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   OVG Sachsen, 21.09.2022 - 5 A 980/19   

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OVG Sachsen, 21.09.2022 - 5 A 980/19 (https://dejure.org/2022,35961)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.09.2022 - 5 A 980/19 (https://dejure.org/2022,35961)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. September 2022 - 5 A 980/19 (https://dejure.org/2022,35961)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    Abs. 1a BAföG, § 44 SGB X
    Überprüfungsverfahren; entsprechende Ausbildungsstätte; Zusatzausbildung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 20.09.1996 - 5 B 177.95

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage - Voraussetzungen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2022 - 5 A 980/19
    Zum anderen wurde das Merkmal der Zumutbarkeit in den Fällen als einschlägig erachtet, in denen die Ausbildung auf ihren Abschluss hin schon weitgehend fortgeschritten war, so dass der Wechsel der Ausbildungsstätte wegen der damit für den Auszubildenden stets verbundenen Umstellungs- und Eingewöhnungsschwierigkeiten zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Ausbildung geführt hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1978 - 5 C 49.77 - BVerwGE 57, 198 und vom 15. Dezember 1988 - 5 C 9.85 - Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 16 S. 9 f. sowie Beschluss vom 20. September 1996 - 5 B 177.95 - juris Rn. 5).

    Für eine entsprechende Ausbildungsstätte reicht es mithin nicht aus, dass der Besuch der wohnortnahen Schule zu demselben Ausbildungsabschluss wie die wohnortferne Schule führt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September - 5 B 177.95 - juris Rn. 4).

    Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht der Sache nach die Annahme eines förderungsrechtlich relevanten Unterschieds im Lehrstoff als gerechtfertigt angesehen, wenn ein Schüler aus einer polnischen Aussiedlerfamilie die "sinnvolle Wahl" getroffen hat, Englisch zu lernen und nur an dem besuchten Gymnasium Englisch als in der 11. Jahrgangsstufe einsetzende neue Fremdsprache angeboten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 1996 - 5 B 177.95 - Rn. 20 f.; s.a. zu einer vergleichbaren Fragestellung im Zusammenhang mit § 28 Abs. 4 Satz 1 SGB II; BSG; Urteile vom 17. März 2016 - B 4 AS 39/15 R - BSGE 121, 69 und vom 5. Juli 2017 - B 14 AS 29/16 R - SozR 4-4200 § 28 Nr. 10).

  • BVerwG, 14.08.2018 - 5 C 6.17

    Ausbildungsförderung für den Besuch eines Gymnasiums; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2022 - 5 A 980/19
    Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Verweis insbesondere auf Urt. v. 14. August 2018 - 5 C 6.17 -, juris Rn. 15 m. w. N.) seien hier nicht erfüllt.

    a) Zu den Maßstäben, die an das Vorliegen einer entsprechenden Ausbildungsstätte in Fällen anzulegen sind, in denen im Zusammenhang mit dem Besuch der weiterführenden allgemeinbildenden Schule eine Zusatzausbildung wahrgenommen wird, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 14. August 2018 - 5 C 6.17 -, BVerwGE 162, 373, juris Rn. 10 ff.) Folgendes geklärt:.

    Diese knüpft vielmehr an den empirischen Gegebenheiten an (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. August 2018 - 5 C 6/17 -, BVerwGE 162, 373, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85

    Berufung - Revisionszulassung - Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2022 - 5 A 980/19
    So wurde das Merkmal zum einen in Anlehnung an die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. VI/1975 S. 27) in den Fällen als einschlägig angesehen, in denen das besuchte auswärtige Gymnasium und das in Betracht kommende wohnortnahe Gymnasium unterschiedliche weltanschauliche oder konfessionelle Prägungen aufwiesen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1978 - 5 C 49.77 - BVerwGE 57, 198 und vom 15. Dezember 1988 - 5 C 9.85 - Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 16 S. 9).

    Zum anderen wurde das Merkmal der Zumutbarkeit in den Fällen als einschlägig erachtet, in denen die Ausbildung auf ihren Abschluss hin schon weitgehend fortgeschritten war, so dass der Wechsel der Ausbildungsstätte wegen der damit für den Auszubildenden stets verbundenen Umstellungs- und Eingewöhnungsschwierigkeiten zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Ausbildung geführt hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1978 - 5 C 49.77 - BVerwGE 57, 198 und vom 15. Dezember 1988 - 5 C 9.85 - Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 16 S. 9 f. sowie Beschluss vom 20. September 1996 - 5 B 177.95 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 43.79

    Ausbildungsförderung - Entsprechende Ausbildungsstätte - Bedarfsbemessung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2022 - 5 A 980/19
    Danach sind Gymnasien nach Lehrstoff und Lehrinhalten verschieden, wenn sie nicht dem gleichen Gymnasialtyp (z.B. altsprachliches, neusprachliches oder mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium) zuzuordnen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Dezember - 5 C 1.78 - BVerwGE 57, 204 und vom 12. Februar 1981 - 5 C 43.79 - Buchholz 436.36 § 13 BAföG Nr. 11 S. 2).

    Das ist anzunehmen, wenn der Schüler an einem in der Nähe der Elternwohnung befindlichen Gymnasium keine Möglichkeit hat, durch die Wahl eines Leistungskurses in einem bereits in der Mittelstufe dem Kernbereich seines Unterrichts zugeordneten Unterrichtsfach seine Studierfähigkeit zu üben und zu beweisen (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1981 - 5 C 43.79 - Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 11S.

  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 49.77

    Auszubildender - Wohnung bei Eltern - Auswärtige Unterbringung - Erreichbare

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2022 - 5 A 980/19
    So wurde das Merkmal zum einen in Anlehnung an die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. VI/1975 S. 27) in den Fällen als einschlägig angesehen, in denen das besuchte auswärtige Gymnasium und das in Betracht kommende wohnortnahe Gymnasium unterschiedliche weltanschauliche oder konfessionelle Prägungen aufwiesen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1978 - 5 C 49.77 - BVerwGE 57, 198 und vom 15. Dezember 1988 - 5 C 9.85 - Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 16 S. 9).

    Zum anderen wurde das Merkmal der Zumutbarkeit in den Fällen als einschlägig erachtet, in denen die Ausbildung auf ihren Abschluss hin schon weitgehend fortgeschritten war, so dass der Wechsel der Ausbildungsstätte wegen der damit für den Auszubildenden stets verbundenen Umstellungs- und Eingewöhnungsschwierigkeiten zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Ausbildung geführt hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1978 - 5 C 49.77 - BVerwGE 57, 198 und vom 15. Dezember 1988 - 5 C 9.85 - Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 16 S. 9 f. sowie Beschluss vom 20. September 1996 - 5 B 177.95 - juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 15.03.2015 - 1 A 101/14

    Förderungsfähige Ausbildung, Hotelfachmann, staatliche Ersatzschule

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2022 - 5 A 980/19
    Die vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. März 2015 - 1 A 101/14 - geklärte Frage der Förderfähigkeit der Ausbildung zur Hotelfachfrau/zum Hotelfachmann sei damit nicht von Relevanz.

    a) Der Gesetzgeber geht mit § 2 Abs. 1 Satz 2 BAföG davon aus, dass unter Berücksichtigung der Art und des Inhalts der Ausbildung eine eindeutige Zuordnung der Ausbildungsstätte zu einer der in § 2 Abs. 1 Satz 1 BAföG genannten Fallgruppen erfolgen kann (SächsOVG, Urt. v. 15. März 2015 - 1 A 101/14 -, juris Rn. 16) und - wegen hieran weiter anknüpfender rechtlicher Differenzierungen (vgl. § 2 Abs. 1a, §§ 12 und 13 BAföG) - auch muss.

  • VG Gelsenkirchen, 13.07.2021 - 15 K 126/20

    Ausbildungsförderung

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2022 - 5 A 980/19
    Es handelt sich danach insbesondere nicht nur um eine solche Zusatzausbildung, die an den - außerschulischen - Aufenthalt in einem besonderen Internat geknüpft ist (vgl. OVG NRW, Urteile v. 3. Mai 2016 - 12 A 1739/14 -, juris Rn. 27 und v. 28. Mai 2013 - 12 A 1276/12 -, juris Rn. 25; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 8. Juni 2017 - 7 A 11868/16 -, juris Rn. 21; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 13. Juli 2021 - 15 K 126/20 -, juris) oder zu der nur der Aufenthalt am auswärtigen Ort der Ausbildungsstätte die Gelegenheit eröffnet, die aber etwa auch von anderen Auszubildenden, die nicht den betreffenden Hauptausbildungsgang besuchen, ohne Weiteres wahrgenommen werden könnte und deshalb keine spezifische Verknüpfung mit der Hauptausbildung hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 12 S 1527/12

    Zumutbare Ausbildungsstätte im Sinne von § 2 Abs 1a S 1 Nr 1 BAföG

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2022 - 5 A 980/19
    Ob und inwieweit ein Schulträger möglicherweise gegen geltende schulrechtliche Vorgaben verstößt, ist nicht Gegenstand der ausbildungsförderrechtlichen Entsprechensprüfung nach § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG (VGH BW, Urt. v. 28. Februar 2013 - 12 S 1527/12 -, juris Rn. 46).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2016 - 12 A 1739/14

    Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung; Vorhandensein einer der

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2022 - 5 A 980/19
    Es handelt sich danach insbesondere nicht nur um eine solche Zusatzausbildung, die an den - außerschulischen - Aufenthalt in einem besonderen Internat geknüpft ist (vgl. OVG NRW, Urteile v. 3. Mai 2016 - 12 A 1739/14 -, juris Rn. 27 und v. 28. Mai 2013 - 12 A 1276/12 -, juris Rn. 25; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 8. Juni 2017 - 7 A 11868/16 -, juris Rn. 21; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 13. Juli 2021 - 15 K 126/20 -, juris) oder zu der nur der Aufenthalt am auswärtigen Ort der Ausbildungsstätte die Gelegenheit eröffnet, die aber etwa auch von anderen Auszubildenden, die nicht den betreffenden Hauptausbildungsgang besuchen, ohne Weiteres wahrgenommen werden könnte und deshalb keine spezifische Verknüpfung mit der Hauptausbildung hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 7 A 11868/16

    Ausbildungsförderung für die Ausbildung an einer "entsprechenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.09.2022 - 5 A 980/19
    Es handelt sich danach insbesondere nicht nur um eine solche Zusatzausbildung, die an den - außerschulischen - Aufenthalt in einem besonderen Internat geknüpft ist (vgl. OVG NRW, Urteile v. 3. Mai 2016 - 12 A 1739/14 -, juris Rn. 27 und v. 28. Mai 2013 - 12 A 1276/12 -, juris Rn. 25; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 8. Juni 2017 - 7 A 11868/16 -, juris Rn. 21; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 13. Juli 2021 - 15 K 126/20 -, juris) oder zu der nur der Aufenthalt am auswärtigen Ort der Ausbildungsstätte die Gelegenheit eröffnet, die aber etwa auch von anderen Auszubildenden, die nicht den betreffenden Hauptausbildungsgang besuchen, ohne Weiteres wahrgenommen werden könnte und deshalb keine spezifische Verknüpfung mit der Hauptausbildung hat.
  • BVerwG, 16.12.1976 - 5 C 43.75

    Unterschiede im Bildungsgang - Auszubildender - Ausbildungsstätte - Wohnung der

  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 1.78

    Zumutbarkeitsgrenze beim Schulweg - Revisibles Recht - Ausbildungsstätte -

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 2.92

    Freizügigkeit - Ausbildungsförderung - Arbeitnehmer - Berufstätigkeit -

  • BVerwG, 27.05.1999 - 5 C 23.98

    Ausbildungsförderung für Kinder von Auslandsdeutschen; Schülerförderung für

  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 3.88

    Begriff der zumutbaren von der Wohnung der Eltern aus erreichbaren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 12 A 1276/12

    Anspruch eines italienischen Staatsangehörigen auf Bewilligung von Leistungen der

  • BSG, 05.07.2017 - B 14 AS 29/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe -

  • BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14

    Grundanspruch auf Förderung einer Erstausbildung; Ausbildung; Erstausbildung;

  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 39/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe -

  • BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 11.86

    Ausbildungsförderung: Ausschließliches ausbildungsbedingtes Wohnen nicht bei den

  • VG Köln, 10.11.2021 - 10 L 1347/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1746/14

    Gewährung eines studiendauerabhängigen Teilerlasses der Darlehensschuld i.R.d.

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 25/95

    Sozialleistung - Unrechtmäßig - Entziehung - Rücknahme - Erstattungsbescheid

  • BVerwG, 25.08.2016 - 5 C 54.15

    Leistungen; üblich; Ausbildungsverlauf; Verlauf; geordnet; Fachsemester;

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

  • OVG Sachsen, 09.11.2022 - 5 A 495/20

    Ausbildungsförderung; Ergänzungsschule; Gleichwertigkeit; Bildungsgang

    Schließlich sind auch die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Ausbildungsgang, die Ausbildungszeiten, die Qualifikation des Lehrpersonals, die sächliche Ausstattung der Ausbildungsstätte und die Form des Unterrichts in Voll- oder Teilzeit von Bedeutung (vgl. OVG NRW, Urt. v. 15. Dezember - 12 A 1746/14 -, juris Rn. 39 f. m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 21. September 2022 - 5 A 980/19 - Rn. 36; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rn. 12.2).
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