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   OVG Sachsen, 21.07.2021 - 5 A 63/19   

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OVG Sachsen, 21.07.2021 - 5 A 63/19 (https://dejure.org/2021,33061)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.07.2021 - 5 A 63/19 (https://dejure.org/2021,33061)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - 5 A 63/19 (https://dejure.org/2021,33061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 19, BauNVO § 19, BauNVO § 20
    Beitrag; Buchgrundstück; wirtschaftliche Einheit; Baugrundstück; Grundstücksvereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 30.11.2000 - 4 BN 57.00

    Begriff des "Baugrundstücks"; Persönliche Verbundenheit der Eigentümer von

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2021 - 5 A 63/19
    Vielmehr ist entgegen der Auffassung des Beklagten auch baurechtlich das Baugrundstück i. S. d. Baunutzungsverordnung als räumliche Bezugsgröße für die zulässige Grundfläche der baulichen Anlagen (§ 19, § 20 Abs. 2 BauNVO) nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich identisch mit dem Buchgrundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn (BVerwG, Beschl. v. 30. November - 4 BN 57/00 -, juris; Urt. v. 14. Dezember 1973 - 4 C 48.72 -, juris; Urt. v. 14. Februar 1991 - 4 C 51.87 -, juris; ausführlich Ziegler/Seith, in: Brügelmann, BauGB, § 19 BauNVO, Rn. 20 ff. m. w. N.).

    Ausnahmen hiervon sind nach dieser Rechtsprechung nur dort vertretbar, dann allerdings auch geboten, wo bei Verwendung des grundbuchrechtlichen Begriffs die Gefahr entstände, dass der Sinn einer bestimmten bodenrechtlichen Regelung handgreiflich verfehlt würde (BVerwG, Beschl. v. 30. November 2000 - 4 BN 57/00 -, juris Rn. 6 ff.).

    Diese Maßstäbe stehen insbesondere nicht zur Disposition der kommunalen Bauleitplanung (BVerwG, Beschl. v. 30. November 2000 - 4 BN 57/00 -, juris Rn. 6).

  • OVG Sachsen, 18.12.2014 - 5 A 192/12

    Buchgrundstücksbegriff, wirtschaftliche Einheit, selbstständige Bebaubarkeit,

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2021 - 5 A 63/19
    Eine solche Ausnahme hat der Senat nur bei wirtschaftlicher Einheit angenommen, wenn ein Buchgrundstück allein nicht bebaut werden kann, zusammen mit einem oder mehreren anderen Buchgrundstücken desselben Eigentümers aber baulich genutzt werden darf (SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014 - 5 A 192/12 -, juris Rn. 22; vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008, SächsVBl. 2009, 40, 41 f.; BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1986, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 = NVwZ 1987, 420).

    Eine belastende Änderung - wie sie hier schon wegen der Erhöhung des Gesamtbetrags der Beitragslast gegeben ist - ist hiernach außerhalb des Widerspruchsverfahrens zulässig, wenn der Abgabenpflichtige zustimmt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014 - 5 A 192/12 -, juris Rn. 27 f.; Urt. v. 28. November 2019 - 5 A 67/18 -, juris, und BFH, Urt. v. 9. Dezember 2009 - II R 39/07 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 14.03.2018 - 1 B 9.18

    Erstattungspflicht von öffentlichen Mitteln aufgrund der Aufwendungen zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2021 - 5 A 63/19
    Sollte der Beklagte als klärungsbedürftig ansehen, ob für eine Beitragsveranlagung aus mehreren Buchgrundstücken eine wirtschaftliche Einheit gebildet werden kann, bei denen ein für sich betrachtet nicht bebaubares Grundstück erst nach einer Grundstücksvereinigung zu einer Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzbarkeit der anderen Grundstücke führt, ist diese Frage angesichts der eindeutigen, speziellen Regelung dieser Fallgestaltung in § 19 Abs. 2 Satz 2 SächsKAG nach dem oben Gesagten aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegung auch ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. März 2018 - 1 B 9.18 -, juris Rn. 2) ohne Weiteres dahin zu beantworten, dass in Fällen dieser Art eine Abweichung vom Buchgrundstücksbegriff nicht zulässig ist.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2021 - 5 A 63/19
    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens offen erscheint (st. Rspr., vgl. u. a. SächsOVG, Beschl. v. 2. Juni 2015 - 5 A 42/13 -, juris Rn. 9; BVerfG, Beschlüsse v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11, und v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 14/15).
  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2021 - 5 A 63/19
    Auch Schwierigkeiten und rechtliche Unsicherheiten bei der Handhabung der Erhebung eines weiteren Beitrags nach § 19 Abs. 2 SächsKAG oder bei der Abgrenzung der verschiedenen insoweit denkbaren Fallkonstellationen rechtfertigen es wegen des Vorrangs des Gesetzes nicht, diese eindeutige gesetzliche Regelungskonzeption der Beitragspflichten für Buchgrundstücke und Grundstücksvereinigungen unangewendet zu lassen und stattdessen entgegen der klaren gesetzlichen Entscheidung den Buchgrundstücksbegriff einzuengen (vgl. zu den Grenzen richterlicher Gesetzesauslegung BVerfG, Beschl. v. 31. Oktober 2016 - 1 BvR 871/13 -, juris Rn. 23).
  • BFH, 09.12.2009 - II R 39/07

    Auswirkungen eines wegen Unbestimmtheit rechtswidrigen Vorläufigkeitsvermerks aus

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2021 - 5 A 63/19
    Eine belastende Änderung - wie sie hier schon wegen der Erhöhung des Gesamtbetrags der Beitragslast gegeben ist - ist hiernach außerhalb des Widerspruchsverfahrens zulässig, wenn der Abgabenpflichtige zustimmt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014 - 5 A 192/12 -, juris Rn. 27 f.; Urt. v. 28. November 2019 - 5 A 67/18 -, juris, und BFH, Urt. v. 9. Dezember 2009 - II R 39/07 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 565/05

    Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Vorteilsbegriff; Abwasserbeseitigungskonzept;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2021 - 5 A 63/19
    Denn der beitragsrechtliche Vorteilsbegriff knüpft gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG an die bauliche oder sonstige Nutzungsmöglichkeit des einzelnen Grundstücks an (vgl. dazu SächsOVG, Urt. v. 12. Juli 2007 - 5 B 565/05 -, juris Rn. 41 ff.); der Vorteil vergrößert sich somit seinerseits erst mit dem zeitlichen Eintritt der Erhöhung der baulichen Nutzbarkeit.
  • OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 A 348/08

    Insolvenzverwalter; Bestimmtheit; wirtschaftliche Einheit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2021 - 5 A 63/19
    Eine solche Ausnahme hat der Senat nur bei wirtschaftlicher Einheit angenommen, wenn ein Buchgrundstück allein nicht bebaut werden kann, zusammen mit einem oder mehreren anderen Buchgrundstücken desselben Eigentümers aber baulich genutzt werden darf (SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014 - 5 A 192/12 -, juris Rn. 22; vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008, SächsVBl. 2009, 40, 41 f.; BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1986, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 = NVwZ 1987, 420).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2021 - 5 A 63/19
    Vielmehr ist entgegen der Auffassung des Beklagten auch baurechtlich das Baugrundstück i. S. d. Baunutzungsverordnung als räumliche Bezugsgröße für die zulässige Grundfläche der baulichen Anlagen (§ 19, § 20 Abs. 2 BauNVO) nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich identisch mit dem Buchgrundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn (BVerwG, Beschl. v. 30. November - 4 BN 57/00 -, juris; Urt. v. 14. Dezember 1973 - 4 C 48.72 -, juris; Urt. v. 14. Februar 1991 - 4 C 51.87 -, juris; ausführlich Ziegler/Seith, in: Brügelmann, BauGB, § 19 BauNVO, Rn. 20 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 566/05

    Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Bestimmtheit; Buchgrundstück;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.07.2021 - 5 A 63/19
    Ein Abweichen von diesem Grundstücksbegriff ist nur dann ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn es nach dem Inhalt und Sinn des Beitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlichrechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Urt. v. 12. Juli 2007 - 5 B 566/05 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 255/10

    Zulassungsgründe, Divergenz, Lärmbelastung, Schallschutz, Verfahrensmangel,

  • OVG Sachsen, 30.06.2017 - 5 A 133/16

    Rundfunkbeitrag; Befreiung; religiöse Gründe

  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19

    Abwasserbeitrag; Bebauungsplan; Überschwemmungsgebiet; Ewigkeitsmangel;

    Den Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung hat der Senat mit Beschluss vom 21. Juli 2021 - 5 A 63/19 - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Behördenakten sowie der Gerichtsverfahrensakten A 80/19, 5 A 82/19, 5 A 79/19 und 5 A 63/19 verwiesen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 82/19

    Berufung der Eigentümerin eines angrenzenden Grundstücks gegen die Feststellung

    Den Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung hat der Senat mit Beschluss vom 21. Juli 2021 - 5 A 63/19 - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Behördenakten sowie der Gerichtsverfahrensakten 5 A 79/19, 5 A 80/19, 5 A 81/19 und 5 A 63/19 verwiesen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

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