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   OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18   

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OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18 (https://dejure.org/2018,17934)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.06.2018 - 1 B 108/18 (https://dejure.org/2018,17934)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 1 B 108/18 (https://dejure.org/2018,17934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BAföG § 7, Abs. 1a BAföG § 7, Abs. 3
    Ausbildungsförderung; Grundanspruch; Bologna-Prozess; Fachrichtungswechsel; Schwerpunktverlagerung; nichtiger Grund

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BAföG § 7 Abs. 1a S. 1; HRG § 18 Abs. 1 S. 1
    Gewährung von Ausbildungsförderung für den Diplom-Studiengang Fotografie an einer Hochschule; Nachweis eines Fachrichtungswechsels aus unabweisbarem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2018, 1299
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 28.09.2017 - 1 BvR 1510/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen zu Unrecht angenommener Eilzuständigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18
    Ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters kann sich grundsätzlich aus der Entscheidung durch den Einzelrichter oder Vorsitzenden an Stelle der Kammer ergeben (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 28. September 2017 - 1 BvR 1510/17 -, juris Rn. 15 und v. 2. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Beschl. v. 2. November 2017 - 4 B 891/17 -, juris Rn. 12 m. w. N.).

    Eine Vorsitzendenentscheidung nach § 123 Abs. 2 Satz 3 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 8 VwGO ist nur zulässig, wenn die Beteiligung der für den Normalfall vorgesehenen weiteren Berufsrichter zu einer mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbaren Verzögerung führen würde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. September 2017 a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 11. April 2011 - 18 B 440/11 -, juris Rn. 8).

    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat oder wenn die maßgeblichen Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewandt wurden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. September 2017 a. a. O. m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 11.05.2017 - 1 A 904/16

    Ausbildungsförderung; Bachelor-Studiengang Architektur; Diplom-Studiengang

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18
    20 Die den Grundanspruch des § 7 Abs. 1 BAföG auf die Förderung einer berufsqualifizierenden Erstausbildung um die Förderung "privilegierter" zusätzliche Studiengänge erweiternde Regelung des § 7 Abs. 1a Satz 1 BAföG bezweckt die ausbildungsförderungsrechtliche Unterstützung von durch den sog. Bologna-Prozess angestoßene Internationalisierung und Restrukturierung der Hochschulabschlüsse durch grundständige Bachelor- bzw. Bakkalaureus-Studiengänge und darauf aufbauende Master- bzw. Magister-Studiengänge (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24. Februar 2016 - 1 B 35/16 -, juris; Urt. v. 11. Mai 2017 - 1 A 904/16 -, juris Rn. 31 m. w. N., nicht rechtskräftig; Revisionsverfahren 5 C 10.17 anhängig).

    Ausgehend von Sinn und Zweck des § 7 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG, nämlich der Schaffung einer speziellen Förderregelung für konsekutive Studiengänge, die auf einem Bachelor-Grad als abgeschlossener ("neuartiger") Erstausbildung aufbauen, hält der Senat eine analoge Anwendung der teilweise planwidrig lückenhaften Norm in Einzelfällen wegen Identität von Interessenlage und Normzweck für geboten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. November 2012 - 1 A 7/12 -, juris Rn. 8; Urt. v. 11. Mai 2017 a. a. O.).

    Der Senat hatte hierzu festgestellt, dass dieser Diplom-Studiengang sich wegen seines modularen, dem sog. Bologna-Prozess angepassten Aufbaus, der vollständigen Anrechnung der Fachsemester des Bachelor-Studiengangs des Klägers sowie der Möglichkeit, nach bestandener Diplomprüfung ein "Gleichwertigkeitszertifikat" zum Master of Science zu erlangen, nicht wesentlich von einem "neu" geschaffenen konsekutiven Master-Studiengang nach § 19 HRG unterscheidet, weshalb § 7 Abs. 1a BAföG auch "aus Gründen der Gleichbehandlung" analog anzuwenden ist (SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2017 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2013 - 5 ME 108/13

    Zurückverweisung eines Rechtsstreites an das Verwaltungsgericht bei Verletzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18
    13 Ergibt die auf dargelegte Gründe sowie im Weiteren ausnahmsweise auf von Amts wegen zu berücksichtigende, offensichtliche Verfassungsverstöße beschränkte Prüfung des Beschwerdegerichts (§ 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO), dass der angegriffene Beschluss - wie hier - unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters zustande gekommen ist, hat es umfassend zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 15. März 2016 - 3 B 302/15 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschl. v. 2. November 2017 a. a. O. und Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 11. April 2016 a. a. O. und Beschl. v. 14. März 2013 - 8 S 2504/12 -, juris; anders NdsOVG, Beschl. v. 26. April 2013 - 5 ME 108/13 -, juris Rn. 13 zur Verletzung rechtlich Gehörs).

    Nicht ausgeschlossen gewesen wäre jedoch auch eine Zurückverweisung des Verfahrens an das Verwaltungsgericht zur erneuten Entscheidung (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 26. April 2013 a. a. O. zur Verletzung des rechtlichen Gehörs).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2017 - 4 B 891/17

    Markthändler kann nicht auf den Münsteraner Wochenmarkt zurückkehren

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18
    Ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters kann sich grundsätzlich aus der Entscheidung durch den Einzelrichter oder Vorsitzenden an Stelle der Kammer ergeben (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 28. September 2017 - 1 BvR 1510/17 -, juris Rn. 15 und v. 2. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Beschl. v. 2. November 2017 - 4 B 891/17 -, juris Rn. 12 m. w. N.).

    13 Ergibt die auf dargelegte Gründe sowie im Weiteren ausnahmsweise auf von Amts wegen zu berücksichtigende, offensichtliche Verfassungsverstöße beschränkte Prüfung des Beschwerdegerichts (§ 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO), dass der angegriffene Beschluss - wie hier - unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters zustande gekommen ist, hat es umfassend zu prüfen, ob vorläufiger Rechtsschutz nach allgemeinen Maßstäben zu gewähren ist (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 15. März 2016 - 3 B 302/15 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschl. v. 2. November 2017 a. a. O. und Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 11. April 2016 a. a. O. und Beschl. v. 14. März 2013 - 8 S 2504/12 -, juris; anders NdsOVG, Beschl. v. 26. April 2013 - 5 ME 108/13 -, juris Rn. 13 zur Verletzung rechtlich Gehörs).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2011 - 18 B 440/11

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbare Verzögerung als Anforderung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18
    Eine Vorsitzendenentscheidung nach § 123 Abs. 2 Satz 3 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 8 VwGO ist nur zulässig, wenn die Beteiligung der für den Normalfall vorgesehenen weiteren Berufsrichter zu einer mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbaren Verzögerung führen würde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. September 2017 a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 11. April 2011 - 18 B 440/11 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 05.12.2012 - 1 A 166/09

    Fachrichtungswechsel, unabweisbarer Grund, psychische Erkrankung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18
    Ihm muss im Ergebnis keine Möglichkeit der Wahl zwischen einer Fortsetzung der begonnenen Ausbildung und einem Wechsel der Fachrichtung bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 5 C 6.03 -, juris Rn. 9; ebenso Senatsurt. v. 5. Dezember 2012 - 1 A 166/09 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03

    Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18
    Ihm muss im Ergebnis keine Möglichkeit der Wahl zwischen einer Fortsetzung der begonnenen Ausbildung und einem Wechsel der Fachrichtung bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2004 - 5 C 6.03 -, juris Rn. 9; ebenso Senatsurt. v. 5. Dezember 2012 - 1 A 166/09 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 5 ER 243.79
    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18
    Nach dem der zeitlichen Begrenzung der Förderung zugrundeliegenden Zweck der gesetzlichen Regelung kann ein Wechsel der Studiengänge grundsätzlich nur dann als eine bloße Schwerpunktverlagerung gewertet werden, wenn damit eine Verlängerung der Gesamtstudienzeit bis hin zum Studienabschluss nicht verbunden ist - andernfalls ist von einem Fachrichtungswechsel auszugehen (BVerwG, Beschl. v. 14. Dezember 1979 - 5 ER 243.79 - juris).
  • BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08

    Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18
    Ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters kann sich grundsätzlich aus der Entscheidung durch den Einzelrichter oder Vorsitzenden an Stelle der Kammer ergeben (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 28. September 2017 - 1 BvR 1510/17 -, juris Rn. 15 und v. 2. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Beschl. v. 2. November 2017 - 4 B 891/17 -, juris Rn. 12 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 30.08.2017 - 1 A 116/16

    Ausbildungsförderung; konsekutiver Studiengang; Diplomstudiengang Physik; TU

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18
    In einem ebenfalls von der Antragstellerin zitierten Fall, in dem die Bewilligung von Ausbildungsförderung für den Diplom- Studiengang "Physik" an einer TU nach einem an einer anderen Universität erfolgreich abgeschlossenen Bachelor-Studiengang "Physik" begehrt wurde, hat der Senat eine analoge Anwendung bejaht, u. a. weil eine einheitliche Fachrichtung gegeben war und die Zuerkennung eines Anspruchs auf Ausbildungsförderung grundsätzlich auch nicht zu einer höheren Belastung der Förderverwaltung führte als in dem Fall, in dem der Betroffene nach dem Bachelorstudium im Fach Physik ein Masterstudium in dieser Fachrichtung aufnimmt (SächsOVG, Urt. v. 30. August 2017 - 1 A 116/16 -, juris Rn. 24, nicht rechtskräftig; Revisionsverfahren 5 C 12.17 anhängig).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2017 - 7 L 1329/17
  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13

    Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

  • OVG Sachsen, 20.11.2012 - 1 A 7/12

    Bachelorstudiengang, Masterstudiengang, Berufsakademie

  • OVG Sachsen, 15.03.2016 - 3 B 302/15

    Zwangsgeldfestsetzung; Gehörsverletzung; Rechtsschutzinteresse; Züchtungsverbot;

  • OVG Sachsen, 24.02.2016 - 1 B 35/16

    Ausbildungsförderung, Masterstudiengang, Diplom-Studiengang

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12

    Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 10.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 12.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

  • VG Köln, 20.03.2020 - 7 L 510/20

    Spielhallen dürfen wegen des Corona-Virus geschlossen werden

    Zu den Voraussetzungen des § 80 Abs. 8 VwGO vgl. SächsOVG, Beschluss vom 20.06.2018 - 1 B 108/18 -, DVBl. 2018, 1299-1304; BVerfG, Beschluss vom 20.06.2018 - 1 B 108/18 -, NJW 2018, 40 f. mit Bspr.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2023 - 1 MB 13/22

    Baustopp für Flensburger Bahnhofshotel

    § 80 Abs. 8 VwGO stellt eine Ausnahmevorschrift dar, welche im Hinblick auf die Garantie des gesetzlichen Richters eine einzelfallbezogene und zurückhaltende Anwendung erforderlich macht (Nds. OVG, Beschluss vom 17.09.2018 - 2 ME 486/18 -, juris, Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.06.2018 - 1 B 108/18 -, juris, Rn. 9: "restriktiv auszulegen").

    Wird dies nicht versucht und ist nicht plausibel, dass keiner der Vertreter mehr im Haus war, so ist ein Verfahrensmangel gegeben (Sächs. OVG, Beschluss vom 20.06.2018 - 1 B 108/18 -, juris, Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 2 ME 486/18

    Gesetzlicher Richter bei Dringlichkeit einer Entscheidung: Entscheidung durch den

    § 123 Abs. 2 Satz 3 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 8 VwGO stellt eine Ausnahmevorschrift dar, welche im Hinblick auf die Garantie des gesetzlichen Richters eine einzelfallbezogene und zurückhaltende Anwendung erforderlich macht (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 20.6.2018 - 1 B 108/18 -, juris Rn. 12).
  • VG Köln, 27.12.2021 - 7 L 2258/21

    Discobetrieb in der Corona-Pandemie

    Zu den Voraussetzungen des § 80 Abs. 8 VwGO vgl. SächsOVG, Beschluss vom 20.06.2018 - 1 B 108/18 -, DVBl. 2018, 1299-1304; BVerfG, Beschluss vom 20.06.2018 - 1 B 108/18 -, NJW 2018, 40 f. mit Bspr.
  • OVG Sachsen, 03.08.2018 - 1 B 34/17

    Zwischenentscheidung; Drittanfechtung; Hauptbetriebsplan; kommunales

    Eine Entscheidung durch den Vorsitzenden kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn wegen der Dringlichkeit der Sache weder die zur Entscheidung berufenen weiteren Mitglieder des Spruchkörpers noch deren geschäftsplanmäßige Vertreter beteiligt werden können (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 28. September 2017 - 1 BvR 1510/17 -, juris Rn. 18; Senatsbeschl. v. 20. Juni 2018 - 1 B 108/18 -, juris Rn. 8).
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