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   OVG Sachsen, 19.10.2012 - 5 D 97/12   

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https://dejure.org/2012,34316
OVG Sachsen, 19.10.2012 - 5 D 97/12 (https://dejure.org/2012,34316)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.10.2012 - 5 D 97/12 (https://dejure.org/2012,34316)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. Oktober 2012 - 5 D 97/12 (https://dejure.org/2012,34316)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    AO § 155 Abs. 1, § 218; InsO § 38, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 208 Abs. 1, § 209 Abs. 1 Nr. 2, § 210

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Festsetzung von Abfallgebühren gegen den Insolvenzverwalter trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Vollstreckungsverbot der für das Grundstück des Schuldners in der Insolvenz festgesetzten Abfallgebühren als alleinige Neumasseverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung von die Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 InsO darstellenden Abgabenforderungen mittels Verwaltungsakt bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO durch den Insolvenzverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Masseunzulänglichkeit: Kein Vollstreckungsverbot für Abgaben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vom Insolvenzverwalter begründete Abgabenforderungen (Abfallgebühren) sind auch bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit mittels Verwaltungsakt festzusetzen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zum Insolvenzrecht

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Abgabenforderungen, die Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 InsO darstellen, sind auch dann gemäß § 155 Abs. 1 AO mittels Verwaltungsakt festzusetzen, wenn der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 424
  • NVwZ-RR 2013, 333
  • DÖV 2013, 159
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 58/06

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.10.2012 - 5 D 97/12
    Abgabenforderungen, die Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 InsO darstellen, sind auch dann gemäß § 155 Abs. 1 AO mittels Verwaltungsakt festzusetzen, wenn der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt hat (Anschluss an BFH, Urt. v. 29. August 2007 - IX R 58/06 -, ZIP 2007, 2083 f.).

    Wegen dieser in der Abgabenordnung angelegten Trennung des Festsetzungsverfahrens (§§ 155 ff. AO) vom Erhebungsverfahren (§§ 218 ff. AO) beschränkt das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO hier lediglich die Befugnis der Behörde, den Verwaltungsakt zu vollstrecken, nicht aber, ihn zu erlassen (BFH, Urt. v. 29. August 2007 - IX R 58/06 -, juris Rn. 13/14 = ZIP 2007, 2083 f.).

  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.10.2012 - 5 D 97/12
    Bei Masseunzulänglichkeit auch für Neumasseverbindlichkeiten i. S. d. § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO gilt das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO nicht unmittelbar und analog allenfalls dann, wenn mehrere Neumassegläubiger existieren (Anschluss an BGH, Urt. v. 13. April 2006 - IX ZR 22/05 -, ZIP 2006, 1004 ff.).

    9 Jedenfalls ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die analoge Anwendung der §§ 207 ff. InsO, insbesondere des § 210 InsO, auf den Fall der - angezeigten bzw. im Prozess dargelegten und bewiesenen - Masseunzulänglichkeit auch für Neumasseverbindlichkeiten nur dann gerechtfertigt, wenn mehrere Neumassegläubiger miteinander in Konkurrenz stehen, weil nur dann ein Bedürfnis besteht, durch analoge Anwendung des § 210 InsO einen Wettlauf konkurrierender Gläubiger bei der Vollstreckung der Neumasseverbindlichkeiten in die Insolvenzmasse zu vermeiden (BGH, Urt. v. 13. April 2006 - IX ZR 22/05 -, juris Rn. 18/19 = ZIP 2006, 1004 ff.).

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.10.2012 - 5 D 97/12
    8 Ob eine weitere Anzeige der Masseunzulänglichkeit auch für Neumasseverbindlichkeiten (wie hier diejenige vom 20. Mai 2010) analog § 208 Abs. 1 InsO die gleiche das Prozessgericht bindende, die Vollstreckung gemäß § 210 InsO und damit eine Leistungsklage ausschließende Wirkung hat, wie die erste Anzeige unmittelbar gemäß § 208 Abs. 1 InsO, oder ob der Insolvenzverwalter bei Unzulänglichkeit der Insolvenzmasse zur Berichtigung selbst der Neumasseverbindlichkeiten dies im jeweiligen Prozess substantiiert einwenden und beweisen müsste, um einer Leistungsklage das Rechtsschutzbedürfnis zu nehmen und den Neumassegläubiger auf eine bloße Feststellungsklage zu verweisen, ist selbst im Zivilprozess streitig (dies offen lassend, aber eher zu letzterem tendierend: BGH, Urt. v. 3. April 2003 - IX ZR 101/02 -, juris Rn. 37 bis 41 = NJW 2003, 2454 ff.; dem ausdrücklich folgend: BAG, Urt. v. 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 -, juris Rn. 27 = ZIP 2003, 1850 ff.).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.10.2012 - 5 D 97/12
    8 Ob eine weitere Anzeige der Masseunzulänglichkeit auch für Neumasseverbindlichkeiten (wie hier diejenige vom 20. Mai 2010) analog § 208 Abs. 1 InsO die gleiche das Prozessgericht bindende, die Vollstreckung gemäß § 210 InsO und damit eine Leistungsklage ausschließende Wirkung hat, wie die erste Anzeige unmittelbar gemäß § 208 Abs. 1 InsO, oder ob der Insolvenzverwalter bei Unzulänglichkeit der Insolvenzmasse zur Berichtigung selbst der Neumasseverbindlichkeiten dies im jeweiligen Prozess substantiiert einwenden und beweisen müsste, um einer Leistungsklage das Rechtsschutzbedürfnis zu nehmen und den Neumassegläubiger auf eine bloße Feststellungsklage zu verweisen, ist selbst im Zivilprozess streitig (dies offen lassend, aber eher zu letzterem tendierend: BGH, Urt. v. 3. April 2003 - IX ZR 101/02 -, juris Rn. 37 bis 41 = NJW 2003, 2454 ff.; dem ausdrücklich folgend: BAG, Urt. v. 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 -, juris Rn. 27 = ZIP 2003, 1850 ff.).
  • BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 21.02

    Gesamtvollstreckungs- und Konkursverfahren; Sequestration; Leistungsbescheid;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.10.2012 - 5 D 97/12
    6 Dass es sich bei der streitigen Abfallgebührenschuld für das Kalenderjahr 2009 um eine Masseverbindlichkeit i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO handelt, die im Unterschied zu Insolvenzforderungen i. S. d. § 38 InsO nicht vor, sondern erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet werden, gemäß § 53 InsO aus der Insolvenzmasse vorweg zu berichtigen sind und deshalb nach gesicherter Rechtsprechung auch während des Insolvenzverfahrens durch Leistungsbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen sind (so schon zur Konkurs- und Gesamtvollstreckungsordnung: BVerwG, Urt. v. 12. Juni 2003 - 3 C 21/02 -, juris Rn. 16 = NJW 2003, 3576 ff.), bestreitet der Kläger nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2012 - 10 S 3127/11

    Zur immissionsschutzrechtlichen Betreiberhaftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.10.2012 - 5 D 97/12
    Denn im Ergebnis gilt im Abgabenrecht nichts anderes als das nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung zum Immissionsschutzrecht, wo die zuständige Behörde ungeachtet der Anzeige der Masseunzulänglichkeit den polizeipflichtigen Insolvenzverwalter zur Erfüllung seiner immissionsschutzrechtlichen Nachsorgepflichten durch Verwaltungsakt in Anspruch nehmen kann, weil das aus der Anzeige der Masseunzulänglichkeit folgende Vollstreckungsverbot gemäß § 210 InsO nur die Durchsetzung der Ordnungsverfügung (die Kosten der Ersatzvornahme) betrifft (VGH BW, Beschl. v. 17. April 2012 - 10 S 3127/11 -, juris Rn. 9/10 = NVwZ-RR 2012, 460 ff.; ebenso: BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 1998 - 7 C 38/97 -, juris Rn. 15 = NJW 1999, 1416 ff.).
  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen

    In der finanzgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist allerdings geklärt (vgl etwa BFHE 218, 432, 434 = BStBl II 2008, 322; Sächsisches OVG NVwZ-RR 2013, 333 f = ZIP 2013, 424; s auch - zur Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Vornahme vertretbarer Handlungen im Immissionsschutzrecht trotz Vollstreckungsverbots nach § 210 InsO - VGH Mannheim NVwZ-RR 2012, 460, 461 f = ZIP 2012, 1819) , dass abgabenrechtliche Forderungen gegen den Insolvenzverwalter auch dann (noch) durch Verwaltungsakt festgesetzt werden dürfen, wenn dieser bereits die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO angezeigt hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 157/14

    Betriebsprüfung - Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Anzeige von

    Im Beitragsrecht der Sozialversicherung ist ähnlich wie im Steuerrecht (hierzu BFH 29.08.2007, IX R 58/06, juris) und im Abgabenrecht (vgl SächsOVG 19.10.2012, 5 D 97/12, juris) eine Trennung zwischen einer Festsetzung der Beiträge und ihrer Vollstreckung vorzunehmen.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 1115/14
    Im Beitragsrecht der Sozialversicherung ist ähnlich wie im Steuerrecht (hierzu BFH 29.08.2007, IX R 58/06, juris) und im Abgabenrecht (vgl SächsOVG 19.10.2012, 5 D 97/12, juris) eine Trennung zwischen einer Festsetzung der Beiträge und ihrer Vollstreckung vorzunehmen.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 1116/14
    Im Beitragsrecht der Sozialversicherung ist ähnlich wie im Steuerrecht (hierzu BFH 29.08.2007, IX R 58/06, juris) und im Abgabenrecht (vgl SächsOVG 19.10.2012, 5 D 97/12, juris) eine Trennung zwischen einer Festsetzung der Beiträge und ihrer Vollstreckung vorzunehmen.
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