eigentum an der Abwasserbeseitigungsanlage erwirbt; es genügt, wenn die Einrichtung als öffentliche Anlage des Zweckverbands gewidmet ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 13. April 2015 - 5 A 670/13 -, juris Rn. 35 m. w. N.).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, von einer solchen Abgabe verschont zu werden, kann dann nicht entstehen (BVerfG, Beschl. v. 3. September 2009, NVwZ 2010, 313 f.; BVerwG, Urt. v. 15. April 1983, BVerwGE 67, 129, 132; SächsOVG, Urt. v. 13. April 2015 - 5 A 670/13 -, juris Rn. 36; jeweils m. w. N., st. Rspr.).

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 129/03

    Absicherung von Altenergieanlagen in den neuen Ländern

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10
    Sie verstoßen insbesondere nicht gegen Art. 14 GG, weil es sich um eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums handelt, die durch gewichtige öffentliche Interessen gerechtfertigt ist (ausführlich dazu: BGH, Urt. v. 28. November 2003 - V ZR 129/03 - juris Rn. 15 bis 22; bestätigt durch BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 25. Februar 2004 - 1 BvR 250/04 -, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 250/04

    § 9 GBBerG 1993 als Inhalts- und Schrankenbestimmung iSv Art 14 Abs 1 S 2 GG

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10
    Sie verstoßen insbesondere nicht gegen Art. 14 GG, weil es sich um eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums handelt, die durch gewichtige öffentliche Interessen gerechtfertigt ist (ausführlich dazu: BGH, Urt. v. 28. November 2003 - V ZR 129/03 - juris Rn. 15 bis 22; bestätigt durch BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 25. Februar 2004 - 1 BvR 250/04 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 03.12.2008 - 5 D 15/06

    Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr; Ergebniskontrolle;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10
    Fehler sollen nur dann zur Nichtigkeit der Satzung führen, wenn der Gebührensatz gegenüber dem nach den Regeln des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes objektiv richtig berechneten Gebührensatz überhöht ist (SächsOVG, Urt. v. 3. Dezember 2008 - 5 D 15/06 -, juris Rn. 63).
  • OVG Sachsen, 18.12.2014 - 5 A 193/12

    öffentliche Abwassereinrichtung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10
    Denn eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung kann auch nur aus dem Kanalnetz bestehen, wenn das Wasser dadurch einer im Eigentum Dritter stehenden zentralen Kläranlage, etwa gegen ein laufendes Einleitungsentgelt zugunsten des Dritten, zugeleitet wird (SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014 - 5 A 193/12, juris Rn. 52).
  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10
    Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, von einer solchen Abgabe verschont zu werden, kann dann nicht entstehen (BVerfG, Beschl. v. 3. September 2009, NVwZ 2010, 313 f.; BVerwG, Urt. v. 15. April 1983, BVerwGE 67, 129, 132; SächsOVG, Urt. v. 13. April 2015 - 5 A 670/13 -, juris Rn. 36; jeweils m. w. N., st. Rspr.).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10
    Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, von einer solchen Abgabe verschont zu werden, kann dann nicht entstehen (BVerfG, Beschl. v. 3. September 2009, NVwZ 2010, 313 f.; BVerwG, Urt. v. 15. April 1983, BVerwGE 67, 129, 132; SächsOVG, Urt. v. 13. April 2015 - 5 A 670/13 -, juris Rn. 36; jeweils m. w. N., st. Rspr.).
  • OVG Thüringen, 03.09.2008 - 1 KO 559/07

    Zum Anspruch auf Belieferung mit Trinkwasser aus der öffentlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10
    Es bedarf somit im Hinblick auf nicht im Eigentum des Aufgabenträgers stehenden, der Abwasserbeseitigung dienenden Anlagen der Zustimmung der Eigentümer zu dem Widmungsakt (SächsOVG, Beschlüsse v. 24. September 2004, a. a. O., Rn. 25; a. A. ThürOVG, Urt. v. 3. September 2008 - 1 KO 559/07 -, juris Rn. 84/85: ohne Zustimmung des Eigentümers Widmung rechtswidrig, aber wirksam).
  • OVG Sachsen, 22.09.2003 - 5 BS 255/03

    Beteiligungsfähigkeit, Abwicklung, Zweckvereinbarung, Zweckverband,

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10
    Spätestens seitdem ist der Beklagte gemäß § 46 und § 60 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 SächsKomZG berechtigt, Kommunalabgabensatzungen gemäß § 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 SächsKAG zu erlassen und auf deren Grundlage Gebühren (§§ 9 ff. SächsKAG) und Beiträge (§§ 17 ff. SächsKAG) für die von ihm betriebene öffentliche Einrichtung zu erheben (zur Anwendbarkeit des Entgeltbegriffs in § 60 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 SächsKomZG auf Gebühren und Beiträge: SächsOVG, Beschl. v. 22. September 2003 - 5 BS 255/03 -, juris Rn. 10) sowie die Gebühren und Beiträge - wie hier - durch Bescheid festzusetzen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c SächsKAG i. V. m. § 155 Abs. 1 Satz 1 AO).
  • OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04

    Beitrag, Wasserversorgung, öffentliche Einrichtung, materielle Privatisierung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10
    Eine den Aufgabenträger zur Gebühren- und Beitragserhebung berechtigende öffentliche Einrichtung liegt auch dann vor, wenn dafür ein privater Dritter in Dienst genommen wird, solange die Aufgabe selbst nicht übertragen wird, die Anlagen dafür wirksam gewidmet sind und sich der Aufgabenträger den nötigen Einfluss auf den Dritten vorbehalten hat (ausführlich zu Wasserversorgungsbeiträgen: SächsOVG, Beschl. v. 24. September 2004 - 5 BS 119/04 -, juris Rn. 2 bis 32; Parallelentscheidung zu Abwasserbeiträgen: SächsOVG, Beschl. v. 24. September 2004 - 5 BS 118/04 -, nicht veröffentlicht).
  • OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 A 420/10

    Weites Organisationsermessen des Aufgabenträgers bei der Entscheidung über die

  • OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14

    Straßenausbaubeitrag; selbstständige Verkehrsanlage; Abschnittsbildung;

    Erscheint eine Verkehrsfläche dagegen augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes, bedarf es keiner Abschnittsbildung, weil bereits eine selbstständige Verkehrsanlage vorliegt (SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2012 - 5 B 230/12 - juris Rn. 8/9; OVG LSA, Beschl. v. 21. Dezember 2009 - 4 L 137/09 -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2008 - 6 CS 08.105 -, juris Rn. 6).26 Gemessen daran ist der hier gebildete Abschnitt der M........straße durch die beiden Querstraßen Kä............- und F...................Straße optisch erkennbar deutlich begrenzt, kann über beide Querstraßen sowie die ihn etwa hälftig kreuzende S.............-Straße selbstständig in Anspruch genommen werden und hat dabei mit etwa 240 m Länge (vgl. Lagepläne 1 und 2 der Ausführungsplanung) noch eine gewisse eigenständige Bedeutung als Verkehrsweg, so dass die Abschnittsbildung insofern nicht willkürlich ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 38, wonach auch eine Strecke von 150 m für eine Abschnittsbildung genügen kann).

    28 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht, der der Senat folgt, ist eine Abschnittsbildung willkürlich und deshalb unzulässig, wenn aufgrund einer Prognose anhand der im Zeitpunkt der Abschnittsbildung ermittelbaren Daten zu erwarten ist, dass - bei im Wesentlichen gleicher Vorteilssituation der einzelnen Grundstücke - die berücksichtigungsfähigen Kosten für den Ausbau eines Abschnitts je m2 Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher sein werden als die eines anderen Abschnitts (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. April 2000 - 11 C 11.99 -, juris Rn. 32, v. 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 -, juris Rn. 10, und v. 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris Rn. 18; SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 38).

  • OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16

    Straßenausbaubeitrag; Verkehrsanlage; Abschnittsbildung; konkrete Ausbauabsicht

    31 aa) Eine Abschnittsbildung setzt als Vorfinanzierungsinstrument voraus, dass im Zeitpunkt der Abschnittsbildung beabsichtigt ist, künftig noch einen oder mehrere weitere Abschnitte auszubauen, was zwar keine Konkretisierung dieser Absicht durch ein bereits auf die weiteren Abschnitte bezogenes Bauprogramm erfordert (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 39), wohl aber eine Vorstellung hinsichtlich des Zeitrahmens und der Art der weiter auszubauenden Einrichtungen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, Rn. 42).

    32 Aus folgenden Erwägungen ist eine im Zeitpunkt der Abschnittsbildung bestehende konkrete Ausbauabsicht erforderlich: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht, der der Senat folgt, ist eine Abschnittsbildung willkürlich und deshalb unzulässig, wenn aufgrund einer Prognose anhand der im Zeitpunkt der Abschnittsbildung ermittelbaren Daten zu erwarten ist, dass - bei im Wesentlichen gleicher Vorteilssituation der einzelnen Grundstücke - die berücksichtigungsfähigen Kosten für den Ausbau eines Abschnitts je m2 Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher sein werden als die eines anderen Abschnitts (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. April 2000 - 11 C 11.99 -, juris Rn. 32, v. 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 -, juris Rn. 10, und v. 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris Rn. 18; SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 38).

  • OVG Sachsen, 31.03.2016 - 5 A 99/14

    Verkehrsanlage; Teilstrecke ; Fertigstellung der Verkehrsanlage; sachliche

    Denn eine Abschnittsbildung setzt als Vorfinanzierungsinstrument voraus, dass im Zeitpunkt der Abschnittsbildung beabsichtigt ist, künftig noch einen oder mehrere weitere Abschnitte auszubauen, was zwar keine Konkretisierung dieser Absicht durch ein bereits auf die weiteren Abschnitte bezogenes Bauprogramm erfordert (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 39), wohl aber eine Vorstellung hinsichtlich des Zeitrahmens und der Art der weiter auszubauenden Einrichtungen, um abschätzen zu können, dass keine Anhaltspunkte für höhere Kosten in den weiteren Abschnitten vorliegen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2012 - 5 B 230/12 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 19.09.2018 - 5 A 375/17

    Erschließungsbeitragsbescheid, Fertigstellung, technisches Ausbauprogramm,

    Ihr wurde vom Senat nach mündlichen Verhandlungen am 14. März 2013 und 17. Juli 2015 mit Urteil vom 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 - stattgegeben, weil eine Gemeinde keine Erschließungsbeiträge mehr erheben könne, wenn von ihr - wie hier - ein nach dem 3. Oktober 1990 gebildeter Abschnitt einer Verkehrsanlage vor dem 3. Oktober 1990 irgendwann einmal einem Ausbauprogramm oder den damaligen örtlichen Ausbaugepflogenheiten gemäß endgültig hergestellt worden sei.
  • OVG Sachsen, 29.03.2016 - 5 A 62/15

    Zulassung der Berufung, Straßenausbaubeitrag; Abschnittsbildung, Bauprogramm,

    Diese Frage hat der Senat für das Ausbaubeitragsrecht noch nicht entschieden (vgl. verneinend für das Erschließungsbeitragsrecht: SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 39).
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