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   OVG Sachsen, 18.03.2014 - 5 A 651/12   

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OVG Sachsen, 18.03.2014 - 5 A 651/12 (https://dejure.org/2014,15643)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.03.2014 - 5 A 651/12 (https://dejure.org/2014,15643)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. März 2014 - 5 A 651/12 (https://dejure.org/2014,15643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 ZVG § 52 Abs. 1 S. 2
    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Zugang, Dreitagesfiktion, öffentliche Last, Zwangsversteigerung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 52 Abs. 1 Satz 2, § 91 Abs. 1; SächsKAG § 24
    Erlöschen einer öffentlichen Last durch Zuschlag mangels rechtzeitiger Anmeldung zur Festsetzung des geringsten Gebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann erlischt eine öffentliche Last durch Zuschlag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11

    Abwasserbeiträge, Ersatz einer nichtigen Satzung und Zwangsversteigerung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2014 - 5 A 651/12
    Zudem gebietet es der Gesetzeszweck, den Ersteher des zwangsversteigerten Grundstücks auch vor Ansprüchen gegen das Grundstück in Folge auf ihm ruhender öffentlicher Lasten gemäß § 24 SächsKAG zu schützen, die bei der Feststellung des geringsten Gebots unberücksichtigt geblieben sind (SächsOVG, Urt. v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris Rn. 8, 15 bis 17, m. w. N.).

    Die Rechtsprechung, wonach öffentliche Baulasten nach dem Bauordnungsrecht der Länder in der Zwangsversteigerung selbst dann nicht erlöschen, wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt worden sind, kann nicht auf die gemäß § 24 SächsKAG entstehenden öffentlichen Lasten übertragen werden (SächsOVG, Urt. v. 30. September 2013 a. a. O. Rn. 32 f.).

    Die von dem Beklagten sinngemäß aufgeworfene Frage, ob eine öffentliche Last gemäß § 24 SächsKAG bei der Zwangsversteigerung erlischt, wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurde, hat der Senat inzwischen entschieden (SächsOVG, Urt. v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 30, sowie Beschl. v. 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris Rn. 8, 15 bis 17).

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2014 - 5 A 651/12
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss zu beurteilen ist (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).

  • BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 30.82

    Anspruch auf Grundsteuer - Unterbliebene Anmeldung bei Zwangsversteigerung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2014 - 5 A 651/12
    Die Vorschrift schützt den Ersteigerer (nur) davor, dass nach dem Zuschlag (bestehende) Ansprüche gegen das Grundstück geltend gemacht werden, die er nicht kannte und deshalb nicht in seine Kalkulation mit einbeziehen konnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. September 1984, BVerwGE 70, 91, 94).

    Auch dasBundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass öffentliche Lasten wegen Abgabenforderungen erlöschen, wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurden (BVerwG, Urt. v. 7. September 1984, BVerwGE 70, 91, 92 f.).

  • OVG Sachsen, 07.03.2013 - 5 A 278/10

    Abwasserbeitrag, öffentliche Last, Zwangsversteigerung, Unterlassen der Anmeldung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2014 - 5 A 651/12
    Zudem gebietet es der Gesetzeszweck, den Ersteher des zwangsversteigerten Grundstücks auch vor Ansprüchen gegen das Grundstück in Folge auf ihm ruhender öffentlicher Lasten gemäß § 24 SächsKAG zu schützen, die bei der Feststellung des geringsten Gebots unberücksichtigt geblieben sind (SächsOVG, Urt. v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris Rn. 8, 15 bis 17, m. w. N.).

    Die von dem Beklagten sinngemäß aufgeworfene Frage, ob eine öffentliche Last gemäß § 24 SächsKAG bei der Zwangsversteigerung erlischt, wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurde, hat der Senat inzwischen entschieden (SächsOVG, Urt. v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 30, sowie Beschl. v. 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris Rn. 8, 15 bis 17).

  • OVG Sachsen, 22.12.2010 - 5 A 173/08

    Glaubhaftmachung von Zweifeln am Zugang eines Verwaltungsakts bei plausibler

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2014 - 5 A 651/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats bestehen Zweifel am Zugang des Verwaltungsaktes nicht bereits dann, wenn der Abgabenpflichtige den Zugang des Bescheids schlicht bestreitet (SächsOVG, Urt. v. 22. Dezember 2010 - 5 A 173/08 -, juris Rn. 25).

    Vielmehr muss der Empfänger Umstände vortragen und glaubhaft machen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang des Verwaltungsakts zu begründen (SächsOVG, Urt. v. 22. Dezember 2010 a. a. O.).

  • BFH, 20.04.2011 - III B 124/10

    Versäumnis der Klagefrist und tatrichterliche Würdigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2014 - 5 A 651/12
    Dies gilt insbesondere, wenn nicht der Zugang des Bescheids überhaupt, sondern der Erhalt innerhalb des Dreitagezeitraums von § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bestritten wird (vgl. BFH, Beschl. v. 20. April 2010 - III B 124/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 26.06.2015 - 5 A 706/13

    Beitrag ; Verrentung; Rente; öffentliche Last; Zwangsversteigerung; Zuschlag;

    16 Zwar stellt nach der Rechtsprechung des Senats eine öffentliche Last gemäß § 24 SächsKAG ein Recht an einem Grundstück dar, das im Rahmen der Zwangsversteigerung des Grundstücks durch den Zuschlag gemäß § 91 Abs. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG erlischt, wenn es mangels rechtzeitiger Anwendung bei der Festsetzung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurde (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn. 10; Urt. v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 27; Beschl. v. 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris Rn. 8; vgl. für Steuern auch BVerwG, Urt. v. 7. September 1984, BVerwGE 70, 91, 94).

    § 52 Abs. 1 ZVG schützt mit der Regelung, dass nur die im geringsten Gebot berücksichtigten Rechte bestehen bleiben, mithin - abgesehen von besonderen gesetzlichen Vorschriften, die ein Fortbestehen von dinglichen Rechten anordnen - nur ein mit diesen Rechten belastetes Grundstück auf den Ersteher übergeht, den Ersteher davor, dass nach dem Zuschlag Ansprüche gegen das Grundstück geltend gemacht werden, die er nicht kennen und deshalb nicht in seine Kalkulation einbeziehen konnte (BVerwG, Urt. v. 7. September 1984 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 a. a. O.).

    Die Rechtsprechung, wonach öffentliche Baulasten nach dem Bauordnungsrecht der Länder in der Zwangsversteigerung selbst dann nicht erlöschen, wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt worden sind, kann nicht auf die gemäß § 24 SächsKAG entstehenden öffentlichen Lasten übertragen werden (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 a. a. O. Rn. 11; Urt. v. 30. September 2013 a. a. O. Rn. 32 f.).

  • OVG Sachsen, 12.01.2016 - 3 B 273/15

    Rundfunkbeitrag; Mahnung; Zugangsfiktion

    Er muss Umstände vortragen, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, berechtigte Zweifel am Zugang des Verwaltungsakts zu begründen (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn.8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2018 - 1 L 498/16

    Haftung des Erstehers eines Grundstücks aus der Zwangsvollstreckung für nach dem

    Vor der Entstehung künftiger Forderungen ist der Ersteher dagegen nicht geschützt, er trägt vielmehr vom Zuschlag an gemäß § 56 Satz 2 ZVG die Lasten des Grundstücks (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.1984 - 8 C 30.82 - juris Rn. 21; VGH München, Beschl. v. 06.11.2017 - 6 ZB 17.1011 -, juris Rn. 25; OVG Bautzen, Beschl. v. 18.03.2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2019 - 9 N 77.18

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers, der bereits Anschaffungs- und

    Die vom Zulassungsantrag angeführten äußern sich nicht einmal ansatzweise zu einem zuschlagbedingten Erlöschen der sachlichen Beitragspflicht, sondern verhalten sich ausschließlich zur öffentlichen Last als solcher (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 27. April 2018 - 1 L 498/16 -, juris, Rn. 7; OVG Bautzen, Beschluss vom 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris, Rn. 10; OVG Bautzen, Beschluss vom 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris, Rn. 15; VG Dresden, Urteil vom 9. Februar 2010 - 2 K 203/09 -, juris, Rn. 18 ff.; BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - 8 C 30.82 -, juris, Rn. 15 ff.).
  • OVG Sachsen, 14.12.2017 - 5 B 298/17

    Einstweilige Anordnung; Rundfunkbeitragsbescheid; Bekanntgabe; Zugangsfiktion;

    In diesem Fall sind - soll die Zugangsfiktion ihren Sinn behalten - Zweifel am Zugang und vor allem am Zugangszeitpunkt nur dann berechtigt, wenn der Adressat Umstände schlüssig vorträgt und glaubhaft macht, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, solche Zweifel zu begründen (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2015 - 3 B 109/15 -, juris Rn. 7 ff., v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris Rn. 9 ff., v. 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn. 8, und Urt. v. 26. März 2003 a. a. O.).
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