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   OVG Sachsen, 20.08.2020 - 3 B 233/20   

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https://dejure.org/2020,23624
OVG Sachsen, 20.08.2020 - 3 B 233/20 (https://dejure.org/2020,23624)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.08.2020 - 3 B 233/20 (https://dejure.org/2020,23624)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. August 2020 - 3 B 233/20 (https://dejure.org/2020,23624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123 Abs. 1, IfSG § 20 Abs. 8, IfSG § 20 Abs. 9 Satz 1, IfSG § 20 Abs. 10 Satz 1
    Gemeinschaftseinrichtung; Kindertageseinrichtung; Masernschutzimpfung; Nachweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Masernimpfpflicht auch bei einem Wechsel zwischen Kinderbetreuungseinrichtungen

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Masernschutzimpfung auch bei Kita-Wechsel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Masernimpfpflicht auch bei einem Wechsel zwischen Kinderbetreuungseinrichtungen - Auslegung der "Masern-Regelung" des Infektionsschutzgesetzes

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Schleswig, 10.08.2020 - 9 B 16/20

    Schulrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung § 123 VwGO

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2020 - 3 B 233/20
    Der Anwendungsbereich ist vielmehr auf den "Betreuungsbestand", also auf diejenigen Personen beschränkt, die seit dem Stichtag 1. März 2020 in derselben Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder tätig sind (so auch VG Magdeburg, Beschl. v. 30. Juli 2020 - 6 B 251/20 -, juris; VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 10. August 2020 - 9 B 16/20 -, juris).
  • VG Magdeburg, 30.07.2020 - 6 B 251/20

    Kindgartenbetreuung; Nachweises einer Masernschutzimpfung bei Wechsel der

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2020 - 3 B 233/20
    Der Anwendungsbereich ist vielmehr auf den "Betreuungsbestand", also auf diejenigen Personen beschränkt, die seit dem Stichtag 1. März 2020 in derselben Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder tätig sind (so auch VG Magdeburg, Beschl. v. 30. Juli 2020 - 6 B 251/20 -, juris; VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 10. August 2020 - 9 B 16/20 -, juris).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.08.2020 - 3 B 233/20
    Denn der Anspruch auf Verschaffung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung nach § 24 Abs. 1 SGB VIII steht allein dem Kind und nicht (auch) dessen personensorgeberechtigten Eltern zu, die das Kind bei der Durchsetzung des Anspruchs lediglich vertreten (BVerwG, Urt. v. 12. September 2013 - 5 C 35.12 -, juris Rn. 47).5 Darüber hinaus hat die Beschwerde auch deswegen Erfolg, weil der Antrag, wenn er von den Antragstellern lediglich als Vertreter ihres Sohnes gestellt worden wäre, unbegründet wäre.
  • OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 B 411/20

    Masernschutz; Attest; Erschütterung Beweiswert; Betreuungsverbot

    Danach kann dieser Nachweis von den Verpflichteten geführt werden durch eine Impfdokumentation nach § 22 Abs. 1 und 2 IfSG oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Dokumentation nach § 26 Abs. 2 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, darüber, dass bei ihnen ein nach den Maßgaben von § 20 Abs. 8 Satz 2 IfSG ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht (§ 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 IfSG) sowie durch ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können (§ 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 IfSG) oder durch eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen in § 20 Abs. 8 Satz 1 IfSG genannten Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 oder 2 IfSG bereits vorgelegen hat (§ 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 IfSG; vgl. dazu: SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2020 - 3 B 233/20 -, juris Rn. 8).

    Um ihre dahingehende Ansicht der Geltung dieser Übergangsvorschrift auch für den Antragsteller durchzusetzen, haben sie den Antragsteller sogar um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen lassen (- 3 B 233/20 -).

    Zum Ziel des Gesetzes wird auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 20. August 2020 (- 3 B 233/20 -, juris Rn. 7), der den Beteiligten vorliegt, verwiesen.

  • VG Ansbach, 28.05.2021 - AN 18 S 21.00932

    Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis darüber, dass die betroffene Person

    Der Anwendungsbereich ist vielmehr auf den "Betreuungsbestand", also auf diejenigen Personen beschränkt, die seit dem Stichtag 1. März 2020 in derselben Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder tätig sind (so SächsOVG, B.v. 20.8.2020 - 3 B 233/20 - juris; VG Magdeburg, B.v. 30.7.2020 - 6 B 251/20 - juris; VG Schleswig-Holstein, B.v. 10.8.2020 - 9 B 16/20 - juris; VG Kassel, B.v. 12.8.2020 - 3 L 1302/20.KS - juris).

    Das Gericht schließt sich insbesondere den überzeugenden Ausführungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 20. August 2020 - 3 B 233/20 - an, wonach sowohl systematische Gründe als auch der Zweck des § 20 Abs. 10 Satz 1 IfSG für eine Auslegung dieser Vorschrift sprechen, so dass der vorübergehende Aufschub der Nachweispflicht an die Betreuung und den Verbleib in einer bestimmten Gemeinschaftseinrichtung seit dem Stichtag 1. März 2020 gebunden ist und mit der "Leitung der jeweiligen Einrichtung" in § 20 Abs. 10 Satz 1 IfSG somit die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung gemeint ist, in der die zum Nachweis verpflichtete Person seit dem Stichtag ununterbrochen betreut wird oder tätig ist.

    Für diese Auslegung der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes spricht der in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommende Wille des Gesetzgebers, die mit dem Masernschutzgesetz verfolgten Zielsetzungen zeitnah zu erreichen (vgl. zum Ganzen SächsOVG, B.v. 20.8.2020 - 3 B 233/20 - juris Rn. 11 ff.).

  • VG Meiningen, 10.11.2020 - 2 E 1144/20

    Gesundheitsrecht; hier: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

    Angesichts der Ansteckungsgefahr, der Schwere des Verlaufs der Masernkrankheit, ihrer Komplikationen und möglicher Folgeerkrankungen einer Vielzahl anderer Personen müssen die Interessen des Antragstellers hier zurücktreten (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 20.08.2020 - 3 B 233/20 - juris).
  • VG Köln, 05.01.2020 - 19 L 2332/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 12.09.2013 - 5 C 35/12 -, juris, Rn. 47; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.08.2020 - 3 B 233/20 - juris, Rn. 4.
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