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   OVG Sachsen, 17.08.2018 - 2 A 623/16   

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OVG Sachsen, 17.08.2018 - 2 A 623/16 (https://dejure.org/2018,40969)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.08.2018 - 2 A 623/16 (https://dejure.org/2018,40969)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. August 2018 - 2 A 623/16 (https://dejure.org/2018,40969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsBG § 40 Abs. 1 Nr. 1 StBAPO § 40 Abs. 2
    Beamter auf Widerruf, Prüfung, Entlassung, Beamtenverhältnis, Wiederholungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 2 A 623/16
    7 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss zu beurteilen ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).

    Die zulässige Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert die Bezeichnung einer konkreten Frage, die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit sowie einen Hinweis auf deren über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008 a. a. O., 194; st. Rspr.).

  • BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 27.85

    Ende des Beamtenverhältnisses eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 2 A 623/16
    Nach dieser Vorschrift ist ein Beamter auf Widerruf kraft Gesetzes entlassen, wenn ihm schriftlich bekanntgegeben wird, dass er die Prüfung endgültig nicht bestanden hat; dabei kommt es auf die Rechtmäßigkeit der Prüfungsentscheidung nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Januar 1986 - 2 C 27.85 -, juris; Senatsbeschl. v. 8. Juni 2016 - 2 B 154/15 -, juris).

    Wollte man vor diesem Hintergrund einem zu Unrecht durchgefallenen Kandidaten den Wiederholungsversuch mit dem Argument verweigern, dass er sich nicht mehr im Beamtenverhältnis befinde und auch nicht mehr in dieses berufen werden könne, dann würde man ihm hinsichtlich seiner zur Prüfung (berechtigt!) erhobenen Einwände letztlich rechtsschutzlos stellen; ein solches Ergebnis steht offenkundig im Widerspruch zu der Rechtschutzgarantie der Art. 19 Abs. 4 GG und Art. Art. 38 Satz 1 SächsVerf. Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 30. Januar 1986 a. a. O., Rn.16):.

  • OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 394/10

    Zulassungsantrag, amtsangemessene Alimentierung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 2 A 623/16
    13 Verfahrensfehler sind Verstöße gegen Regelungen des Verwaltungsprozessrechts (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 30. Mai 2012 - 2 A 394/10 -, juris Rn. 4f.).
  • OVG Sachsen, 08.06.2016 - 2 B 154/15

    Zum Anspruch auf Fortsetzung des Bachelor-Studiengangs Polizeivollzugsdienst nach

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 2 A 623/16
    Nach dieser Vorschrift ist ein Beamter auf Widerruf kraft Gesetzes entlassen, wenn ihm schriftlich bekanntgegeben wird, dass er die Prüfung endgültig nicht bestanden hat; dabei kommt es auf die Rechtmäßigkeit der Prüfungsentscheidung nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Januar 1986 - 2 C 27.85 -, juris; Senatsbeschl. v. 8. Juni 2016 - 2 B 154/15 -, juris).
  • OVG Sachsen, 25.10.2016 - 2 A 308/15

    Prüfung; Rügepflicht; Zumutbarkeit; Prüfungsfähigkeit eines Prüfers

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 2 A 623/16
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urt. v. 25. Oktober 2016 - 2 A 308/15 -, juris) hat es auf die Umstände des Einzelfalls abgestellt und dargelegt, warum die Rüge durch einen anderen Prüfungsteilnehmer ausreichte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2018 - 3 A 2107/15

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Gründen zur Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 2 A 623/16
    Soweit eine fehlerhafte Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts gerügt wird, liegt der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO folglich vor, wenn die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts augenscheinlich nicht zutreffen oder beispielsweise wegen gedanklicher Lücken oder Ungereimtheiten ernstlich zweifelhaft sind (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 26. Juni 2018 - 3 A 2107/15 -, juris m. w. N.).
  • BVerwG, 21.03.1974 - VI C 62.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 2 A 623/16
    Dies muß indes im Falle einer Wiederholungsprüfung nach rechtskräftiger Aufhebung einer negativen Prüfungsentscheidung nicht notwendig in einem - fortbestehenden - Beamtenverhältnis auf Widerruf geschehen (vgl. Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - (Buchholz 237.1 Art. 43 Nr. 1); vgl. auch Beschluß vom 23. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 55.72 - (Buchholz 237.7 § 35 Nr. 1)).
  • BVerwG, 23.10.1972 - II B 55.72

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Fall

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2018 - 2 A 623/16
    Dies muß indes im Falle einer Wiederholungsprüfung nach rechtskräftiger Aufhebung einer negativen Prüfungsentscheidung nicht notwendig in einem - fortbestehenden - Beamtenverhältnis auf Widerruf geschehen (vgl. Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - (Buchholz 237.1 Art. 43 Nr. 1); vgl. auch Beschluß vom 23. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 55.72 - (Buchholz 237.7 § 35 Nr. 1)).
  • OVG Sachsen, 20.12.2018 - 2 A 1163/17

    Laufbahnprüfung; Wiederholungsprüfung; Hilfsantrag

    Aus der hier maßgeblichen Vorschrift des § 40 StBAPO ergeben sich keine Besonderheiten zum übrigen Prüfungsrecht (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 17. August 2018 - 2 A 623/16 -, juris).

    Dies entspricht der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 18. September 2014 - 2 B 178/14 - , n.v.; Beschl. v. 1. September 2017 - 2 B 62/17 -, juris; Beschl. v. 17. August 2018 - a. a. O. - sämtlich betreffend die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung).

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