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   OVG Sachsen, 19.07.2021 - 12 A 316/19.D   

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OVG Sachsen, 19.07.2021 - 12 A 316/19.D (https://dejure.org/2021,34182)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.07.2021 - 12 A 316/19.D (https://dejure.org/2021,34182)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. Juli 2021 - 12 A 316/19.D (https://dejure.org/2021,34182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsDG § 59 Abs. 3, SächsDG § 65 Abs. 2, ZPO § 295
    Disziplinarverfügung; Prüfungsmaßstab; unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Bezügekürzung; Zeugenvernehmung; Disziplinarmaß; Rügeverlust

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Sachsen, 30.04.2021 - 12 A 184/18

    Fernbleiben vom Dienst; Disziplinarmaßnahmeverbot; Zeitablauf; Schriftform;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2021 - 12 A 316/19
    Dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat sich der beschließende Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 30. April - 12 A 184/18.D - (Rn. 55 ff.) ausdrücklich angeschlossen; sie wäre damit auch in einem zugelassenen Berufungsverfahren des Klägers zugrunde zu legen.

    Kann der Kläger dem Beklagten eine Dienstunfähigkeit im Zeitraum vom 28. September bis einschließlich 2. November 2014 nach den vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Maßstäben mangels Vorlage eines entsprechenden polizeiärztlichen Attests "nicht entgegenhalten", fehlt es auch an der für die Aktivierung der Weisung erforderlichen Dienstunfähigkeit des Klägers im Rechtssinn (vgl. Senatsurt. v. 30. April 2021 - 12 A 184/18.D -, Rn. 68; zur Veröffentlichung vorgesehen).14 An der abweichenden rechtlichen Würdigung des erstinstanzlich festgestellten Sachverhalts im Rechtsmittelverfahren ist der Disziplinarsenat weder durch den Prüfungsmaßstab des § 61 Abs. 3 SächsDG für Disziplinarverfügungen noch durch das allgemeine Verschlechterungsverbot des § 3 SächsDG i. V. m. § 129 VwGO gehindert.

    Die vorgenannten Regelungen begründen keine Bindung an die rechtliche Würdigung eines vom Dienstherrn "angeschuldigten" feststehenden Lebenssachverhalts oder an die rechtliche Würdigung der Disziplinarkammer, sondern begrenzen nur die möglichen Rechtsfolgen, also die Art und ggf. Ausgestaltung der bei Feststellung eines Dienstvergehens gebotenen Disziplinarmaßnahme nach § 5 Abs. 1 SächsDG (vgl. Senatsurt. v. 30. April 2021 - 12 A 184/18.D -, Rn. 73 und Urban, in: Urban/Wittkowski, a. a. O., § 5 Rn. 4 jeweils m. w. N.).

    Bei der disziplinarrechtlichen Würdigung dieses Sachverhalts hätte aus Sicht des Disziplinarsenats nach den Umständen des Falles bei Erhebung einer Disziplinarklage (§ 34 SächsDG), von der der Dienstherr zugunsten des Klägers abgesehen hat, statt einer Bezügekürzung (§ 8 SächsDG) durchaus auch eine Zurückstufung (§ 9 SächsDG) des Klägers in das Amt eines Polizeimeisters Ausgangspunkt für eine Bestimmung des angemessenen Disziplinarmaßes sein können (vgl. Senatsurt. v. 30. April 2021 - 12 A 184/18.D -, Rn. 85 für das unentschuldigte Fehlen eines Polizeihauptkommissars von etwa eineinhalb Monaten).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2021 - 12 A 316/19
    Dies zugrunde gelegt, erscheint das in der Disziplinarverfügung festgesetzte Disziplinarmaß auch unter Berücksichtigung der nunmehr überlangen Verfahrensdauer, die im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zugunsten des Klägers bei der Bestimmung des angemessenen Disziplinarmaßes zu berücksichtigen ist (zum Maßstab: BVerwG, Urt. v. 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, juris Rn. ff.), im Ergebnis nicht überhöht, auch wenn der Kläger die ihm als Beamten obliegende Wiederaufnahme des Dienstes in Sorge um die Erhaltung seiner Gesundheit (Möglichkeit einer dritten Bizepssehnenruptur) hinausgezögert hat.

    Mit seinem Zulassungsvorbringen, er habe die von der Disziplinarkammer angenommene zögerliche Prozessführung, die der Berichterstatterin Anlass zu einer Betreibensaufforderung gab, nicht zu vertreten, weil der ursprünglich zuständige Rechtssekretär schuldlos in zwei Verkehrsunfälle verwickelt worden, längere Zeit arbeitsunfähig und während anschließender Wiedereingliederungsphasen nur eingeschränkt arbeitsfähig gewesen sei, übersieht der Kläger, dass die Angemessenheit der jeweiligen Verfahrensdauer im Ergebnis einer Gesamtbetrachtung zu beurteilen ist, die neben der Bedeutung der Angelegenheit auch das "Verhalten der Parteien" in den Blick nimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Juli 2013 a.a.O., juris Rn. 37 m. N. zur Rspr. des EGMR zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK).

  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2021 - 12 A 316/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt vorsätzliches unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst regelmäßig zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wenn es über Monate andauert oder in der Summe einen vergleichbaren Gesamtzeitraum erreicht (BVerwG, Urt. v. 22. April 1991 - 1 D 62.90 -, juris Rn. 99 m. w. N.; Urt. v. 25. Januar 2007 - 2 A 3.05 -, juris Rn. 42; Urt. v. 27. Januar 2011 - 2 A 5.09 -, juris Rn. 35; Urt. v. 12. November 2020 a. a. O., Rn. 21).

    Daher ist in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst grundsätzlich Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme (BVerwG, Urt. v. 7. November - 1 D 33.90 -, juris Rn. 31 m. w. N.; Urt. v. 22. April 1991 a. a. O.; Urt. v. 6. Mai 2003 - D 26.02 -, juris Rn. 54 f.; Beschl. v. 31. Juli 2019 - 2 B 56.18 -, juris Rn. 11; Urt. v. 12. November 2020 a. a. O., juris Rn. 22).

  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 460/17

    Keine Unverwertbarkeit der unbefugten Aussage eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2021 - 12 A 316/19
    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschl. v. 16. November 2017 - 3 StR 460/17 -, juris Rn. 10; ebenso bereits BGH, Urt. v. 12. Januar 1956 - 2 StR 195/55 -, NJW 1956, 599 f.; zur Abgrenzung BGH, Urt. v. 7. März 1996 - 4 StR 737/95 -, juris 11) geklärt, dass die Zeugenaussage eines nicht von seiner Schweigepflicht entbundenen Arztes nach der Strafprozessordnung grundsätzlich unabhängig davon verwertbar bleibt, ob sich der Arzt durch seine Angaben nach § 203 StGB strafbar macht.

    Anders als auf Seite 6 des klägerischen Schriftsatzes vom 9. April 2019 ausgeführt, kommt es jedenfalls bei einer Anwendung der strafprozessualen Vorschriften "für das Tatgericht ... nicht darauf an, ob der Berufsgeheimnisträger befugt oder unbefugt handelt, sondern nur darauf, ob er sein Zeugnis verweigert oder nicht" (so ausdrücklich BGH, Beschl. v. 16. November 2017 a. a. O.).

  • BVerwG, 31.07.2019 - 2 B 56.18

    Beamtenrechtliche Verpflichtung zur Dienstleistung; Unentschuldigtes Fernbleiben

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2021 - 12 A 316/19
    Daher ist in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst grundsätzlich Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme (BVerwG, Urt. v. 7. November - 1 D 33.90 -, juris Rn. 31 m. w. N.; Urt. v. 22. April 1991 a. a. O.; Urt. v. 6. Mai 2003 - D 26.02 -, juris Rn. 54 f.; Beschl. v. 31. Juli 2019 - 2 B 56.18 -, juris Rn. 11; Urt. v. 12. November 2020 a. a. O., juris Rn. 22).
  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 D 33.90

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2021 - 12 A 316/19
    Daher ist in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst grundsätzlich Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme (BVerwG, Urt. v. 7. November - 1 D 33.90 -, juris Rn. 31 m. w. N.; Urt. v. 22. April 1991 a. a. O.; Urt. v. 6. Mai 2003 - D 26.02 -, juris Rn. 54 f.; Beschl. v. 31. Juli 2019 - 2 B 56.18 -, juris Rn. 11; Urt. v. 12. November 2020 a. a. O., juris Rn. 22).
  • BVerwG, 08.04.2021 - 2 B 2.21

    Verwertung einzelner negative Vorfälle bei der Festlegung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2021 - 12 A 316/19
    Das Gewicht der Pflichtverletzung ist danach Ausgangspunkt und richtungweisendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. April 2021 - 2 B 2.21 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 30.11.2018 - 5 B 33.18

    Unterlassung der Feststellung der Verletzung der Dispositionsmaxime;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2021 - 12 A 316/19
    Ausgehend davon ist - nach den oben bereits dargelegten Maßstäben - im Fall der Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht von einem Verlust des Rügerechts auszugehen, der einen durchgreifenden Verfahrensmangel ausschließt (für eine Gehörsrüge vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. November 2018 - 5 B 33.18.D -, juris Rn. 16; BGH, Beschl. v. 28. März 2019 - IX ZR 147/18 -, juris Rn. 4 m. w. N.), mag es sich bei der im Termin erschienenen Rechtssekretärin - wie im klägerischen Schriftsatz vom 25. Juni 2019 ausgeführt - seinerzeit auch um eine Berufsanfängerin gehandelt haben.
  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2021 - 12 A 316/19
    Diese beamtenrechtliche Grundpflicht fordert von einem Beamten vor allem, sich während der vorgeschriebenen Zeit an dem vorgeschriebenen Ort aufzuhalten und dort die ihm übertragenen dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. September 2003 - 2 C 49.02 -, juris Rn. 19; Urt. v. 11. Oktober 2006 a. a. O., Rn. 34 und Urt. v. 27. Februar 2014 - 2 C 1.13 - BVerwGE 149, 117-139, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 20.01.2014 - 2 B 89.13

    Rechtmäßigkeit der disziplinarrechtlichen Entfernung eines Beamten aus dem Dienst

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.07.2021 - 12 A 316/19
    Die Disziplinarkammer ist zutreffend davon ausgegangen, dass die angefochtene Disziplinarverfügung einer gerichtlicher Überprüfung sowohl auf ihre Rechtmäßigkeit als auch auf ihre Zweckmäßigkeit unterliegt (§ 61 Abs. 3 SächsDG), wobei die Entscheidung über die Disziplinarmaßnahme nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BDG unter Beachtung des Verschlechterungsverbots "nach pflichtgemäßem Ermessen" auf der Grundlage einer eigenständigen Gesamtwürdigung ohne Bindung an disziplinarrechtliche Wertungen des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Januar - 2 B 89.13 -, juris Rn. 7) erfolgt.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2005 - L 1 U 719/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95

    Beweisverwertungsverbot für die Aussage eines Arztes, nachdem der Patient die

  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei;

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14

    ADHS; ADS; Aufmerksamkeitdefizitsyndrom; Disziplinarmaßnahme; Milderungsgründe;

  • OVG Sachsen, 21.01.2013 - 1 A 605/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Möglichkeit der Bezugnahme eines Rechtsmittels auf

  • VGH Bayern, 13.11.2017 - 12 B 17.2019

    Umdeutung der "Berufung" in einen Antrag auf Zulassung der Berufung

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

  • BGH, 28.03.2019 - IX ZR 147/18

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Prüfung des

  • BGH, 20.07.1955 - 2 StR 195/55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 B 7.19

    Verlust des Rügerechts einer Partei eines Rechtsstreits bei einer fehlerhaften

  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

  • BVerwG, 16.08.1962 - W B 12.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 49.02

    Fernbleiben eines Rechtsreferendars vom Dienst; formale Dienstpflicht eines

  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09

    Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für

  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 195/55

    Pflichtenwiderspruch - Wahrung des Vertrauens - Aufklärung einer Straftat -

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