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   OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11   

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OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11 (https://dejure.org/2014,47674)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.08.2014 - 1 C 21/11 (https://dejure.org/2014,47674)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. August 2014 - 1 C 21/11 (https://dejure.org/2014,47674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 28 Abs. 2 AEG § 18
    Planfeststellungsbeschluss, Eisenbahnvorhaben, Gemeinde, Planungshoheit, Selbstverwaltungsrecht, Lärm, Erschütterungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (48)

  • OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11

    Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11
    ergangene Urteil des Senats vom 5. März 2014 - 1 C 28/11 - sei inhaltlich zu beanstanden.

    Die klageabweisenden Senatsurteile vom 5. März 2014 (1 C 26/11, 1 C 27/11 und 1 C 28/11) waren im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch nicht rechtskräftig.

    81 Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist nur ein kurzer Abschnitt der Strecke 6379 (km 6, 810 - km 9, 206) sowie der Umleitungsverkehr während der Bauphase, der infolge von Streckensperrungen (Hauptstrecke) über die Strecke 6379 geführt wird und während dieser vorübergehenden Phase Ansprüche nach § 41 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der BImSchV nicht auslöst (SächsOVG, Urt. v. 5. März 2014 - 1 C 28/11 - (rechtskräftig seit 1. September 2014), Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 1 B 198/11 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 3. März 2011, BVerwGE 139, 150).

    Dieses Vorhaben einschließlich der Anpassungen der Strecke 6379 in Leipzig-Plagwitz hat das B.................. dabei bereits mit Planfeststellungsbeschluss vom 17. März 2010 (Geschäftszeichen: 52101 Pap/1/045/08) zugelassen (vgl. S. 6 und 89/90 des Planfeststellungsbeschlusses und Senatsurt. v. 5. März 2014 - 1 C 28/11 -).

    Die Ausschöpfung der bestehenden Kapazität einer Strecke ist vielmehr - egal aus welchem Anlass - grundsätzlich zulässig (Senatsurt. v. 5. März 2014 - 1 C 28/11 -, juris Rn. 64).

    Kein Planfeststellungsbeschluss ist danach erforderlich, wenn das Betriebskonzept einer Strecke verändert und - damit einhergehend - der Verkehr auf der Strecke im Rahmen ihrer Verkehrskapazität erhöht werden soll (Senatsurt. v. 5. März 2014 - 1 C 28/11 -, juris Rn. 57 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11

    Netzergänzende Maßnahmen, gemeindliche Planungshoheit, Präklusion

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11
    31 Den Antrag der Klägerin auf vorläufigen Rechtsschutz hat der Senat mit Beschluss vom 4. April 2012 - 1 B 170/11 - abgelehnt.

    36 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten (Eilverfahren 1 B 170/11 [4 Bände] und 1 C 21/11 [5 Bände zuzüglich einem Anlagenordner]), insbesondere die Niederschriften über den Ortstermin am 18. April 2012 und über die Termine zur mündlichen Verhandlung vom 29. November 2012 und 14. August 2014 sowie die zugrundeliegenden Behördenakten [41 Ordner]) Bezug genommen.

    42 Zwar genießt gemeindeeigenes Eigentum nicht den grundrechtlichen Eigentumsschutz (vgl. Senatsbeschl. v. 4. April 2012 - 1 B 170/11 -).

    Auch aus der von der Klägerin in Bezug genommenen (im Verfahren - 1 B 170/11 - vorgelegten) "Durchsicht der schalltechnischen Untersuchungen der B......... GmbH" vom 26. Mai 2009 folgt nichts anderes, da danach die Vorgehensweise im zugrunde gelegten Schallgutachten für "prinzipiell methodisch richtig" erachtet wird.

  • BVerwG, 19.03.2014 - 7 A 24.12

    Planfeststellungsbeschluss; Neubaustrecke; Baustelle; Baustellenlärm; AVV

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11
    Auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts v. 21. November 2013 (DVBl. 2014, 520) sowie vom 19. März 2014 - 7 A 24.12 - werde Bezug genommen.

    Diese hat sich vielmehr unter Beachtung der Rechtsprechung zu § 18 AEG an den Maßgaben von § 41 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit der 16. BImSchV orientiert (vgl. S. 77 ff. des Planfeststellungsbeschlusses; vgl. BVerwG, Urt. 19. März 2014 - 7 A 24.12 -, juris Rn. 23 ff.).

    Dasselbe gilt in Bezug auf das Interesse der Klägerin am Erschütterungsschutz (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 19. März 2014 a. a. O., juris Rn. 45).

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12

    Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11
    Sie ist zwar im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht befugt, Belange ihrer Bürger, wie deren Lärmschutzinteressen oder den Schutz vor Erschütterungen, geltend zu machen, da das Klagerecht ihr nicht als Sachwalterin von Rechten Dritter oder des Gemeinwohls zusteht, sondern nur im Hinblick auf ihre eigenen Rechte und schutzwürdigen Belange (vgl. BVerwG, Urt. v. 6. November 2013, NuR 2014, 277).

    48 Innerhalb des so gezogenen Rahmens kann aber keine umfassende gerichtliche Überprüfung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses verlangt werden, denn die Klägerin kann als Gemeinde, vergleichbar einem von dem Vorhaben mittelbar Betroffenen, nicht eine schlechthin umfassende objektiv-rechtliche Plankontrolle verlangen, sondern nur eine gerichtliche Kontrolle der planerischen Abwägungsentscheidung hinsichtlich ihrer eigenen Belange und - wegen der insoweit bestehenden Wechselbeziehung - der ihren Belangen gegenübergestellten, für das Vorhaben streitenden öffentlichen Belange (vgl. BVerwG Urt. v. 6. November 2013 a. a. O., m. w. N.).

    Es ist aber nicht Aufgabe der Klägerin die Lärmschutzinteressen ihrer Bürger geltend machen, denn sie kann sich nicht als Sachwalterin von Rechten Dritter oder des Gemeinwohls, sondern nur auf eine Verletzung ihre eigenen Rechte und schutzwürdigen Belange berufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6. November 2013 a. a. O., Gerichtsb. v. 11. August 2011 - 9 A 7.11 -, juris Rn. 13, m. w. N.; Urt. v. 12. April 2000, BVerwGE 111, 108; NdsOVG, Urt. v. 27. März 2008 -7 KS 48/04 -, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11
    Ein solcher Eingriff setzt vielmehr eine bauliche Veränderung voraus, die in die Substanz des Verkehrswegs eingreift und über eine bloße Erhaltungsmaßnahme hinausgeht, indem sie die Funktionsfähigkeit des Schienenwegs steigert (vgl. BVerwG Urt. v. 23. November 2005 - 9 A 28.04 -, juris m. w. N.).

    Vielmehr handelt es dabei sich um Instandhaltungsmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. März 1999 - 11 A 9.97 - juris, Urt. v. 12. April 2000 - 11 A 23.98 -, juris und Urt. v. 23. November 2005 - 9 A 28.04 -, juris), die die Funktionsfähigkeit der Strecke, sprich hier die Kapazität der Strecke, nicht erhöhen.

  • BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13

    Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11
    Weder die in Art. 28 Abs. 2 GG verbürgte Selbstverwaltungsgarantie und Planungshoheit noch das zivilrechtliche Eigentum an den Grundstücken, die durch die Planfeststellung in Anspruch genommen werden, vermitteln einen Anspruch auf Vollüberprüfung des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. September 2013, BauR 2014, 79 m. w. N.).

    Ob andere gegen das Vorhaben sprechende Belange ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind, ist angesichts der grundsätzlichen Ausrichtung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes auf den Schutz subjektiv-rechtlicher Rechtspositionen (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) - wie ausgeführt - nicht Gegenstand der gerichtlichen Abwägungskontrolle (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Februar 1975, BVerwGE 48, 56, Urt. v. 26. Juni 1981, BVerwGE 62, 342 und Urt. v. 26. September 2013 a. a. O.).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11
    57 Die in Streit stehende rechtliche Betroffenheit aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG umfasst das danach eingeräumte Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln, wozu auch das Recht auf Planung gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Mai 2012, NVwZ 2013, 147, Urt. v. 10. Dezember 2008 a. a. O., Rn. 28, m. w. N., Urt. v. 4. August 2008, NVwZ 2008, 1237, Urt. v. 12 April 2000, BVerwGE 111, 108 und Urt. v. 11. April 1986, BVerwGE 74, 124).

    Es ist aber nicht Aufgabe der Klägerin die Lärmschutzinteressen ihrer Bürger geltend machen, denn sie kann sich nicht als Sachwalterin von Rechten Dritter oder des Gemeinwohls, sondern nur auf eine Verletzung ihre eigenen Rechte und schutzwürdigen Belange berufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6. November 2013 a. a. O., Gerichtsb. v. 11. August 2011 - 9 A 7.11 -, juris Rn. 13, m. w. N.; Urt. v. 12. April 2000, BVerwGE 111, 108; NdsOVG, Urt. v. 27. März 2008 -7 KS 48/04 -, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11
    Letzteres bedeutet aber nicht, dass sich die Gemeinde als rechtsfähige Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 SächsGemO) nicht gegen Beeinträchtigungen solcher Rechte wenden kann, die ihr unterhalb der Grundrechtsebene durch die einfachen Gesetze - beispielsweise § 903 BGB - gewährt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Juni 2001, BVerwGE 114, 301 m. w. N.).

    Eine Gemeinde ist danach klagebefugt, wenn sie geltend machen kann, dass bei Verwirklichung der Planung gemeindliches Eigentum möglicherweise beeinträchtigt wird, in dem beispielsweise auf den Grundstücken befindliche gemeindliche Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich in Mitleidenschaft gezogen würden (BVerwG, Urt. v. 7. Juni 2001 a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 C 4/12

    Klage einer Gemeinde gegen Planfeststellungsbeschluss wegen Verletzung ihrer

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11
    Sie muss deshalb so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Untersuchung unterziehen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12. Februar 1996, NVwZ 1997, 171, 172; SächsOVG, Urt. v. 10. Oktober 2013 - 1 C 4/12 -, juris Rn. 24; OVG M-V, Urt. v. 5. Juni 2012 - 3 K 36/11 -, juris Rn. 89;VGH BW, Urt. v. 28. Januar 2002, UPR 2002, 359).

    Jedoch ist nach dem insoweit maßgeblichen Inhalt des Schreibens davon auszugehen, dass sich die Klägerin nicht nur als Trägerin öffentlicher Belange äußern wollte (vgl. zu den Maßstäben, Senatsurt. v. 10. Oktober 2013 a. a. O., juris Rn. 24).

  • BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10

    Planfeststellung; Ausbaustrecke; erheblicher baulicher Eingriff;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11
    Eine Planaufhebung kommt nur in Betracht, wenn das Fehlen notwendiger Schutzauflagen ausnahmsweise so großes Gewicht hat, dass davon die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines wesentlichen Planungsteils betroffen ist (BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2011 - 7 A 11.10 -, juris m. w. N.).

    Es ergeben sich hier keine Anhaltspunkt für die Annahme, die Planfeststellungsbehörde hätte in Kenntnis der von der Klägerin gerügten Defizite im Bereich des Lärmschutzes ihrer Grundstücke - deren Vorliegen unterstellt - eine andere konzeptionelle Planungsentscheidung getroffen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2011 - 7 A 11.10 -, juris).

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • AG Krefeld, 27.07.2011 - 1 C 27/11
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 31.85

    Telegraphenwege - Telefonleitung - Fernmeldelinien - Planfeststellungsverfahren -

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

  • BVerwG, 05.12.1996 - 11 VR 8.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausweisung im Bundesschienenwegegesetz als

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 28.96
  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 21.98

    Fortbestehen der - bei nicht gleichwertiger eigener Beihilfeberechtigung.

  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

  • BVerwG, 14.11.2001 - 11 A 31.00

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Lärmschutz; Erschütterungsschutz;

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 A 9.04

    Betreiber des Einkaufszentrums Pösna-Park endgültig gescheitert

  • BVerwG, 04.08.2008 - 9 VR 12.08

    Planfeststellung für den Rückbau eines Bahnübergangs; sofortige Vollziehbarkeit;

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

  • BVerwG, 11.05.2010 - 7 VR 2.09

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Ausschluss von Einwendungen; Anforderungen

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung;

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

  • BVerwG, 26.05.2011 - 7 A 10.10

    Planfeststellungsbeschluss für den dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke im

  • BVerwG, 11.08.2011 - 9 A 7.11

    Planfeststellungsbeschluss für Ausbau der Bundesstraße B 182 in Riesa; Schutz vor

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10

    Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose;

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 7 KS 48/04

    Kein Anspruch auf Lärmschutz für ein an einer Eisenbahnstrecke geplantes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2010 - 8 B 10618/10

    Eisenbahnrecht; ortsbildgerechte Gestaltung von Lärmschutzwänden

  • OVG Thüringen, 19.05.2010 - 1 O 7/09

    Präklusion gemeindlicher Einwendungen gegen eine eisenbahnrechtliche

  • BVerwG, 30.07.1998 - 4 A 1.98

    Verfahrenskonzentration; Konzentrationsmaxime; Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke: Lärmschutz - Ausschluss der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2012 - 3 K 36/11

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

  • OVG Sachsen, 18.10.2012 - 1 B 198/11

    Netzergänzende Maßnahme, Abschnittsbildung, Planfeststellung, Waldbahn,

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 23.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Entwidmung -

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 5 S 3157/88

    Verwaltungsakt - keine Erledigung, wenn dessen Vollziehung nicht rückgängig

  • OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11
    2 Die Antragstellerin hat gegen den ihr am 22. Juni 2011 zugestellten Planfeststellungsbeschluss vom 15. Juni 2011 am 22. Juli 2011 Klage vor dem Oberverwaltungsgericht erhoben (1 C 21/11) und gleichzeitig den hier zu entscheidenden Antrag auf vorläufigen Rechtschutz (§ 80 Abs. 5 VwGO) gestellt.

    8 Mit Beschluss vom 15. September 2011 hat der Senat den Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer Zwischenverfügung abgelehnt.9 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten (1 B 170/11 [4 Bände] und 1 C 21/11 [5 Bände zuzüglich einem Anlagenordner]) und die zugrundeliegenden Behördenakten (41 Ordner) Bezug genommen.

    Dabei hat die Anfechtungsklage (1 C 21/11) keine aufschiebende Wirkung.

    12 Der Antrag auf Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (1 C 21/11), die ebenfalls am 22. Juli 2011 erhoben wurde, ist zulässig.

    Die auf eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom 15. Juni 2011 gerichtete Klage (1 C 21/11, vgl. S. 82 der Gerichtsakte) wird nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich keinen Erfolg haben.

    (vgl. § 18e Abs. 6 Satz 2 AEG und BVerwG, Urt. v. 7. März 2007, a. a. O., juris Rn. 17 und Beschl. v. 9. November 1999, Rn. 5), wie es die Antragsteller hilfsweise im Hauptsacheverfahren (1 C 21/11) auch beantragt.

  • OVG Sachsen, 14.07.2020 - 4 B 169/19

    Wasserrecht; Planfestellungsrecht

    48 Für die materielle Rechtmäßigkeit des zu erlassenden Planfeststellungsbeschlusses wird es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses ankommen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2013 - 7 B 18.12 -, juris Rn. 27; SächsOVG, Urt. v. 18. August 2014 - 1 C 21/11 -, juris Rn. 46, jeweils m. w. N.; st. Rspr.).
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