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   OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18   

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OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18 (https://dejure.org/2019,6196)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.03.2019 - 4 B 397/18 (https://dejure.org/2019,6196)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. März 2019 - 4 B 397/18 (https://dejure.org/2019,6196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 14, EnWG § 43, EnWG § 45 Abs. 2, EnWG § 49 Abs. 2 EnWG § 49 Abs. 4, UmwRG § 4 Abs. 1, UVPG § 16, UVPG § 24, UVPG § 25
    Verfahrensfehler; Erdgasleitung; Windenergie; Schutzstreifen; Sicherheitsanforderung; Raumordnung; Sicherheitsabstand; Trassenvariante

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Eilanträge gegen Erdgasfernleitung EUGAL abgelehnt

Sonstiges

  • redeker.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Europäische Gas-?Anbindungsleitung EUGAL kann weitergebaut werden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18

    Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18
    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller - 4 C 18/18 - gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 26. September 2018 (C32-0522/579/15) anzuordnen, wird abgelehnt.

    3 Mit ihrem am 31. Oktober 2018 gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der am 29. Oktober 2018 erhobenen Klage (4 C 18/18) gegen den Planfeststellungsbeschluss tragen die Antragsteller vor, die Planfeststellungsbehörde habe "gegen zwingende Planungsleitsätze" verstoßen.

    Der Senat hat einen Beschluss mit diesem Inhalt nicht erlassen.13 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten (2 Bände, 1 Ordner), den Verwaltungsvorgang des Antragsgegners (26 Ordner) sowie die Gerichtsakten (2 Bände) zu dem Verfahren 4 C 18/18 verwiesen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2017 - 11 D 14/14

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18
    Geringe oder fehlende Abstände zu Schutzobjekten werden durch eine Erhöhung derSicherheitsmaßnahmen kompensiert (vgl. OVG NRW, Urt. v. 4. September 2017 - 11 D 14/14.AK -, juris Rn. 125).

    Dieser Zusammenhang zwischen Größe des Schadensrisikos und den Anforderungen an Vorsorgemaßnahmen ist in den technischen Regelwerken gemäß § 49 Abs. 2 EnWG jedoch in vielfältiger Weise berücksichtigt (OVG NRW, Urt. v. 4. September 2017 - 11 D 14/14.AK, juris Rn. 145).

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18
    Von diesem werden auch im Rahmen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nur Verstöße gegen Rechtsvorschriften erfasst, die die äußere Ordnung des Verfahrens, d. h. den Verfahrensablauf als solchen betreffen (BVerwG, Urt. v. 28. November 2017 - 7 A 17.12 -, juris Rn. 29 ff.).

    Das UVPG - ebenso wie die UVP-Richtlinie - liefert jedoch keine eigenständigen materiellen Prüf- und Bewertungsmaßstäbe dafür, welcher Rang den Umweltbelangen im Rahmen der Zulassungsentscheidung zukommt (BVerwG, Urt. v. 28. November 2017 - 7 A 17.12 -, juris Rn. 31 f.).

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 -, juris Rn. 24 = BVerwGE 157, 73 Rn. 24 m. w. N.; st. Rspr.).

    Die - von den Antragstellern betonte und von der Planfeststellungsbehörde auch erkannte - um 4, 0 km kürzere Variante "ON" drängt sich aufgrund der mit ihr verbundenen erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft auch nicht als Vorzugsvariante auf; im Übrigen ist es nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 -, juris Rn. 129; Urt. v. 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 169 = juris Rn. 169; Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32 = juris Rn. 32; st. Rspr.).

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Bundesfernstraße; Planrechtfertigung; Lärmschutzmaßnahme; nachträgliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18
    Das gilt selbst dann, wenn die Ursächlichkeit der geminderten Wirtschaftlichkeit durch einen staatlichen Eingriff unzweifelhaft gegeben ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Mai 1996 - 4 A 39.95 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Verordnung über Gashochdruckleitungen (Gashochdruckleitungsverordnung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18
    Die - von den Antragstellern betonte und von der Planfeststellungsbehörde auch erkannte - um 4, 0 km kürzere Variante "ON" drängt sich aufgrund der mit ihr verbundenen erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft auch nicht als Vorzugsvariante auf; im Übrigen ist es nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 -, juris Rn. 129; Urt. v. 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 169 = juris Rn. 169; Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32 = juris Rn. 32; st. Rspr.).
  • BVerwG, 28.08.2009 - 9 A 22.07

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18
    Hat eine Planung, die den Vorgaben des strikten Rechts und den Anforderungen des Abwägungsgebots entspricht, für ein Grundstück Verkehrswertminderungen zur Folge, so hat der Betroffene dies als Ausfluss der Sozialbindung des Eigentums entschädigungslos hinzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 28. August 2009 - 9 A 22.07 -, juris Rn. 7 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18
    Die - von den Antragstellern betonte und von der Planfeststellungsbehörde auch erkannte - um 4, 0 km kürzere Variante "ON" drängt sich aufgrund der mit ihr verbundenen erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft auch nicht als Vorzugsvariante auf; im Übrigen ist es nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 -, juris Rn. 129; Urt. v. 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 169 = juris Rn. 169; Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32 = juris Rn. 32; st. Rspr.).
  • BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 4.15

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18
    Eine Planung hat daher Bestand, wenn sie auf die Verwirklichung der mit dem einschlägigen Fachgesetz generell verfolgten öffentlichen Belange ausgerichtet und vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urt. v. 9. November 2017 - 3 A 4.15 -, juris Rn. 34 = BVerwGE 160, 263 Rn. 34 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18
    Sofern Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses bei überschlägiger Prüfung nicht evident erscheinen, sind die betroffenen Interessen im Übrigen gegeneinander abzuwägen, wobei der Entscheidung des Gesetzgebers, dass dem Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung zukommt, erhebliches Gewicht beizumessen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3. Juli 2018 - 4 B 344/17 -, Rn. 13), so dass im Regelfall das private Interesse, von Vollzugsmaßnahmen bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens verschont zu bleiben, hinter dem öffentlichen Vollzugsinteresse zurückzustehen hat, und eine andere Entscheidung nur dann in Betracht kommt, wenn besondere individuelle Umstände dargelegt werden, die ein Abweichen vom Regelfall ausnahmsweise rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 9 B 29.14

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

  • OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18

    Planrechtfertigung; Windkraft; Windpark; Alternativenprüfung; Windenergienutzung;

    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 18. März 2019 - 4 B 397/18 - abgelehnt.

    Der Senat sei hierauf in seinem Beschluss vom 18. März 2019 - 4 B 397/18- im Eilrechtsschutzverfahren nicht eingegangen, werde dies aber im Klageverfahren tun müssen.

  • VGH Bayern, 28.01.2021 - 22 C 20.2987

    Streitwert für Rechtsbehelf eines Umweltverbands Genehmigung für

    Dies ergebe sich aus einem Streitwertbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2019 - 7 C 5.18 - (ZNER 2020, 47), wonach bei der Streitwertberechnung betreffend eine Drittanfechtungsklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Windpark je Windenergieanlage 15.000 Euro anzusetzen seien, wobei im Interesse der Gewährung effektiven Rechtsschutzes eine Obergrenze von 60.000 Euro angemessen sei.
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