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   OVG Sachsen, 20.07.2015 - 5 A 206/14   

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https://dejure.org/2015,45322
OVG Sachsen, 20.07.2015 - 5 A 206/14 (https://dejure.org/2015,45322)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.07.2015 - 5 A 206/14 (https://dejure.org/2015,45322)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 (https://dejure.org/2015,45322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO § 94 VwGO § 108 Abs. 2 VwGO § 86 VwGO § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO § 79 Abs. 1 Nr. 1
    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt) Kleineinleiterabgabe Bescheid eines privaten Geschäftsbesorges Heilung durch Widerspruchsbescheid Selbstverwaltungsangelegenheiten Verfahrensmangel richterliche Aufklärungspflicht rechtliches Gehör Aussetzung ds Verfahrens

  • Justiz Sachsen

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt) Kleineinleiterabgabe ; Bescheid eines privaten Geschäftsbesorges Selbstverwaltungsangelegenheiten; Verfahrensmangel; richterliche Aufklärungspflicht; rechtliches Gehöhr; Aussetzung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Sachsen, 30.06.2017 - 5 A 133/16

    Rundfunkbeitrag; Befreiung; religiöse Gründe

    (BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 9; Urt. v. 22. Januar 1969, BVerwGE 31, 212, 217 f.; SächsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 -, juris Rn. 24 und Beschl. v. 13. Juni 2016 - 5 A 504/13 -, juris Rn. 18, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 503/13

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Widerspruchsbescheid,

    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrags hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 9; Urt. v. 22. Januar 1969, BVerwGE 31, 212, 217 f.; SächsOVG, Beschl v. 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 -, juris Rn. 24; jeweils m. w. N.).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. Juli 1997, BVerfGE 96, 205, 215; BVerwG, Beschl. v. 30. März 2015 - 5 PB 26.14 -, Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 -, juris Rn. 27; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Widerspruchsbescheid; privater

    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrags hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 9; Urt. v. 22. Januar 1969, BVerwGE 31, 212, 217 f.; SächsOVG, Beschl v. 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 -, juris Rn. 24; jeweils m. w. N.).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. Juli 1997, BVerfGE 96, 205, 215; BVerwG, Beschl. v. 30. März 2015 - 5 PB 26.14 -, Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 -, juris Rn. 27; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Divergenz; Teilflächenabgrenzung

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. Juli 1997, BVerfGE 96, 205, 215; BVerwG, Beschl. v. 30. März 2015 - 5 PB 26.14 -, Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 -, juris Rn. 27; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 12.04.2016 - 5 A 202/14

    Entscheidung durch Beschluss; Berufung; mündliche Verhandlung; vorbereitendes

    Mit dem vom Verbandsvorsitzenden eigenhändig unterzeichneten Widerspruchsbescheid liegt eine inhaltlich, d. h. materiell vom Beklagten verantwortete Regelung vor (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b SächsKAG i. V. m. § 119 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 AO sowie SächsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 -, juris Rn. 17; Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 33).
  • OVG Sachsen, 15.08.2017 - 4 A 524/15

    Anschlusszwang, Benutzungszwang, Selbstverwaltungsaufgabe, ; Geschäftsbesorgung,

    Gehen diese Aufgaben nach § 46 SächsKomZG auf einen Zweckverband über, ändert sich an ihrer Einstufung als Selbstverwaltungsangelegenheiten nichts; sie werden nach § 45 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG vom Zweckverband ihm Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung verwaltet (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 -, juris Rn. 13).
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