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   OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 B 345/18   

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https://dejure.org/2018,38844
OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 B 345/18 (https://dejure.org/2018,38844)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.09.2018 - 3 B 345/18 (https://dejure.org/2018,38844)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. September 2018 - 3 B 345/18 (https://dejure.org/2018,38844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 60a Abs. 2 Satz 4, AufenthG § 60a Abs. 6 Satz 1
    Ausbildungsduldung; Antragstellung; konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 11 S 1991/16

    Erteilung einer Ausbildungsduldung - konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 B 345/18
    In solchen Fällen soll der Durchsetzung der Ausreisepflicht Vorrang eingeräumt werden (vgl. näher: VGH BW, Beschl. v. 13. Oktober 2016 - 11 S 1991/16 -, juris Rn. 4 ff., 19 f. m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 11 S 1067/17

    Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 B 345/18
    Daher wird in der Rechtsprechung als entscheidungserheblicher Zeitpunkt der der Antragstellung festgelegt, weil dann der Beginn der Ausbildung nicht mehr von aus der Sphäre des Antragstellers stammenden Umständen und Handlungen abhängt (VGH BW, Beschl. v. 27. Juni 2016 - 11 S 1067/17 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 15.09.2017 - 3 B 245/17

    Duldung; Ausbildung; Mitwirkung; Passbeschaffung; Vertretenmüssen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 B 345/18
    6 1. Das Verwaltungsgericht Chemnitz ist - wie sich aus dem hiesigen Beschluss vom 15. September 2017 (- 3 B 245/17 -, juris Rn. 6 f.) ergibt - zu Recht davon ausgegangen, dass bis zur Vorlage des Reisepasses aus vom Antragsteller selbst zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden konnten.
  • OVG Hamburg, 05.09.2017 - 1 Bs 175/17

    Erteilung einer Duldung bei Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2018 - 3 B 345/18
    9 Es reicht nicht aus, dass nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung, der auch das Verwaltungsgericht gefolgt ist, grundsätzlich konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Erteilung einer Ausbildungsduldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG vorliegen müssen, um einen solchen Anspruch auszuschließen (vgl. nur OVG Hamburg, Beschl. v. 5. September 2017 - 1 Bs 175/17 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VG München, 10.12.2019 - M 24 E 19.5896

    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache bei einer Ausbildungsduldung und

    Mit dem Ausschlusstatbestand des Nichtbevorstehens konkreter Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung in § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG sollen die Fälle aus dem Anwendungsbereich des Rechtsanspruchs auf Ausbildungsduldung, mit denen den vom Gesetzgeber grundsätzlich anerkannten Interessen von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden angemessen Rechnung getragen wird (SächsOVG, B.v. 20.9.2018 - 3 B 345/18 - juris Rn. 10), ausgenommen werden, in denen die Abschiebung bereits konkret vorbereitet wird.
  • VG München, 14.01.2019 - M 24 E 18.5516

    Keine Erteilung einer Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis wegen

    Mit dem Ausschlusstatbestand des Nichtbevorstehens konkreter Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung in § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG sollen die Fälle aus dem Anwendungsbereich des Rechtsanspruchs auf Ausbildungsduldung, mit dem den vom Gesetzgeber grundsätzlich anerkannten Interessen von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden angemessen Rechnung getragen wird (SächsOVG, B.v. 20.9.2018 - 3 B 345/18 - juris Rn. 10), ausgenommen werden, in denen die Abschiebung bereits konkret vorbereitet wird.
  • OVG Sachsen, 26.11.2018 - 3 B 298/18

    Abschiebungsschutz; Ausbildungsduldung; Berufsausbildung; Ausbildungsbeginn;

    Zur Frage eines berücksichtigungsfähigen Antrags auf Erteilung einer Ausbildungsduldung hat der Senat mit Beschluss vom 20. September 2018 (- 3 B 345/18 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen Rn. 9 ff.) ausgeführt:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2019 - 7 B 10083/19

    Ausbildungsduldung, Antragstellung, Ausbildungsvertrag, aufenthaltsbeendende

    Allerdings muss der jeweilige Antragsteller zu diesem Zeitpunkt seinerseits alle Voraussetzungen für die Erteilung der Duldung erfüllt und insbesondere die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen haben (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 20. September 2018 - 3 B 345/18 -, juris, Rn. 9, 11; BayVGH, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 19 CE 18.51 -, juris, Rn. 18).
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