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   OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16   

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OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16 (https://dejure.org/2018,9828)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.04.2018 - 1 B 141/16 (https://dejure.org/2018,9828)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. April 2018 - 1 B 141/16 (https://dejure.org/2018,9828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 7 Satz 2, SächsBO § 58 Abs. 2 Satz 2
    Verwirkung; Abänderungsantrag; vorbeugender Brandschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für nachträgliche Brandschutzauflagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen für nachträgliche Brandschutzauflagen? (IBR 2018, 536)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2011 - 8 S 2910/10

    Nachträgliche Anforderungen an den Brandschutz von Industriebetrieben

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16
    Dabei ist hinsichtlich des Grades der Wahrscheinlichkeit nach der Schutzbedürftigkeit des gefährdeten Schutzgutes zu differenzieren (vgl. HessVGH, Beschl. v. 18. Oktober 1999, BauR 2000, 553; VGH BW, Beschl. v. 29. März 2011, BauR 2012, 473).

    Dies bedeutet aber, dass die Bauaufsichtsbehörde das Gefährdungspotential im jeweiligen Einzelfall durch fachliche Begutachtung ihres Bausachverständigen, ggf. auch unter Beteiligung der Feuerwehr oder durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln hat (vgl. VGH BW, Beschl. v. 29. März 2011 a. a. O.).

    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 21. August 2013 unter Rückgriff auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Württemberg vom 29. März 2011 - BauR 2012, 473 - darauf hingewiesen, dass die Antragsgegnerin grundsätzlich das in Rede stehende Gefährdungspotential durch fachliche Begutachtung ihrer Bediensteten ermitteln kann.

  • VGH Hessen, 18.10.1999 - 4 TG 3007/97

    Nachträgliche Anordnung brandschutztechnischer Maßnahmen - fehlender zweiter

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16
    Dabei ist hinsichtlich des Grades der Wahrscheinlichkeit nach der Schutzbedürftigkeit des gefährdeten Schutzgutes zu differenzieren (vgl. HessVGH, Beschl. v. 18. Oktober 1999, BauR 2000, 553; VGH BW, Beschl. v. 29. März 2011, BauR 2012, 473).

    Unter Einstellung des Umstands, dass ein Brand praktisch jederzeit entstehen kann (vgl. OVG NRW, Urt. v. 25. August 2010 a. a. O.) und die Schutzgüter "Leben und Gesundheit" dann in der Regel betroffen sind, ist bei Brandschutzmaßnahmen die fachkundige, nach den örtlichen Gegebenheiten getroffene Feststellung ausreichend, dass der Eintritt eines Schadens nicht ganz unwahrscheinlich ist (vgl. zu den Maßstäben auch HessVGH, Beschl. v. 18. Oktober 1999 a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 7 A 749/09

    Verhältnis zwischen § 61 Abs. 1 S. 2 Bauordnungsrecht NRW ( BauO NRW ) und § 87

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16
    Der Senat geht dabei in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht davon aus, dass die genannte Vorschrift die Bauaufsichtsbehörde auch in den Fällen bestandsgeschützter Bauten ermächtigt, zur Abwehr von Gefahren Anordnungen zu treffen, mit denen eine Anpassung an veränderte baurechtliche Vorschriften erreicht werden soll (vgl. im Zusammenhang mit ähnlichen landesrechtlichen Vorschriften OVG M-V, Beschl. v. 12. September 2008, BauR 2009, 1433; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12. Dezember 1012, DVBl. 2013, 316, m. w. N.; OVG NRW, Urt. v. 25. August 2010, NVwZ-RR 2011, 47, m. w. N.).

    Unter Einstellung des Umstands, dass ein Brand praktisch jederzeit entstehen kann (vgl. OVG NRW, Urt. v. 25. August 2010 a. a. O.) und die Schutzgüter "Leben und Gesundheit" dann in der Regel betroffen sind, ist bei Brandschutzmaßnahmen die fachkundige, nach den örtlichen Gegebenheiten getroffene Feststellung ausreichend, dass der Eintritt eines Schadens nicht ganz unwahrscheinlich ist (vgl. zu den Maßstäben auch HessVGH, Beschl. v. 18. Oktober 1999 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 21.08.2013 - 1 B 353/13

    Bauaufsichtliche Anordnung, Zweiter Rettungsweg, Gefahr, Bestandsschutz

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin änderte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 21. August 2013 - 1 B 353/13 - diesen Beschluss und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsgegnerin vom 26. Juli 2011 gegen den Bescheid der Antragstellerin vom 27. Juni 2011 in seiner geänderten Fassung vom 17. September 2012 wieder her; des Weiteren ordnete es die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsgegnerin vom 13. Februar 2012 gegen die Bescheide der Antragstellerin über die Zwangsgeldfestsetzung vom 19. und 20. Januar 2012 über die Kostenfestsetzung an.

    4 Auf Antrag der Antragstellerin hat das Verwaltungsgericht Leipzig mit dem angefochtenen Beschluss den Senatsbeschluss vom 21. August 2013 - 1 B 353/13 - nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO geändert und den Antrag der Antragsgegnerin auf vorläufigen Rechtsschutz erneut abgelehnt.

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98

    Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16
    9 2.1.1 Im Hinblick auf die Möglichkeit einer prozessualen Verwirkung kann grundsätzlich auch das Antragsrecht nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO verwirkt sein (zur prozessualen Verwirkung vgl. Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl., vor § 40 Rn. 23, m. w. N.); dies gilt auch in Bezug auf Anträge von kommunalen Gebietskörperschaften (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 19. Dezember 2000 - 2 BvR 143/98 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 1.98

    Referenzmengenübergang nach Pachtbeendigung; Fünf-Hektar-Klausel; Verwirkung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urt. v. 9. Dezember 1998 - 3 C 1.98 -, juris Rn. 31).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2008 - 3 L 18/02

    Brandschutz; nachträgliche Anordnungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16
    Der Senat geht dabei in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht davon aus, dass die genannte Vorschrift die Bauaufsichtsbehörde auch in den Fällen bestandsgeschützter Bauten ermächtigt, zur Abwehr von Gefahren Anordnungen zu treffen, mit denen eine Anpassung an veränderte baurechtliche Vorschriften erreicht werden soll (vgl. im Zusammenhang mit ähnlichen landesrechtlichen Vorschriften OVG M-V, Beschl. v. 12. September 2008, BauR 2009, 1433; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12. Dezember 1012, DVBl. 2013, 316, m. w. N.; OVG NRW, Urt. v. 25. August 2010, NVwZ-RR 2011, 47, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1998 - 11a B 993/98

    Normenkontrolle; Einstweilige Anordnung; Nachträgliche Änderung; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16
    Dazu gehören auch erst nachträglich zur Verfügung stehende Beweismittel (OVG NRW, Beschl. v. 20. Juli 1998 - 11a B 993/98.NE -, juris Rn. 17), weswegen sich zumindest die Möglichkeit einer Abänderung der früheren Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Erfordernis W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., § 80 Rn. 156).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 8 VR 2.11

    Vorerst keine Wiederholungswahl in der Gemeinde Kalletal

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16
    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist allein, ob nach der aktuellen Sach- und Rechtslage die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs geboten ist (BVerwG, Beschl. v. 10. März 2011 - 8 VR 2.11 -, juris Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2012 - 8 A 10875/12

    Beseitigung einer Fensteröffnung in einer Brandschutzwand

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16
    Der Senat geht dabei in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht davon aus, dass die genannte Vorschrift die Bauaufsichtsbehörde auch in den Fällen bestandsgeschützter Bauten ermächtigt, zur Abwehr von Gefahren Anordnungen zu treffen, mit denen eine Anpassung an veränderte baurechtliche Vorschriften erreicht werden soll (vgl. im Zusammenhang mit ähnlichen landesrechtlichen Vorschriften OVG M-V, Beschl. v. 12. September 2008, BauR 2009, 1433; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12. Dezember 1012, DVBl. 2013, 316, m. w. N.; OVG NRW, Urt. v. 25. August 2010, NVwZ-RR 2011, 47, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.05.2019 - 5 A 100/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung

    Zu einem solchen Einschreiten bezüglich bestandsgeschützter Bauten ist die Bauordnungsbehörde gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 SächsBO erst dann berechtigt, wenn es um die Abwehr von die Anordnung rechtfertigenden Gefahren geht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. August 2013 - 1 B 353/13 -, juris Rn. 6, Beschl. v. 18. April 2018 - 1 B 141/16 -, juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 08.07.2019 - 5 A 101/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung;

    Zu einem solchen Einschreiten bezüglich bestandsgeschützter Bauten ist die Bauordnungsbehörde gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 SächsBO erst dann berechtigt, wenn es um die Abwehr von die Anordnung rechtfertigenden Gefahren geht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. August 2013 - 1 B 353/13 -, juris Rn. 6, Beschl. v. 18. April 2018 - 1 B 141/16 -, juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 09.09.2021 - 1 A 566/17

    Gemeinsame Bauteile; Brandwand; Gebäudeabschlusswand; Nachbarschutz;

    Dies gilt auch bei der Durchsetzung baurechtlicher Vorschriften des präventiven Brandschutzes unter fallbezogener Berücksichtigung des jeweiligen Gefährdungspotentials für die betroffenen Schutzgüter (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. April 2018 - 1 B 141/16 -, juris Rn. 15 m. w. N.), also auch für Brandwände i. S. v. § 30 in der bei Erlass der Widerspruchsbescheide geltenden, hier maßgeblichen Fassung der Sächsischen Bauordnung.
  • VG Schleswig, 18.11.2019 - 1 B 96/19

    Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Es eröffnet vielmehr die Möglichkeit, einer nachträglichen Änderung der Sach- und Rechtslage Rechnung zu tragen (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. April 2018 - 1 B 141/16 -, Rn. 13, juris).
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