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   OVG Sachsen, 19.04.2023 - 3 A 151/23.A   

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https://dejure.org/2023,9269
OVG Sachsen, 19.04.2023 - 3 A 151/23.A (https://dejure.org/2023,9269)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.04.2023 - 3 A 151/23.A (https://dejure.org/2023,9269)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. April 2023 - 3 A 151/23.A (https://dejure.org/2023,9269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 3 AsylG; § 78 Abs. 4 AsylG; § 138 Nr. 3 VwGO; § 173 VwGO i. V. m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO
    Fiebrige Erkältung; Antrag auf Terminsaufhebung; Vertagungsgrund; Verfahrensmangel; Gehörsverletzung; Organ der Rechtspflege; Rechtsanwalt; Glaubhaftmachung; ärztliches Attest; Verhandlungsunfähigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 04.01.2023 - 11 ZB 22.31274

    Terminverlegung wegen akuter Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2023 - 3 A 151/23
    Deshalb sind eine Vertagung rechtfertigende erhebliche Gründe im Sinne des § 227 ZPO nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. September 2013 - 1 B 8.13 -, juris Rn. 13; v. 28. April 2008 - 4 B 47.07 -, juris Rn. 22, und v. 29. April 2004 - 3 B 119.03 -, juris Rn. 3, jeweils m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 24. März 2023 - 6 A 930/21.A - juris Rn.6; BayVGH, Beschl. v. 4. Januar 2023 - 11 ZB 22.31274 -, juris Rn. 3).

    Wird eine Terminverlegung erst kurz vor der anberaumten mündlichen Verhandlung wegen einer Erkrankung beantragt, so muss dieser Verhinderungsgrund so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ihn ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann, d. h. regelmäßig muss ein ärztliches Attest beigebracht werden (vgl. BSG, Beschl. v. 13. August 2015 - B 9 V 13/15 B -, juris Rn. 15; OVG NRW, a. a. O. Rn. 14 m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 4. Januar 2023 - 11 ZB 22.31274 -, juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 07.11.2011 - 22 ZB 11.1900

    Unverschuldete Fristversäumnis durch unvorhersehbare Erkrankung und dadurch

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2023 - 3 A 151/23
    Auch wenn eine Erkrankung und eine darauffolgende Arbeitsunfähigkeit nicht ausschließlich durch ärztliche Atteste glaubhaft gemacht werden kann, muss einem Rechtsanwalt bewusst sein, dass beim Fehlen eines solchen Attests je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls eine nur von ihm dargestellte Arbeitsunfähigkeit als nicht überwiegend wahrscheinlich angesehen werden kann (BayVGH, Beschl. v. 3. Mai 2022 - 24 CS 22.884 -, juris Rn. 7 und Beschl. v. 7. November - 22 ZB 11.1900 -, juris Rn. 4).10 So liegt der Fall hier.
  • BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 47.07

    Änderung der i.R.e. Planfeststellung getroffenen betrieblichen Regelungen eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2023 - 3 A 151/23
    Deshalb sind eine Vertagung rechtfertigende erhebliche Gründe im Sinne des § 227 ZPO nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. September 2013 - 1 B 8.13 -, juris Rn. 13; v. 28. April 2008 - 4 B 47.07 -, juris Rn. 22, und v. 29. April 2004 - 3 B 119.03 -, juris Rn. 3, jeweils m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 24. März 2023 - 6 A 930/21.A - juris Rn.6; BayVGH, Beschl. v. 4. Januar 2023 - 11 ZB 22.31274 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung der Hauptverhandlung; Verletzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2023 - 3 A 151/23
    Deshalb sind eine Vertagung rechtfertigende erhebliche Gründe im Sinne des § 227 ZPO nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. September 2013 - 1 B 8.13 -, juris Rn. 13; v. 28. April 2008 - 4 B 47.07 -, juris Rn. 22, und v. 29. April 2004 - 3 B 119.03 -, juris Rn. 3, jeweils m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 24. März 2023 - 6 A 930/21.A - juris Rn.6; BayVGH, Beschl. v. 4. Januar 2023 - 11 ZB 22.31274 -, juris Rn. 3).
  • BSG, 13.08.2015 - B 9 V 13/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Amtsermittlungspflicht - Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2023 - 3 A 151/23
    Wird eine Terminverlegung erst kurz vor der anberaumten mündlichen Verhandlung wegen einer Erkrankung beantragt, so muss dieser Verhinderungsgrund so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ihn ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann, d. h. regelmäßig muss ein ärztliches Attest beigebracht werden (vgl. BSG, Beschl. v. 13. August 2015 - B 9 V 13/15 B -, juris Rn. 15; OVG NRW, a. a. O. Rn. 14 m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 4. Januar 2023 - 11 ZB 22.31274 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 CS 22.884

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Glaubhaftmachung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2023 - 3 A 151/23
    Auch wenn eine Erkrankung und eine darauffolgende Arbeitsunfähigkeit nicht ausschließlich durch ärztliche Atteste glaubhaft gemacht werden kann, muss einem Rechtsanwalt bewusst sein, dass beim Fehlen eines solchen Attests je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls eine nur von ihm dargestellte Arbeitsunfähigkeit als nicht überwiegend wahrscheinlich angesehen werden kann (BayVGH, Beschl. v. 3. Mai 2022 - 24 CS 22.884 -, juris Rn. 7 und Beschl. v. 7. November - 22 ZB 11.1900 -, juris Rn. 4).10 So liegt der Fall hier.
  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2023 - 3 A 151/23
    Deshalb sind eine Vertagung rechtfertigende erhebliche Gründe im Sinne des § 227 ZPO nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. September 2013 - 1 B 8.13 -, juris Rn. 13; v. 28. April 2008 - 4 B 47.07 -, juris Rn. 22, und v. 29. April 2004 - 3 B 119.03 -, juris Rn. 3, jeweils m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 24. März 2023 - 6 A 930/21.A - juris Rn.6; BayVGH, Beschl. v. 4. Januar 2023 - 11 ZB 22.31274 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2023 - 6 A 930/21

    Glaubhaftmachen der Symptome für eine Terminverlegung bzw. Vertagung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.04.2023 - 3 A 151/23
    Deshalb sind eine Vertagung rechtfertigende erhebliche Gründe im Sinne des § 227 ZPO nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. September 2013 - 1 B 8.13 -, juris Rn. 13; v. 28. April 2008 - 4 B 47.07 -, juris Rn. 22, und v. 29. April 2004 - 3 B 119.03 -, juris Rn. 3, jeweils m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 24. März 2023 - 6 A 930/21.A - juris Rn.6; BayVGH, Beschl. v. 4. Januar 2023 - 11 ZB 22.31274 -, juris Rn. 3).
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