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   OVG Sachsen, 20.08.2018 - 7 B 153/18.F   

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https://dejure.org/2018,28499
OVG Sachsen, 20.08.2018 - 7 B 153/18.F (https://dejure.org/2018,28499)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.08.2018 - 7 B 153/18.F (https://dejure.org/2018,28499)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. August 2018 - 7 B 153/18.F (https://dejure.org/2018,28499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 14, FlurbG § 36
    Wegebau; Neuordnungsverfahren; Wegeplan; Gewässerplan; Eigentum; Fördermittel; Überschwemmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 13.11

    Regelflurbereinigung; vorläufige Anordnung; Wege- und Gewässerplan; Vorausbau des

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 7 B 153/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, bedeutet der Umstand, dass die Vorschriften des § 42 Abs. 1 Satz 2 FlurbG und des § 36 Abs. 1 Satz 1 FlurbG beide bezwecken, die Umsetzung der mit dem Flurbereinigungsverfahren angestrebten Neuordnung im Verfahrensgebiet zu beschleunigen und daher eine Realisierung von Maßnahmen schon vor der Ausführungsanordnung für den Flurbereinigungsplan (§ 61 FlurbG) zulassen, nicht, dass der Vorausbau einer gemeinschaftlichen Anlage - wie hier - in jedem Fall und gewissermaßen automatisch zum Erlass einer Anordnung nach § 36 Abs. 1 FlurbG berechtigen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. November 2012 - 9 C 13.11 - BVerwGE 145, 87 Rn. 15 ff.).

    Zu diesem Zweck ermöglicht sie, Besitz oder Nutzungen von Grundstücken oder die Ausübung anderer Rechte zeitweilig zu entziehen oder in anderer Weise zu regeln (BVerwG, Urt. v. 14. November 2012 - 9 C 13.11 -, juris Rn. 15 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 23.05.2013 - F 7 B 315/13

    Anordnung, Planfeststellungsbeschluss, Unternehmen, Staatsstraße,

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 7 B 153/18
    Ergibt die summarische Prüfung, dass der Widerspruch voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, muss in der Regel das Interesse des Betroffenen an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zurückstehen (Senatsbeschl. v. 23. Mai 2013 - F 7 B 315/13 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerwG, 02.10.2014 - 9 VR 3.14

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 44 zwischen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 7 B 153/18
    Dem Begründungserfordernis kommt gegenüber dem Adressaten eine Informations- und gegenüber der Behörde selbst eine Warnfunktion zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Oktober 2014 - 9 VR 3.14 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde zu der Frage des Erfordernisses

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 7 B 153/18
    Dem Vorausbau einer gemeinschaftlichen Anlage kommt in Bezug auf die Dringlichkeit einer vorläufigen Anordnung nach § 36 Abs. 1 Satz 1 FlurbG gleichwohl erhebliches Gewicht zu, sodass die erforderlichen weiteren Gründe bereits dann zur Annahme der Dringlichkeit führen, wenn die Einzelfallprüfung sowohl hinsichtlich der Anordnung als solcher als auch ihres Zeitpunkts ergibt, dass die Interessen der übrigen Teilnehmer diejenigen des in seiner Nutzung beschränkten Teilnehmers überwiegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. Februar 2018 - 9 B 26.17 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.04.2011 - 9 C 1.10

    Meistbegünstigungsprinzip; "inkorrekte" Entscheidung; Regelflurbereinigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 7 B 153/18
    Soweit dieser vorgetragen hat, mit der streitgegenständlichen vorläufigen Anordnung entziehe der Antragsgegner ihm die betroffene Teilfläche des Flurstücks Nr. F1... "unbefristet auf Dauer und ohne Entschädigung", liegt dem offenbar ein Missverständnis der (Regel-)Flurbereinigung nach § 1 FlurbG zu Grunde, bei der es sich trotz ihrer Einwirkung auf den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht um eine Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG), sondern um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) handelt (BVerwG, Urt. v. 13. April 2011 - 9 C 1.10 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 17.05.2006 - 13 AS 06.977
    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 7 B 153/18
    Die gesicherte Finanzierung der Maßnahmen liegt im Interesse aller Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens und ein durch Zeitablauf drohender Verlust von Fördermitteln ist als Grund für die Dringlichkeit nach § 36 Abs. 1 Satz 1 FlurbG anzuerkennen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 17. Mai 2006 - 13 AS 06.977 -, juris Rn. 18; NdsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2009 - 15 MF 6/09 -, juris Rn. 25; Mayr, in: Wingerter/Mayr, Standardkommentar, 9. Aufl. 2013, § 36 FlurbG Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 15 MF 6/09

    Verfallen öffentlicher Zuschüsse als beachtlicher Dringlichkeitsgrund i.S.d. § 36

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2018 - 7 B 153/18
    Die gesicherte Finanzierung der Maßnahmen liegt im Interesse aller Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens und ein durch Zeitablauf drohender Verlust von Fördermitteln ist als Grund für die Dringlichkeit nach § 36 Abs. 1 Satz 1 FlurbG anzuerkennen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 17. Mai 2006 - 13 AS 06.977 -, juris Rn. 18; NdsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2009 - 15 MF 6/09 -, juris Rn. 25; Mayr, in: Wingerter/Mayr, Standardkommentar, 9. Aufl. 2013, § 36 FlurbG Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 04.06.2020 - 7 B 123/20

    Begründung; Naturschutzvereinigung; Wegeplan; Gewässerplan; Planrechtfertigung;

    Die gesicherte Finanzierung der Maßnahmen liegt im Interesse aller Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens und ein durch Zeitablauf drohender Verlust von Fördermitteln ist als Grund für die Dringlichkeit nach § 36 Abs. 1 Satz 1 FlurbG anzuerkennen (Senatsbeschl. v. 20. August 2018 - 7 B 153/18.F -, juris Rn. 17; BayVGH, Beschl. v. 17. Mai 2006 - 13 AS 06.977 -, juris Rn. 18; NdsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2009 - 15 MF 6/09 -, juris Rn. 25; Mayr, in: Wingerter/Mayr, Standardkommentar, 9. Aufl. 2013, § 36 FlurbG Rn. 15).
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