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   OVG Sachsen, 20.09.2018 - 2 B 157/18   

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https://dejure.org/2018,32774
OVG Sachsen, 20.09.2018 - 2 B 157/18 (https://dejure.org/2018,32774)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.09.2018 - 2 B 157/18 (https://dejure.org/2018,32774)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. September 2018 - 2 B 157/18 (https://dejure.org/2018,32774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsBG § 52 Abs. 1 BeamtStG § 26 SächsVerf Art. 38
    Beamter; Dienstunfähigkeit; Untersuchungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 2 B 157/18
    (Anschluss an die Rechtsprechung des BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 17.10 - und v. 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 - beide juris).

    3 Auf den Eilantrag des Antragstellers hat ihn das Verwaltungsgericht Dresden mit Beschluss vom 10. April 2018 - 11 L 196/18 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris und v. 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris) vorläufig von der Verpflichtung zur Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung freigestellt.

    Der Senat hat zwar Zweifel daran, ob aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - wie vom Bundesverwaltungsgericht angenommen (Urt. v. 26. April 2012 a. a. O. Rn. 16; Urt. v. 30. Mai 2013 a. a. O. Rn. 23) - derart weitgehende Anforderungen an den Inhalt einer Untersuchungsanordnung folgen.

    Denn der Beamte kann sich auf eine fehlende Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung nicht mehr berufen, wenn er sich der angeordneten Untersuchung unterzogen hat; die Rechtmäßigkeit der Anordnung ist nach Erstellung und Bekanntgabe des Gutachtens ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 17.10 - Beschl. v. 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, beide juris; vgl. Senatsbeschl. v. 12. März 2018 - 2 A 208/17 -, juris).

    Diese Umstände werden zwar nicht in der an den Antragsteller gerichteten Untersuchungsanordnung selbst aufgeführt; durch die ausdrückliche Bezugnahme auf die der Untersuchungsanordnung beigefügten Unterlagen wird es dem Antragsteller indes ohne weiteres ermöglicht, sich über den Anlass der Untersuchung und ihre Berechtigung Klarheit zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 a. a. O.).

    Deshalb sind die mit einer solchen Untersuchung verbundenen Eingriffe in das Recht des Beamten aus Art. 2 Abs. 2 GG wie auch in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht regelmäßig weitgehend (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993 a.a.O. S. 82 ff.; BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 a.a.O. Rn. 17).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 2 B 157/18
    (Anschluss an die Rechtsprechung des BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 17.10 - und v. 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 - beide juris).

    3 Auf den Eilantrag des Antragstellers hat ihn das Verwaltungsgericht Dresden mit Beschluss vom 10. April 2018 - 11 L 196/18 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris und v. 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris) vorläufig von der Verpflichtung zur Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung freigestellt.

    Der Senat hat zwar Zweifel daran, ob aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - wie vom Bundesverwaltungsgericht angenommen (Urt. v. 26. April 2012 a. a. O. Rn. 16; Urt. v. 30. Mai 2013 a. a. O. Rn. 23) - derart weitgehende Anforderungen an den Inhalt einer Untersuchungsanordnung folgen.

    Wie schon das Verwaltungsgericht verweist der Senat auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 30. Mai 2013 a. a. O. Rn. 22 f.):.

  • OVG Sachsen, 12.03.2018 - 2 A 208/17

    Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand; Betriebliche Wiedereingliederung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 2 B 157/18
    Denn der Beamte kann sich auf eine fehlende Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung nicht mehr berufen, wenn er sich der angeordneten Untersuchung unterzogen hat; die Rechtmäßigkeit der Anordnung ist nach Erstellung und Bekanntgabe des Gutachtens ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 17.10 - Beschl. v. 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, beide juris; vgl. Senatsbeschl. v. 12. März 2018 - 2 A 208/17 -, juris).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 2 B 157/18
    Denn der Beamte kann sich auf eine fehlende Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung nicht mehr berufen, wenn er sich der angeordneten Untersuchung unterzogen hat; die Rechtmäßigkeit der Anordnung ist nach Erstellung und Bekanntgabe des Gutachtens ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 17.10 - Beschl. v. 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, beide juris; vgl. Senatsbeschl. v. 12. März 2018 - 2 A 208/17 -, juris).
  • VGH Bayern, 20.04.2022 - 3 CE 22.604

    Verwertbarkeit des amtsärztlichen Gutachtens bei rechtswidriger

    Nach Erstellung und Bekanntgabe des Gutachtens ist die Rechtmäßigkeit der Anordnung hingegen ohne Bedeutung (vgl. zu Letzterem: BVerwG, B.v. 6.11.2014 - 2 B 97.13 - juris Rn. 20; U.v. 26.4.2012 - 2 C 17.10 - juris Rn. 18; SächsOVG, B.v. 20.9.2018 - 2 B 157/18 - juris Rn. 7).

    Die vorzitierte Rechtsprechung gilt nach Erstellung und Bekanntgabe des Gutachtens an die Personalstelle der Antragsgegnerin (BVerwG, B.v. 6.11.2014 - 2 B 97.13 - juris Rn. 20; U.v. 26.4.2012 - 2 C 17.10 - juris Rn. 18; SächsOVG, B.v. 20.9.2018 - 2 B 157/18 - juris Rn. 7).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2020 - 14 MB 2/20

    Landtagspräsident darf Ermittlungsakten vorerst nicht an den Ältestenrat

    Das ist dann der Fall, wenn eine Rechtsbeeinträchtigung durch die Verfahrenshandlung - hier: durch die Weitergabe der Daten an den Ältestenrat - droht, bei der die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs in der Hauptsache nicht dem Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen genügen würde (vgl. BVerfG, 1. Senat, 2. Kammer, Beschl. v. 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90 -, juris Rn. 27 ff.; BVerwG, Beschl. v. 14.08.2000 - 11 VR 10.00 -, juris Rn. 10; Sächsisches OVG, Beschl. v. 20.09.2018 - 2 B 157/18 -, juris Rn. 7; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.10.2020 - 2 B 11161/20 -, juris Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.02.2014 - 4 S 251/14 -, juris Ls und Rn. 3; v. Albedyll, in: Bader/ Funke-Kaiser/ Stuhlfauth/ v. Albedyll, VwGO, 7. Aufl., 2018, § 44a, Rn. 7 und 13; Stelkens/ Schenk, in: Schoch/Schneider, VwGO, Werkstand 39. EL Juli 2020, § 44a, Rn. 30; dies voraussetzend bei einer Untersuchungsanordnung i.S.d. § 44 Abs. 6 BBG: BVerfG, 2. Senat, 3. Kammer, Beschl. v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 -).
  • OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23

    Untersuchungsanordnung; amtsärztliche Untersuchung; Beteiligung der

    Der Senat nimmt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betreffend eine Untersuchungsanordnung wegen der Vorwegnahme der Hauptsache in ständiger Rechtsprechung keine Halbierung des Auffangwertes vor (vgl. Senatsbeschl. v. 20. September 2018 - 2 B 157/18 -, juris Rn. 15 und v. 28. Januar - 2 B 384/18 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 07.02.2022 - 2 B 455/21

    Aufforderung/Anordnung amtsärztlicher Untersuchung; Fehlzeiten; Erledigung;

    Der Senat nimmt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betreffend eine Untersuchungsanordnung wegen der Vorwegnahme der Hauptsache in ständiger Rechtsprechung keine Halbierung des Auffangwertes vor (vgl. Senatsbeschl. v. 20. September 2018 - 2 B 157/18 -, juris Rn. 15 und v. 28. Januar - 2 B 384/18 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 28.01.2019 - 2 B 384/18

    Anordnung zur polizeiärztlichen Untersuchung

    Der Senat nimmt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betreffend eine Untersuchungsanordnung wegen der Vorwegnahme der Hauptsache in ständiger Rechtsprechung keine Halbierung des Auffangwertes vor (vgl. Senatsbeschl. v. 20. September 2018 - 2 B 157/18 -, juris Rn. 15 und v. 8. Januar 2019 - 2 B 8/19 - n. v.).
  • OVG Sachsen, 14.06.2023 - 2 B 60/23

    Entzug der dienstlichen Schusswaffe; Ausbildung; Abwägung

    Der Senat nimmt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorliegend wegen der Vorwegnahme der Hauptsache keine Halbierung des Auffangwertes vor (vgl. beispielhaft für Vorwegnahme der Hauptsache: Senatsbeschl. v. 20. September 2018 - 2 B 157/18 -, juris Rn. 15 und v. 28. Januar 2019 - 2 B 384/18 -, juris Rn. 14).
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