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   OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18   

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OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18 (https://dejure.org/2020,12619)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.04.2020 - 6 B 1182/18 (https://dejure.org/2020,12619)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. April 2020 - 6 B 1182/18 (https://dejure.org/2020,12619)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    BÄO § 5 Abs. 2, BÄA § 3 Abs. 1 Nr. 2
    Widerruf der Approbation; Kinderpornografie; Verhältnismäßigkeit

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18
    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. August 2010 a. a. O.; Urt. v. 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 17).

    Wegen des - wie ausgeführt - hinreichenden Bezugs der Straftaten eines Arztes gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern zu seiner beruflichen Tätigkeit kann bei ihm auch der Besitz von kinderpornografischen Bildern außerhalb seiner Tätigkeit - auch bei geringerer Anzahl oder von niederschwelligem Inhalt - aufgrund des damit verbundenen Vertrauensverlusts zum Widerruf der Approbation führen (vgl. für Lehrer: BVerwG, Urt. v. 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 31).

    Für Ärzte gilt insoweit - wegen der mit ihrem Beruf verbundenen besonderen Aufgaben- und Pflichtenstellung - ein besonders strenger Maßstab (vgl. für Lehrer: BVerwG, Urt. v. 24. Oktober 2019 a. a. O. Rn. 33).

    Eine weitergehende, die Frage der Unwürdigkeit begrenzende Indizwirkung kommt ihr nicht zu (vgl. für das Disziplinarrecht: BVerwG, Urt. v. 24. Oktober 2019 a. a. O. Rn. 34).

  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12

    Wiedererteilung der Approbation; Wiedererlangung der Würdigkeit; Zurückstellung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18
    Sofern er die Würdigkeit oder Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs zweifelsfrei wiedererlangt hat und auch sonst kein Versagungsgrund vorliegt, hat er einen Anspruch auf erneute Erteilung der Approbation (BVerwG, Beschl. v. 15. November 2012 - 3 B 36.12 -, juris Rn. 6).

    Hierbei ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung Art und Schwere des Fehlverhaltens sowie der zeitliche Abstand zu den die Unwürdigkeit begründenden Verfehlungen zu berücksichtigen, des weiteren alle Umstände, die nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens eingetreten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. November 2012 a. a. O. Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 01.03.2011 - 3 A 131/10
    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18
    Soweit der Kläger in seinem Schriftsatz vom 14. Februar 2019, der nach Ablauf der Frist zur Begründung des Zulassungsantrags beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingegangen ist, zu diesem Zulassungsgrund Ausführungen macht, können diese nicht berücksichtigt werden (vgl. § 124a Abs. 5 Satz 2, Abs. 4 Satz 4 VwGO; SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2011 - 3 A 131/10 -, juris Rn. 4; zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 2. August 2010 - 4 BN 36.10 -, juris Rn. 5; v. 14. Juni 1995 - 1 B 132.94 -, NVwZ 1995, 1134).

    Nach Ablauf der Frist zur Begründung des Zulassungsantrags können lediglich Ausführungen zu bereits fristgemäß ausreichend geltend gemachten Zulassungsgründen ergänzt (vgl. SächsOVG, v. 1. März 2011 a. a. O. Rn. 5), nicht aber neue oder weitere Gründe wirksam erstmals dargelegt werden (vgl. Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 53).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18
    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. August 2010 a. a. O.; Urt. v. 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 17).

    Bei deliktbezogener Betrachtung sind angesichts der zu den Tatzeitpunkten geltenden Strafrahmen (bis zu fünf Jahre für das Verbreiten kinderpornografischer Schriften und bis zu zwei Jahre für den Besitz kinderpornografischer Schriften) die Taten dem schwereren bzw. mittelschweren Bereich zuzuordnen (vgl. für das Disziplinarrecht: BVerwG, Urt. v. 19. August 2010 - 2 C 13.10 -, NVwZ 2011, 299 Rn. 26; Beschl. v. 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 -, juris Rn. 8).

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18
    Eine Zulassung der Berufung scheidet aus, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (vgl. z. B. SächsOVG, Beschl. v. 8. Dezember 2019 - 6 A 740/19 -, juris Rn. 3; v. 16. April 2008 - 5 B 49/07 -, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).

    Aus den Gründen, mit denen er die aus seiner Sicht bestehenden ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung darlegt, ergibt sich nicht, dass die Rechtssache voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008 a. a. O. S. 194).

  • VG Chemnitz, 21.08.2018 - 4 K 2279/16
    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18
    Az.: 6 A 1182/18 4 K 2279/16.

    Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 21. August 2018 - 4 K 2279/16 - zuzulassen, wird abgelehnt.

  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18
    15 Entgegen der Auffassung des Klägers ist auch der Umstand, inwieweit das Fehlverhalten des Arztes in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist oder nicht, nicht von Bedeutung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Januar 2003 - 3 B 149.02 -, juris Rn. 4; sowie zum Disziplinarrecht: Urt. v. 17. November 2017 - 2 C 25.17 -, BVerwGE 160, 370 Rn. 28 m. w. N.).

    Entscheidend ist, ob das Verhalten des Arztes für jeden billig und gerecht Denkenden als Zerstörung der für die ärztliche Tätigkeit unverzichtbaren Vertrauensbasis erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Januar 2003 a. a. O.).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18
    Wer kinderpornografische Schriften besitzt (§ 184 Abs. 5 Satz 2 StGB a. F.), trägt durch seine Nachfrage nach solchen Darstellungen zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176a Abs. 2 StGB) und damit zum Verstoß gegen ihre Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit bei (BVerwG, Urt. v. 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, NVwZ 2011, 303 Rn. 16).

    Anders als Kinderärzten und Erziehern oder Lehrern (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, juris Rn. 15 ff.) ist einem Arzt (hier ohne Erwerb einer Facharztbezeichnung aber mit Anerkennung zur Führung der Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin") zwar keine spezifische Pflicht zum Schutz und Obhut gerade von Kindern auferlegt.

  • OVG Sachsen, 30.03.2005 - 4 B 710/04

    Approbation, Widerruf, Unwürdigkeit, Strafurteil, Vermögensdelikt

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18
    Eine Unwürdigkeit liegt vor, wenn ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (BVerwG, Beschl. v. 9. Januar 1991 - 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2005 - 4 B 710/04 -, juris Rn. 7).

    Erforderlich ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Arztes, das bei Würdigung aller Umstände seine weitere Berufsausübung zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als untragbar erscheinen lässt; einer Prognoseentscheidung in Bezug auf die künftige ordnungsgemäße Erfüllung der Berufspflichten bedarf es - anders als bei der Unzuverlässigkeit - nicht (BVerwG, Beschl. v. 2. November 1992 - 3 B 87.92 -, NJW 1993 806; SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2005 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 29.02.2008 - 21 ZB 08.26

    Widerruf der Approbation als Kinder- und Jugendlichentherapeut; keine

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18
    Angesichts der gegen den Kläger verhängten 130 Tagessätzen kann auch angesichts der ausgesprochenen Strafe nicht von einer Bagatelle ausgegangen werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 29. Februar 2008 - 21 ZB 08.26 -, juris Rn. 5 bei 180 Tagessätzen).
  • BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94

    Ausländergesetz - Grundsatz der streitbaren Demokratie

  • BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13

    Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • BVerwG, 02.08.2010 - 4 BN 36.10

    Prüfungsumfang der Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 A 1182/18
  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

  • OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit

  • BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14

    Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2018 - 13 A 2079/18

    Bewirken des für die Annahme der Unwürdigkeit erforderlichen Vertrauensverlusts

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