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   OVG Sachsen, 19.02.2008 - 4 B 553/05   

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https://dejure.org/2008,18077
OVG Sachsen, 19.02.2008 - 4 B 553/05 (https://dejure.org/2008,18077)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.02.2008 - 4 B 553/05 (https://dejure.org/2008,18077)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 4 B 553/05 (https://dejure.org/2008,18077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 14; BImSchG § 5, § 6, § 16 Abs. 1; BVerfGG § 79 Abs. 1; TSchutzG § 16 a; TSchNutztV § 33 Abs. 3, § 33 Abs. 4; VwGO § 43, § 127

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines streitigen Rechtsverhältnisses i.S.v. § 43 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten zu Reichweite und Inhalt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung; Kriterien für Inhalt und Reichweite des passiven ...

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; BImSchG § 5; ; BImSchG § 6; ; BImSchG § 16 Abs. 1; ; BVerfGG § 79 Abs. 1; ; TSchutzG § 16 a; ; TSchNutztV § 33 Abs. 3; ; TSchNutztV § 33 Abs. 4; ; VwGO § 43; ; VwGO § 127

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschlussberufung; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Hennenhaltung; Passisver Bestandschutz; Streitiges Rechtsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Legehennen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 11 LC 139/06

    Weiterbetrieb einer Käfighaltungsanlage unter Freistellung von Vorschriften der

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2008 - 4 B 553/05
    Damit ist die Anwendung von Normen des öffentlichen Rechts, die das Verhalten der Beteiligten steuern soll, auf einen bereits überschaubaren Sachverhalt streitig (vgl. VGH BW, Urt. v. 19.3.2007, a. a. O.; NdsOVG, Urt. v. 18.12.2007 - 11 LC 139/06 - einschränkend OVG LSA, Urt. v. 16.8.2007 - 2 L 94/05 -, juris).

    Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Anlage bietet dessen Inhaber keine Gewähr dafür, dass er die Anlage künftig stets so betreiben kann, wie sie genehmigt wurde (NdsOVG, Urt. v. 18.12.2007, a. a. O.; Jarass, BImSchG, 7. Aufl. § 6 Rn. 32).

    Im Gegensatz zum Baurecht gibt es im Immissionsschutzrecht keinen allgemeinen Grundsatz des Inhalts, dass eine dem Genehmigungsinhaber eingeräumte Rechtsposition trotz nachträglicher Rechtsänderungen im Allgemeinen zu belassen oder nur gegen Entschädigung zu entziehen wären (BVerwG, Urt. v. 18.5.1982, BVerwGE 65, 313, 317; NdsOVG, Urt. v. 18.12.2007, a. a. O.).

    Zu diesen - weit zu fassenden (siehe Dietlein, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht Band I, Stand September 2007, § 6 BImSchG Rn. 23) - anlagenbezogenen Vorschriften gehören auch die tierschutzrechtlichen Normen zur Haltung von Legehennen, wobei der erkennende Senat mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urt. v. 19.3.2007, a. a. O.) und dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 18.12.2007, a. a. O.) mit Blick auf die (verfahrensrechtliche) Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG davon ausgeht, dass die tierschutzrechtlichen Regelungen zur Haltung von Legehennen zu den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen gehören, nicht aber zum gesetzlichen Regelungsinhalt einer Genehmigung.

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2008 - 4 B 553/05
    Bei Erteilung der Genehmigung richtete sich die Hennenhaltung nach der Verordnung zum Schutz von Legehennen bei Käfighaltung vom 10.12.1987 (BGBl. I S. 2622 - Hennenhaltungsverordnung 1987), welche das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 6.7.1999 (BVerfGE 101, 1) für nichtig erklärte.

    Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6.7.1999 (BVerfGE 101, 1) lässt sich in diesem Zusammenhang nichts anderes ableiten.

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2008 - 4 B 553/05
    Im Gegensatz zum Baurecht gibt es im Immissionsschutzrecht keinen allgemeinen Grundsatz des Inhalts, dass eine dem Genehmigungsinhaber eingeräumte Rechtsposition trotz nachträglicher Rechtsänderungen im Allgemeinen zu belassen oder nur gegen Entschädigung zu entziehen wären (BVerwG, Urt. v. 18.5.1982, BVerwGE 65, 313, 317; NdsOVG, Urt. v. 18.12.2007, a. a. O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 94/05

    Feststellung der Reichweite immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2008 - 4 B 553/05
    Damit ist die Anwendung von Normen des öffentlichen Rechts, die das Verhalten der Beteiligten steuern soll, auf einen bereits überschaubaren Sachverhalt streitig (vgl. VGH BW, Urt. v. 19.3.2007, a. a. O.; NdsOVG, Urt. v. 18.12.2007 - 11 LC 139/06 - einschränkend OVG LSA, Urt. v. 16.8.2007 - 2 L 94/05 -, juris).
  • BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09

    Grenzen des Bestandsschutzes einer immissionsschutzrechtlich genehmigten

    b) Auf die Berufung des Freistaates Sachsen hin änderte das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 19. Februar 2008 (4 B 553/05, veröffentlicht in juris) das Urteil des Verwaltungsgerichts ab und wies die Klage der Beschwerdeführerin ab.
  • OVG Sachsen, 13.04.2017 - 1 A 125/14

    Feststellungsklage; Anschlussberufung

    Eine uneigentliche notwendige Streitgenossenschaft (§ 64 VwGO i. V. m. § 62 Abs. 1, 1. Alt. ZPO) zwischen dem Kläger zu 1 und den übrigen Klägern, die einer Rechtskraftwirkung des Senatsbeschlusses vom 7. März 2014 hinsichtlich der Ablehnung des Zulassungsantrags des Kläger zu 1 entgegenstünde, liegt angesichts der sich bereits aus den jeweiligen erstinstanzlichen Anträgen ergebenden fehlenden Identität des Streitgegenstands (vgl. SächsOVG, Urt. v. 19. Februar 2008 - 4 B 553/05 -, juris Rn. 34) ebenso wenig vor.
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