Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 304/18   

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https://dejure.org/2018,41054
OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 304/18 (https://dejure.org/2018,41054)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.08.2018 - 2 B 304/18 (https://dejure.org/2018,41054)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. August 2018 - 2 B 304/18 (https://dejure.org/2018,41054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsSchulG § 34 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung
    Aufnahme in eine weiterführende Schule; Aufnahmeentscheidung des Schulleiters; Losverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 467
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08

    Aufnahme ins Gymnasium; Kapazität; Kapazitätsengpass; Kriterien; Entscheidung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 304/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats umfasst das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462 Rn. 9).

    Sachgerechte Kriterien sind die zeitliche Dauer oder die Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass bereits ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie das Zufallsprinzip (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, beide juris).

  • OVG Sachsen, 29.09.2014 - 2 B 189/14

    Aufnahme an der Oberschule, Vergabe der Ausbildungsplätze im Losverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 304/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats umfasst das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462 Rn. 9).

    Sachgerechte Kriterien sind die zeitliche Dauer oder die Länge des Schulwegs, die Berücksichtigung des Umstands, dass bereits ein oder mehrere Geschwister des Aufnahmebewerbers an der Schule unterrichtet werden, sowie das Zufallsprinzip (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - und v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, beide juris).

  • OVG Sachsen, 14.01.2015 - 2 B 206/14

    Schulrecht, Gymnasium, Aufnahmeentscheidung, Ermessen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 304/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats umfasst das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462 Rn. 9).

    Die Entscheidung über die angewandten Kriterien liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Schulleiters (vgl. Senatsbeschl. v. 14. Januar 2015 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 08.01.2013 - 2 B 336/12

    Aufnahme in das Gymnasium, Entscheidung des Schulleiters, Zügigkeit,

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 304/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats umfasst das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462 Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 14.11.2014 - 2 B 229/14

    Benachteiligungsverbot für Behinderte, Förderschulpflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 304/18
    Eine Halbierung des Auffangwerts ist wegen der Vorwegnahme der Hauptsache nicht angezeigt (vgl. Senatsbeschl. v. 14. November 2014 - 2 B 229/14 -, juris Rn. 18, st. Rspr.; Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013, SächsVBl. 2014, Sonderbeilage Heft 1).
  • OVG Sachsen, 08.02.2016 - 2 B 301/15

    Schulnetzplan; Integrationsschüler; Losverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 2 B 304/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats umfasst das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 101 Abs. 2 Satz 1 SächsVerf begründete Recht der Eltern auf freie Wahl des Bildungswegs grundsätzlich auch das Recht auf Zugang zu einer bestimmten Schule, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Kapazitäten (Beschl. v. 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 -, Beschl. v. 8. Januar 2013 - 2 B 336/12 -, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, alle juris, Beschl. v. 14. Januar 2015, SächsVBl. 2015, 189, 190 Rn. 6 und Beschl. v. 8. Februar 2016, NVwZ-RR 2016, 462 Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 13.08.2019 - 2 B 197/19

    Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule; Durchführung des

    5 Anders als der Antragsteller meint, kann er einen Anordnungsanspruch auf vorläufige Aufnahme in die Klassenstufe 5 des B-Gymnasiums nicht aus dem von ihm in der Beschwerdebegründung in Bezug genommenen Beschluss des Senats vom 20. August 2018 - 2 B 304/18 - (juris) herleiten.

    Hiernach übersteigt, anders als im vorstehend angesprochenen Senatsbeschluss vom 20. August 2018 - 2 B 304/18 - (juris), die Anzahl der Antragsteller im maßgeblichen Zeitpunkt der vorliegenden Beschwerdeentscheidung die Anzahl der vorhandenen freien Plätze.

    Unter diesen Umständen scheidet eine gerichtliche Zuweisung der Plätze nach den Vorgaben des Senatsbeschluss vom 20. August 2018 - 2 B 304/18 - aus.

  • OVG Sachsen, 28.08.2020 - 2 B 281/20

    Aufnahme in eine weiterführende Schule (Gymnasium); Festlegung der

    14 Aus den Beschlüssen des Senats vom 20. August 2018 - 2 B 304/18 - und 8. Dezember 2008 - 2 B 316/08 - (beide juris) vermag das Verwaltungsgericht ebenfalls nichts für seine Auffassung, das Kriterium "Länge des Schulwegs" sei nicht sachgerecht, herzuleiten.

    Im Beschluss vom 20. August 2018 - 2 B 304/18 - (juris, Rn. 5) hat der Senat ein Aufnahmeverfahren gebilligt, in dem die nach Anwendung der Kriterien "Geschwisterkinder" und "Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg - Grundlage Routenplaner - Grenze 1, 5 km)" übrigen Ausbildungsplätze unter den verbliebenen Bewerbern verlost wurden.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 9 S 1370/19

    Verlosung von Studienplätzen

    Dies erfordert indes weder eine notarielle Aufsicht der Verlosung noch eine Überwachung durch vergleichbare Kontrollpersonen (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11.06.2019 - 6 B 10634/19.OVG - NdsOVG, Beschluss vom 05.09.2005 - 2 NB 250/05 -, NVwZ-RR 2006, 256; SächsOVG, Beschluss vom 20.08.2018 - 2 B 304/18 -, NVwZ-RR 2019, 467 zur Anwendung des Losverfahrens hinsichtlich des Zugangs zu einer Schule).
  • OVG Sachsen, 10.09.2019 - 2 B 239/19

    Aufnahme in die weiterführende Schule; Aufnahmeentscheidung; Vergabe freier

    Diese Sachlage hat den Senat bewogen, in Fällen, in denen ebenso viele (oder mehr) freie Plätze vorhanden sind als Antragsteller/Beschwerdeführer, diesen die Plätze im gerichtlichen Verfahren zuzuweisen (vgl. Beschl. v. 20. August 2018 - 2 B 304/18 -, juris).
  • OVG Sachsen, 13.09.2023 - 2 B 146/23

    Aufnahme in ein Gymnasium; Durchführung des Losverfahrens; Antrag auf Teilnahme

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 20. August 2018 - 2 B 304/18 -, juris Rn. 6, Beschl. v. 29. September 2014 - 2 B 189/14 -, juris Rn. 9 und zuletzt Beschl. v. 25. August 2023 - 2 B 127/23 -, n. v.) muss der Ablauf des Losverfahrens so gestaltet sein, dass es seine Funktion erfüllen kann, unabhängig von persönlichen Verhältnissen und frei von sonstigen Einflüssen ein allein vom Zufall abhängiges Ergebnis herbeizuführen, um so allen Bewerbern die gleiche (Los-)Chance für die Aufnahme in die Schule zu eröffnen.
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