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   OVG Sachsen, 21.03.2022 - 6 B 383/21   

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https://dejure.org/2022,6718
OVG Sachsen, 21.03.2022 - 6 B 383/21 (https://dejure.org/2022,6718)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.03.2022 - 6 B 383/21 (https://dejure.org/2022,6718)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. März 2022 - 6 B 383/21 (https://dejure.org/2022,6718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5, VwGO § ... 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, VwGO § 80 Abs. 3, GefHundG § 1 Abs. 1, GefHundG § 5 Abs. 1 Satz 1, GefHundG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, GefHundG § 5 Abs. 3 Satz 1, GefHundG § 5 Abs. 3 Satz 2
    Erlaubnis zur Haltung konkret gefährlicher Hunde; Widerruf; Sachkundenachweis; Anforderung an die Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehbarkeit bei Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 28.12.2020 - 6 B 214/20

    Gefährlicher Hund im Einzelfall; aggressives Verhalten; Schädigung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2022 - 6 B 383/21
    Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 2 GKG und Nr. 1.5 und 35.2 Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (abgedruckt z. B. in SächsVBl. 2014, Heft 1 Sonderbeilage) Danach ist bei einer Anordnung gegenüber dem Tierhalter, sofern die Anordnung nicht einer Gewerbeuntersagung gleichkommt, regelmäßig der Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG anzusetzen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Dezember 2020 - 6 B 214/20 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 05.09.2019 - 6 B 4/19

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Begründung des Sofortvollzugs; Geständnis im

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2022 - 6 B 383/21
    Als Ausnahme hierzu kann - etwa bei besonderer Dringlichkeit - im Einzelfall auch auf die Begründung des zugrundeliegenden Verwaltungsakts Bezug genommen werden, wenn sich die Gründe für den Erlass des Verwaltungsakts mit denen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung decken (SächsOVG, Beschl. v. 5. September 2019 - 6 B 4/19 -, juris Rn. 3 m. w. N.; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 98; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 80 Rn. 86).
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