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   OVG Sachsen, 20.07.2020 - 3 E 45/20   

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https://dejure.org/2020,21419
OVG Sachsen, 20.07.2020 - 3 E 45/20 (https://dejure.org/2020,21419)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.07.2020 - 3 E 45/20 (https://dejure.org/2020,21419)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - 3 E 45/20 (https://dejure.org/2020,21419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GKG § 63 Abs. 2 S. 1, GKG § 52 Abs. 2
    Streitwertfestsetzung; Bescheidungsklage; Geldleistung; Auffangwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

    Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2020 - 3 E 45/20
    Die Klägerin hat zwar bereits in der Klageschrift ausgeführt, dass "richtigerweise (...) ein Anerkennungsbetrag der Vergütung nach Entgeltgruppe S4 des TVöD-SuE gezahlt würde." Weder hat sie jedoch den sich hieraus ergebenden Mehrbetrag bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung beziffert, noch hat sie im Antrag in der mündlichen Verhandlung einen Mindestbetrag angegeben (vgl. hierzu: BSG, Urt. v. 23. Februar 2005 - B 6 KA 77/03 -, juris Rn. 20).
  • BGH, 19.03.2009 - IX ZB 152/08

    Bedeutung einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung geltend gemachten

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2020 - 3 E 45/20
    Denn neue Klageforderungen und nachträgliche Erweiterungen etwa durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz sind nach § 173 VwGO i. V. m. § 296a ZPO unzulässig, weil Sachanträge spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 19. März 2009 - IX ZB 152/08 -, juris Rn. 8; Dolderer, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2028, § 104 Rn. 47 f.; Jäckel, in: Beck-OK KostR, Stand: 1. Juni 2020, § 63 Rn. 13).
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