Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,45885
OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15 (https://dejure.org/2015,45885)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.08.2015 - 2 B 236/15 (https://dejure.org/2015,45885)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. August 2015 - 2 B 236/15 (https://dejure.org/2015,45885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,45885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 1 VwGO; § 57 Abs. 1 VwGO; § 56 Abs. 1 VwGO; § 60 VwGO; § 174 ZPO
    Versäumung der Beschwerdefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden einer Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 14.08.2013 - 1 B 365/13

    Beginn der Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO durch Übermittlung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15
    Vielmehr ist auch bei mehrfacher Zustellung einer Entscheidung an denselben Verfahrensbeteiligten für die Fristberechnung auf die erste wirksame Bekanntgabe abzustellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. April 1994 - 5 B 18.94 -, juris Rn. 2 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 14. August 2013 - 1 B 365/13 -, juris Rn. 3; OVG Hamburg, Beschl. v. 20. September 1995 - Bs IV 143/95 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 29.11.2004 - 5 B 105.04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Prozessvertreter einer Behörde;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15
    Ein diese Sorgfaltspflichten verletzendes Organisationsverschulden fällt einem Prozessbevollmächtigten immer dann zur Last, wenn er nicht durch allgemeine Anweisung dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. September 2005 - 2 B 44.05 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 29. November 2004, NJW 2005, 1001, 1002; Urt. v. 22. Dezember 2000, NVwZ 2001, 430, 431).
  • OVG Sachsen, 16.08.2013 - 2 B 376/13

    Anspruch der Eltern auf Unterrichtung ihres Kindes in der gewählten zweiten

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15
    Der Senat folgt der zutreffenden Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts (vgl. Senatsbeschl. v. 16. August 2013 - 2 B 376/13 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 18.04.1994 - 5 B 18.94

    Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15
    Vielmehr ist auch bei mehrfacher Zustellung einer Entscheidung an denselben Verfahrensbeteiligten für die Fristberechnung auf die erste wirksame Bekanntgabe abzustellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. April 1994 - 5 B 18.94 -, juris Rn. 2 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 14. August 2013 - 1 B 365/13 -, juris Rn. 3; OVG Hamburg, Beschl. v. 20. September 1995 - Bs IV 143/95 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15
    Ein diese Sorgfaltspflichten verletzendes Organisationsverschulden fällt einem Prozessbevollmächtigten immer dann zur Last, wenn er nicht durch allgemeine Anweisung dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. September 2005 - 2 B 44.05 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 29. November 2004, NJW 2005, 1001, 1002; Urt. v. 22. Dezember 2000, NVwZ 2001, 430, 431).
  • BVerwG, 09.09.2005 - 2 B 44.05

    Bestimmung der Anforderungen an das Verschulden einer Behörde hinsichtlich einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15
    Ein diese Sorgfaltspflichten verletzendes Organisationsverschulden fällt einem Prozessbevollmächtigten immer dann zur Last, wenn er nicht durch allgemeine Anweisung dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. September 2005 - 2 B 44.05 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 29. November 2004, NJW 2005, 1001, 1002; Urt. v. 22. Dezember 2000, NVwZ 2001, 430, 431).
  • OVG Sachsen, 03.02.2016 - 2 A 463/15

    Wiedereinsetzung (abgelehnt); Behörden-/Gerichtskurier; Übermittlung per Telefax

    Das in dieser Vorschrift eingeräumte "Behördenprivileg" besteht ausschließlich darin, dass für die Behörde auch bestimmte eigene Bedienstete vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht vertretungsberechtigt sind, bezweckt dagegen keine Besserstellung der Behörde hinsichtlich der von einem Vertretungsberechtigten im Rahmen seiner Prozessführung zu wahrenden Sorgfaltspflichten (Senatsbeschl. v. 18. August 2015 - 2 B 236/15 -).
  • OVG Sachsen, 17.08.2016 - 1 A 199/16

    Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Ausgangskontrolle; Wiedereinsetzung in den

    Auch in einer Behörde ist der Verwaltungsablauf bei fristwahrenden Schriftsätzen so zu organisieren, dass eine wirksame Postausgangskontrolle durchgeführt werden, insbesondere der Abgang fristwahrender Schriftsätze nachgewiesen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. Oktober 2002 - 5 C 47.01 - juris Rn. 2 und 3, m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 5. Juli 2012 - 3 A 967/08 -, juris Rn. 14 ff., m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 18. August 2015 - 2 B 236/15 -, juris Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht