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   OVG Sachsen, 18.02.2013 - 3 D 55/12   

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OVG Sachsen, 18.02.2013 - 3 D 55/12 (https://dejure.org/2013,4082)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.02.2013 - 3 D 55/12 (https://dejure.org/2013,4082)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2013 - 3 D 55/12 (https://dejure.org/2013,4082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 166; ZPO § 124 Nr. 1; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1a, Nr. 4, § 25 Abs. 5 S. 3 und S. 4, § 48 Abs. 3, § 55 Abs. 2 Nr. 1, § 104a Abs. 1 Nr. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 166 VwGO i.V.m. § 124 Nr. 1 ZPO; Ermessensentscheidung im Falle des Vorliegens der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für eine Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zwingende ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 166, ZPO § 124 Nr. 1
    Prozesskostenhilfe, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Aufhebung, Täuschung über Identität, Identität, Mitwirkungspflicht, China, Rückführung, Passbeschaffung, Kausalität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung für die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 166 VwGO i.V.m. § 124 Nr. 1 ZPO; Ermessensentscheidung im Falle des Vorliegens der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für eine Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zwingende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 492
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2013 - 3 D 55/12
    Jedoch sprachen im Zeitpunkt der Bewilligungsreife keine Gründe dafür, zu Gunsten der Kläger bei feststehender aktueller und im Übrigen seit Jahren anhaltender Identitätstäuschung von dieser allgemeinen Erteilungsvoraussetzung abzusehen, weswegen insoweit die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten zu versagen gewesen wäre (vgl. zu einem vergleichbaren Fall der Ermessensreduzierung auf Null: BVerwG, Urt. v. 19. April 2011 - 1 C 3.10 -, juris Rn. 15).

    Davon ist regelmäßig auszugehen, es sei denn, dieser Umstand wird durch andere Ursachen für ein Ausreisehindernis - in der Art einer überholenden Kausalität - überlagert, die der Ausländer nicht zu vertreten hat (BVerwG, Urt. v. 19. April 2011 a. a. O. Rn. 19 f.; Burr, in: GK zum Aufenthaltsgesetz, Stand: September 2012, § 25 Rn. 172).

  • VG Magdeburg, 28.02.2013 - 3 A 397/12
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2013 - 3 D 55/12
    Ferner spricht dafür, dass die Kläger dem Oberverwaltungsgericht im Verfahren auf Zulassung der Berufung - 3 A 397/12 - gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 5. April 2012 eine eidesstattliche Versicherung einer chinesischen Staatsbürgerin vorgelegt haben, welche die Klägerin zur Botschaft der Volksrepublik China begleitet hatte, wonach die Botschaft die Ausstellung eines Passes mit der Begründung verweigert haben soll, dies habe zur Voraussetzung, dass die Klägerin zu 1 entweder einen Aufenthaltstitel vorweise oder eine Bestätigung der Ausländerbehörde vorlege, dass ihr im Falle der Ausstellung des begehrten Passes ein Aufenthaltstitel erteilt werde.
  • OVG Sachsen, 19.12.2012 - 3 D 66/12

    Ausweisung, Befristung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2013 - 3 D 55/12
    Prozessual wird dieses Ergebnis dadurch sichergestellt, dass in der Anfechtung der Ausweisung zugleich - als Minus - für den Fall der Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung ein (Hilfs-)Antrag auf Verpflichtung der Ausländerbehörde zu einer angemessenen Befristung ihrer Wirkungen gesehen wird, sofern eine solche nicht bereits von der Ausländerbehörde verfügt worden ist (BVerwG, Urt. v. 10. Juli 2012, InfAuslR 2012, 397; SächsOVG, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 3 D 66/12 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2013 - 3 D 55/12
    Prozessual wird dieses Ergebnis dadurch sichergestellt, dass in der Anfechtung der Ausweisung zugleich - als Minus - für den Fall der Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung ein (Hilfs-)Antrag auf Verpflichtung der Ausländerbehörde zu einer angemessenen Befristung ihrer Wirkungen gesehen wird, sofern eine solche nicht bereits von der Ausländerbehörde verfügt worden ist (BVerwG, Urt. v. 10. Juli 2012, InfAuslR 2012, 397; SächsOVG, Beschl. v. 19. Dezember 2012 - 3 D 66/12 - juris Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1996 - 1 WF 215/95
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2013 - 3 D 55/12
    11 Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass hinsichtlich der Frage, ob die Partei das Streitverhältnis unrichtig dargestellt und dadurch die für die Bewilligung maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat, im Regelfall auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife abzustellen ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 12. April 2011 - 3 So 183/10 -, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. Februar 1996 - 1 WF 215/95 -, juris Rn. 5; a. A. Baumbauch/Lauterbach/Albers/Hartmann, a. a. O. § 124 Rn. 25, wonach auf den Zeitpunkt der Entscheidung des bewilligenden Gerichts abzustellen sein soll).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2010 - 19 A 2327/09

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung bei Nichtberücksichtigung der fehlenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2013 - 3 D 55/12
    Daran fehlt es, wenn ein pflichtgemäßes Verhalten des Ausländers das Ausreisehindernis nicht beseitigt, etwa infolge mangelnder Mitwirkungsbereitschaft seiner Auslandsvertretung (BVerwG, Beschl. v. 10. März 2009 - 1 B 4.09 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 14. März 2012 - 10 B 10.109 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 29. November 2010 - 19 A 2327/09 -, juris Rn. 43 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 14.03.2012 - 10 B 10.109

    Nepalesischer Staatsangehöriger; Passlosigkeit; Unmöglichkeit der Ausreise;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2013 - 3 D 55/12
    Daran fehlt es, wenn ein pflichtgemäßes Verhalten des Ausländers das Ausreisehindernis nicht beseitigt, etwa infolge mangelnder Mitwirkungsbereitschaft seiner Auslandsvertretung (BVerwG, Beschl. v. 10. März 2009 - 1 B 4.09 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 14. März 2012 - 10 B 10.109 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 29. November 2010 - 19 A 2327/09 -, juris Rn. 43 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 12.04.2011 - 3 So 183/10

    Voraussetzungen für die Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe - hier:

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2013 - 3 D 55/12
    11 Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass hinsichtlich der Frage, ob die Partei das Streitverhältnis unrichtig dargestellt und dadurch die für die Bewilligung maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat, im Regelfall auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife abzustellen ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 12. April 2011 - 3 So 183/10 -, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. Februar 1996 - 1 WF 215/95 -, juris Rn. 5; a. A. Baumbauch/Lauterbach/Albers/Hartmann, a. a. O. § 124 Rn. 25, wonach auf den Zeitpunkt der Entscheidung des bewilligenden Gerichts abzustellen sein soll).
  • BVerwG, 10.03.2009 - 1 B 4.09

    Sperre für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Verletzung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2013 - 3 D 55/12
    Daran fehlt es, wenn ein pflichtgemäßes Verhalten des Ausländers das Ausreisehindernis nicht beseitigt, etwa infolge mangelnder Mitwirkungsbereitschaft seiner Auslandsvertretung (BVerwG, Beschl. v. 10. März 2009 - 1 B 4.09 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 14. März 2012 - 10 B 10.109 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 29. November 2010 - 19 A 2327/09 -, juris Rn. 43 m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 19.11.1992 - 5 W 106/92

    Aufhebung, Tumor, Eierstock, Radikaloperation, Aufklärung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2013 - 3 D 55/12
    Denn die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 124 Nr. 1 ZPO hat keinen Strafcharakter, sondern stellt eine kostenrechtliche Maßnahme dar (BbgOLG, Beschl. v. 11. April 2001 - 12 W 67/00 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. April 1991, MDR 1991, 791; OLG Oldenburg, Beschl. v. 19. November 1992, NJW 1994 807; Fischer, in: Musielak, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 124 Rn. 4; Olbertz in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: 24. EL 2012, § 166 Rn. 60; Philippi, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 28. Aufl. 2010, § 124 Rn. 5a; Baumbach/Lauterbach/Al-bers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 71. Aufl. 2013, § 124 Rn. 32; Motzer, in: Münchner Kommentar, Zivilprozessordnung, 3. Aufl. 2008, § 124 Rn. 3; Kratz, in: BeckOK ZPO, § 124 Rn. 14 f.).
  • OLG Brandenburg, 11.04.2001 - 12 W 67/00

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen unrichtiger Angaben

  • OLG Düsseldorf, 05.04.1991 - 9 W 16/91
  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 12 C 16.2612

    Kostenlast der Behörde nach dem Veranlasserprinzip bei übereinstimmender

    Danach soll das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufheben, wenn die Partei durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat (vgl. hierzu OVG Bautzen, B.v. 18.2.2013 - 3 D 55/12 - juris; OVG Hamburg, B.v. 12.4.2011 - 3 So 183/10 - BeckRS 2011, 50470).
  • OVG Sachsen, 03.02.2014 - 3 D 110/13

    Bedürftigkeit bei Empfang von Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB II

    Da die Beschwerde teilweise zurückgewiesen worden ist, wird die Festgebühr in Höhe von 60 EUR gemäß der Bemerkung zu Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses zum GKG (§ 3 Abs. 2 GKG) nach dem Umfang des Unterliegens des Klägers auf 30 EUR ermäßigt (SächsOVG, Beschl. v. 18. Februar 2013 - 3 D 55/12 -, juris Rn. 28).
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