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   OVG Sachsen, 18.07.2019 - 3 D 41/19   

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https://dejure.org/2019,25502
OVG Sachsen, 18.07.2019 - 3 D 41/19 (https://dejure.org/2019,25502)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.07.2019 - 3 D 41/19 (https://dejure.org/2019,25502)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Juli 2019 - 3 D 41/19 (https://dejure.org/2019,25502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    UhVorschG § 1 Abs. 3
    One-Night-Stand; Mitwirkungspflicht; Unterhaltsvorschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18

    Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlender Mitwirkung der Kindesmutter an der

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.07.2019 - 3 D 41/19
    Daher ist die Feststellung des Verwaltungsgerichts nicht von der Hand zu weisen, dass der Vortrag der Klägerin insgesamt unglaubhaft erscheint (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N. zur Mitwirkungslast bei einem One-Night-Stand).12 Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO.
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.07.2019 - 3 D 41/19
    Insbesondere darf das Bewilligungsverfahren nicht dazu benutzt werden, die Klärung streitiger Rechts- und Tatsachenfragen im Hauptsacheverfahren zu verhindern (BVerfG, Beschl. v. 14. Oktober 2003, NVwZ 2004, 334 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.07.2018 - 3 D 11/18

    Ausweisungsinteresse; geringfügiger Verstoß

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.07.2019 - 3 D 41/19
    Ein Erfolg des Rechtsbehelfs muss nicht gewiss sein; vielmehr reicht eine gewissen Wahrscheinlichkeit aus, die bereits gegeben ist, wenn im Zeitpunkt der Bewilligungsreife (SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2018 - 3 D 11/18 -, juris Rn. 4 m. w. N.) ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen.
  • OVG Sachsen, 24.05.2023 - 5 A 350/22

    Unterhaltsvorschuss; Mitwirkungspflicht ; Glaubhaftigkeit ; Identitätsermittlung

    Wenn die Angaben der Mutter zum Verlauf der Zeugung und der Zeit danach detailarm und pauschal sind, kann darin eine Weigerung gesehen werden, an der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken (SächsOVG, Beschl. v. 17. Dezember 2019 - 3 D 41/19 -, juris Rn. 11 m. w. N.), wohingegen eine detaillierte Schilderung ein Indiz dafür ist, dass das Geschilderte auch das Erlebte ist (vgl. VGH BW, Urt. v. 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, NJW 2019, 869).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 16. Mai 2013 (- 5 C 28.12 -, juris Rn. 26 ff.) die analoge Anwendung des § 1 Abs. 3 UVG für den Fall einer durch heterologe Insemination mittels einer anonymen Samenspende herbeigeführten Schwangerschaft bejaht hat, ist diese Rechtsprechung auf die Konstellation eines One-Night- Stands mit der Folge der Geburt eines Kindes nicht anwendbar (SächsOVG, Beschl. v. 18. Juli 2019 - 3 D 41/19 -, juris Rn. 11; VGH BW, Urt. v. 17. Oktober 2018 - 12 S 773/18 -, juris Rn. 29; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 24. September 2018 - 7 A 10300/18 -, juris Rn. 29; a. A. NdsOVG, Beschl. v. 16. Januar 2014 - 4 LA 3/14 -, juris Rn. 5 f.).

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